Inhaltspezifische Aktionen

6.30.02 Nr. 2 Wirtschaftswissenschaften mit Abschluss: Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann Diplom-Ökonomin/Diplom-Ökonom Diplom-Volkswirtin/Diplom-Volkswirt

6.30.02 Nr. 2 WinWord Download als WinWord-Dokument

Studienordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für die Studiengänge mit Abschluss: Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann Diplom-Ökonomin/Diplom-Ökonom Diplom-Volkswirtin/Diplom-Volkswirt

Hinweisvom 18. August 1998



Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse


INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Praktikum, Exkursionen
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Aufbau des Studiums, Studienplan
§ 7 Leistungsnachweise
§ 8 Prüfungen
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Inkrafttreten
§ 11 Übergangsbestimmungen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge mit Abschluß "Diplom-Kauffrau"/"Diplom-Kaufmann", "Diplom-Ökonomin"/"Diplom-Ökonom" und "Diplom-Volkswirtin"/"Diplom-Volkswirt" vom 25. Januar 1978 (Abl. 1978, S. 553), i.d.F. vom 17.1.1996 (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 12.8.1996, StAnz 1996, S. 2485) Ziel, Inhalt und Aufbau des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

§ 2
Regelstudienzeit


Für jeden der drei Studiengänge ist eine Regelstudienzeit von acht Semestern vorgesehen.

§ 3
Studienbeginn


Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 4
Praktikum, Exkursionen


(1) Ein Praktikum vor Beginn des Studiums oder während der Semesterferien zwischen den ersten Semestern wird empfohlen, wobei der/die Studierende sich in mehreren Bereichen der Wirtschaft oder Verwaltung informieren sollte.

(2) Zu einer Reihe von Wahlfächern des Hauptstudiums finden Exkursionen statt. Jede/r Studierende sollte an mindestens einer Exkursion während ihres/seines Studiums teilgenommen haben.

§ 5
Ziel des Studiums


Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums der Wirtschaftswissenschaften. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat, Zusammenhänge ihres oder seines Faches sowie dessen Beziehung zur gesellschaftlichen Umwelt überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

§ 6
Aufbau des Studiums, Studienplan


(1) Alle drei Studiengänge beinhalten ein gemeinsames viersemestriges Grundstudium, an das sich ein viersemestriges Hauptstudium anschließt, das für alle Studiengänge gemeinsame Pflichtveranstaltungen vorsieht, darüber hinaus jedoch je nach Studiengang unterschiedlich ist.

(2) Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl sowie deren Aufteilung auf die beiden Studienabschnitte und die Fachgebiete ergeben sich aus der Struktur der Studiengänge (Anlage 1).

(3) Der Studienplan für das gemeinsame Grundstudium ist als Anlage 2, der Studienplan für das Hauptstudium als Anlage 3 beigefügt, die Liste der Wahlfächer des Hauptstudiums enthält Anlage 4.

(4) Hinweise auf die Lehrveranstaltungen sowie die Kombination der Wahlfächer enthält der Studienführer des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Dieser Studienführer ist beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschuß (Prüfungsamt) zu beziehen.

§ 7
Leistungsnachweise


(1) Grundstudium

Während des Grundstudiums sind als Voraussetzung für die Meldung zum dritten Teil der Diplom-Vorprüfung gem. § 8 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung Nachweise der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an folgenden Fächern zu erbringen:

- "Technik des betrieblichen Rechnungswesens" (vierstündige Klausurübung),

- "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" (zweistündige Klausurübung),

- "Grundzüge der Wirtschaftsinformatik" (dreistündige Klausurübung).

(2) Hauptstudium

a) Für die Meldung zum zweiten Teil der Diplomprüfung gem. § 15 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung ist der Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an je einer Übungs- oder Seminarveranstaltung für Fortgeschrittene in drei wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsfächern zu erbringen. Von jeder Hochschullehrerin oder jedem Hochschullehrer dürfen nicht mehr als zwei Leistungsnachweise angerechnet werden.

b) Für die Meldung zum dritten Teil der Diplomprüfung gem. § 15 Abs. 4 der Diplomprüfungsordnung ist der Nachweis eines Seminarscheins durch Anfertigung einer Hausarbeit in einem wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsfach zu erbringen.

§ 8
Prüfungen


(1) Die Regelungen für die Prüfungen ergeben sich aus der Diplomprüfungsordnung.

(2) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht aufgrund der Abschlußprüfung:

a) gem. § 16 Abs. 3 den akademischen Grad "Diplom-Kauffrau" / "Diplom-Kaufmann",

b) gem. § 16 Abs. 4 den akademischen Grad "Diplom-Ökonomin" / "Diplom-Ökonom",

c) gem. § 16 Abs. 5 den akademischen Grad "Diplom-Volkswirtin" / "Diplom-Volkswirt".

§ 9
Studienfachberatung


(1) Für die Studienfachberatung ist der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften verantwortlich.

(2) Für Studienanfänger wird jeweils zu Beginn des ersten Semesters mindestens eine Einführungsveranstaltung durchgeführt.

(3) Für Studierende, die in das Hauptstudium eintreten, findet eine Informationsveranstaltung statt.

§ 10
Inkrafttreten


Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 11
Übergangsbestimmungen


Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 96/97 begonnen haben, können wählen, ob sie ihr Studium nach der alten oder nach der neuen Studienordnung fortführen und beenden wollen. Diese Wahlmöglichkeit erlischt entsprechend den Bestimmungen gem. § 31 der Diplomprüfungsordnung vier Jahre nach Inkrafttreten der durch den neunten Änderungsbeschluß modifizierten Diplomprüfungsordnung.

Gießen, den 09. Nov. 1998 Prof. Dr. Horst Rinne
(Dekan)



Struktur der drei Studiengänge (Anlage 1)

Grundstudium

Im Grundstudium sind als Pflichtfächer für alle Studiengänge folgende Veranstaltungen vorgesehen

1) Technik des betrieblichen Rechnungswesens 4 (alle Angaben in Semesterwochenstunden - SWS)
2) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 4
3) Grundzüge der Wirtschaftsinformatik 4
4) Rechtswissenschaft 8
5) Statistik 10
6) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 19
7) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 19

insgesamt: 68

Ausländische Studierende können gem. § 10 Abs. 5 der Diplomprüfungsordnung das Fach "Rechtswissenschaft" durch das Fach "Sozialökonomik der Entwicklungsländer" ersetzen, das zwei Semesterwochenstunden umfaßt.

Fakultativ kann Wirtschaftsenglisch (4 Semesterwochenstunden) belegt werden.

Hauptstudium

Im Hauptstudium sind für alle Studierende folgende Pflicht- und Wahlvorlesungen vorgesehen:

1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 17
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre (incl. Ökonometrie) 18
3. Drei Wahlfächer (pro Fach mind. 8 Stunden) 24

insgesamt: 59

Studierende mit dem Abschluß "Diplom-Volkswirtin"/"Diplom-Volkswirt" müssen als eines ihrer drei Wahlfächer (Wahlpflichtfach) das Fach Finanzwissenschaft belegen.

Studienplan für das gemeinsame Grundstudium (Anlage 2)

Die folgende Übersicht enthält sämtliche Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Studiengänge Pflichtveranstaltungen im Grundstudium darstellen. Je nach Ausstattungssituation des Fachbereichs (insbes. Besetzung der Professuren) können die Vorlesungen des 3. und 4. Semesters innerhalb des gleichen Studienjahres gegeneinander ausgetauscht werden.

1. Propädeutische Fächer (Anmerkung: In diesen Fächern ist gemäß § 7 ein Leistungsnachweis zum dritten Teil der Diplom-Vorprüfung vorzulegen. Die Klausuren im Fach "Technik des betrieblichen Rechnungswesens" und "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" sind nach dem ersten Semester zu schreiben. Die Klausur im Fach "Grundzüge der Wirtschaftsinformatik" ist nach dem dritten Semester vorgesehen, der Leistungsnachweis kann jedoch bereits nach dem ersten Semester abgelegt werden.)

a) Technik des betrieblichen Rechnungswesens (1. Semester) 4 (alle Angaben in Semesterwochenstunden - SWS)
b) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (1. Semester) 4
c) Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (3. Semester) 4

2. Fächer der Diplom-Vorprüfung

a) Rechtswissenschaft (2.-3. Semester) 8
b) Sozialökonomik der Entwicklungsländer (2. Semester) (Ersatzfach für Rechtswissenschaft) 2
c) Statistik (2. Und 3. Semester) 10
d) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (1. Semester) 4

- Kostenrechnung (2. Semester) 4

- Bilanzen (2. Semester) 2

- Investition und Finanzierung (3. Semester) 3

- Rationales Entscheiden (4. Semester) 2

- Einführung in das Marketing (4. Semester) 2

- Produktionsmanagement (4. Semester) 2
e) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre

- Einführung in die Volkswirtschaftslehre (1. Semester) 5

- Mikroökonomische Theorie (2. Semester) 5

- Makroökonomische Theorie (3. Semester) 4

Grundlagen der Wirtschaftspolitik (4. Semester) 5




Studienplan für alle Studierende des Hauptstudiums (Anlage 3)

Die folgende Übersicht enthält sämtliche Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Studiengänge Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium darstellen. Je nach Ausstattungssituation des Fachbereichs (insbes. Besetzung der Professuren) können die Vorlesungen des 5. und 6. Semesters innerhalb des gleichen Studienjahres gegeneinander ausgetauscht werden.

1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

a) Unternehmungsplanung/Controlling (5. Semester) 2 (alle Angaben in Semesterwochenstunden - SWS)
b) Organisation und Führung (5. Semester) 2
c) Investition und Finanzierung II (5. Semester) 2
d) Bilanzpolitik und -analyse (5. Semester) 1
e) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (5. Semester) 2
f) Strategisches Marketing (5. Semester) 2 11
g) Personalwirtschaft (6. Semester) 2
h) Unternehmenszusammenschlüsse (6. Semester) 2
i) Organisation und Management der betrieblichen
Informationsverarbeitung (6. Semester)

2

6

2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre (incl. Ökonometrie)

a) Preis und Wettbewerb (5. Semester) 3
b) Konjunktur und Stabilität (5. Semester) 2
c) Internationale Wirtschaftsbeziehungen (5. Semester) 3
d) Finanzwissenschaft I (5. Semester) 2
e) Ökonometrie (5. Semester) 2 12
f) Wachstum und Verteilung (6. Semester) 2
g) Geld, Kredit, Währung (6. Semester) 2
h) Finanzwissenschaft II (6. Semester) 2 6

Für alle Wahlfächer im Tiefenstudium sollten im 6. Semester je eine 2 st. Veranstaltung, im 7. Semester Veranstaltungen im Umfang von 4 SWS und im 8. Semester Veranstaltung im Umfang von 2 - 4 SWS stattfinden. Über die zeitliche Reihenfolge der Lehrveranstaltungen in den Wahlfächern sollen sich die Studierenden bei deren Fachvertreter informieren und daraus - ggf. nach Rücksprache mit dem Studienberater des Fachbereichs - ihren individuellen Studienplan für das Hauptstudium zusammenstellen.


Wahlfächer im Hauptstudium (Anlage 4)

1. Wahlfächer aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre

- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

- Finanzwirtschaft

- Industrielles Management und Controlling

- Internationale Unternehmungen

- Marketing

- Organisation, Führung, Personalwirtschaft

- Revisions- und Treuhandwesen

- Risikomanagement und Versicherungswirtschaft

- Transportwirtschaft

- Wirtschaftsinformatik

2. Wahlfächer aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre

- Finanzwissenschaft

- Geld, Kredit, Währung

- Internationale Wirtschaftsbeziehungen

- Preis und Wettbewerb

- Sozialökonomik der Entwicklungsländer

- Theorie und Vergleich der Wirtschaftssysteme

- Transportwirtschaft

3. Weitere wirtschaftswissenschaftliche Wahlfächer

- Statistik und Ökonometrie

4. Sonstige Wahlfächer

Bei der Auswahl der drei Wahlfächer haben die Studierenden die Voraussetzungen gem. § 16 der Diplomprüfungsordnung zu beachten.

Erlaßgrundlage


FBR
HMWK Bekanntmachung
Abl./StAnz.
Seite
StudO 18.08.1998
14.12.1998
52/1998 (28.12.1998) 4120