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6.30.03 Nr. 1 Diplomstudienordnung Sozialwisssenschaften

6.30.03 Nr. 1


Studienordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Hauptfach im Studiengang Sozialwissenschaften
mit dem Abschluß Diplom-Sozialwissenschaftler

Hinweis vom 11. Juli 1984

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 

 

INHALTSVERZEICHNIS
§  1  Geltungsbereich
§  2  Dauer des Studiums
§  3  Beginn des Studiums
§  4  Studienvoraussetzungen
§  5  Ziel und Inhalt des Studiums
§  6  Umfang und Aufbau des Studiums
 - Grundstudium
 - Hauptstudium
§  7  Studiennachweise
§  8  Studienfachberatung
§  9  Inkrafttreten

Anlage 1:  Übersicht über die Gesamtstruktur des Studienganges

Aufgrund § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

 

§ 1

 

Geltungsbereich

 

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für das Hauptfach im Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom-Sozialwissenschaftler auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 11.7.1984.

 

§ 2

 

Studiendauer

 

Der Fachbereich stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung sicher, daß sich die Studierenden des Studienganges Sozialwissenschaft unter Berücksichtigung des Nebenfachs oder der Studienelemente nach vier Semestern zur Diplom-Vorprüfung und nach acht Semestern zur Diplomprüfung melden können. Ein Überblick über den Aufbau des gesamten Studiums ergibt sich aus Anlage 1.

 

§ 3

 

Studienbeginn

 

Das Studium soll zum Wintersemester aufgenommen werden.

 

§ 4

 

Studienvoraussetzungen

 

Abgesehen von den allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium keine weiteren Voraussetzungen.

 

§ 5

 

Ziel und Inhalt des Studiums

 

(1) Die Studierenden sollen auf der Grundlage der Kenntnis der grundlegenden Lehren und theoretischen Ansätze der Sozialwissenschaft und bei kritischer Reflexion Einsichten in die Zusammenhänge von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft gewinnen. Sie sollen fähig werden, Strukturmerkmale und Entwicklungen in diesen Bereichen unter Anwendung statistischer und empirischer Sozialforschungsmethoden selbständig erfassen und kritisch beurteilen zu können und lernen, selbständig Lösungsmöglichkeiten zu Fragestellungen aus diesen Bereichen zu erarbeiten.

(2) Das Studium des Hauptfachs im Studiengang Sozialwissenschaft muß mit dem Studium eines Nebenfachs oder zweier Studienelemente verbunden werden. Die Wahl des Nebenfachs bzw. der Studienelemente richtet sich nach der Wahl der sozialwissenschaftlichen Schwerpunkte. Näheres regeln die Anlagen 5 bis 8 der Diplomprüfungsordnung.

 

§ 6

 

Umfang und Aufbau des Studiums

 

(1) Das Hauptfach Sozialwissenschaft gliedert sich in:

- das Grundstudium (1. - 4. Semester) mit dem ersten Semester als Orientierungsphase im Umfang von 61 SWS
- das Hauptstudium mit allgemeinen Teilen und einem Schwerpunktbereich (5. - 8. Semester) im Umfang von

40 SWS
(2) Grundstudium

 

1.
3 SWS



2. Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums (Grundarbeitskreis, Übungen, Proseminare) aus den Bereichen

I. Geschichtliche Grundlagen, soziale Strukturen und institutionelle Bedingungen der Gesellschaft


a) Grundstrukturen von Gesellschaft und Politik der Bundesrepublik Deutschland


b) Geschichte und Theorien der bürgerlichen Gesellschaft



- Grundzüge der politischen Umbrüche: z.B. in England (1688/1689), Amerika (1776-1789) und Frankreich (1789-1815) und der zeitgenössischen politischen Ideen von Liberalismus, Demokratie und Konservativismus.



- Überblick über die Schwerpunkte deutscher Entwicklung von der Französischen Revolution bis zum Kaiserreich und über relevant politische Ideen



- Strukturanalysen der bürgerlichen Gesellschaft


c) Soziale/politische Bewegungen und ihre Theorien



Ökonomische, soziale und kulturelle Bedingungen ausgewählter sozialer und politischer Bewegungen (z.B. Arbeiterbewegung/Sozialismus, Faschistische Bewegungen, Befreiungs- und Emanzipationsbewegungen)


d) Internationale Politik und intergesellschaftliche Beziehungen



- Strukturen und Entwicklungen des Ost-West-Konfliktes oder des Nord-Süd-Konfliktes



- Sozioökonomische Situation und Entwicklungsvoraussetzungen in der Dritten Welt



- Grundfragen der Ethnosoziologie








im Umfang von

14 SWS

II. Theoretische Grundlagen der Sozialwissenschaft


a) Wissenschaftstheorie/Methodologie



- Grundlagen der Begriffsbildung und Theoriekonstruktion



- methodologische Grundlagen unterschiedlicher Theorieansätze



- Erklären und Verstehen in den Sozialwissenschaften


b) Theorien über Gesellschaft und Staat (Makrotheorien)



- Grundzüge ausgewählter sozialwissenschaftliche Makrotheorien (z.B. Klassische Staatstheorien, Historischer Materialismus, Kritische Theorie, Evolutionstheorie, Systemtheorie, Konflikttheorie


c) Sozialpsychologie, Sozialisationstheorien, Interaktionstheorien (Mikrotheorien)







im Umfang von

9 SWS

III. Ökonomische Grundlagen von Gesellschaft und Politik


a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (Grundlagen der Mikro- und Makrotheorie, Grundlagen der Wirtschaftspolitik)


b) Lehrmeinungen der Politischen Ökonomie und ihre Kritik


c) Sozialökonomik (Wirtschafts- oder Finanzpolitik oder Sozialpolitik) gegenwärtiger Gesellschaften


d) Wirtschafts- und Sozialgeschichte, z.B.



- Landwirtschaft und Industrialisierung. Grundzüge der Zusammenhänge vornehmlich in England und Deutschland



- Die Entwicklung der deutschen Wirtschaftsstruktur und Sozialgliederung seit 1860 im Überblick



- Die Vertretung wirtschaftlicher und sozialer Interessen








im Umfang von

10 SWS

IV. Systeme der Erhebung und Verarbeitung von wissenschaftlichen Informationen


a) Empirische Sozialforschung I


b) Statistik I


c) Datenverarbeitung in der Sozialwissenschaft I







im Umfang von

10 SWS
3. Wahlpflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Kolloquien, Proseminare) zur Ergänzung und Vertiefung der Pflichtbereiche

I. Geschichtliche Grundlagen, soziale Strukturen und institutionelle Bedingungen der Gesellschaft im Umfang von 7 SWS





II. Theoretische Grundlagen der Sozialwissenschaft im Umfang von 4 SWS





III. Ökonomische Grundlagen von Gesellschaft und Politik im Umfang von 4 SWS

(3) Hauptstudium

1. Im Hauptstudium werden die im Grundstudium erworbenen sozialwissenschaftlichen Grundkenntnisse vertieft (Allgemeiner Teil, Empirische Sozialforschung, Statistik, Datenverarbeitung in der Sozialwissenschaft) und auf einen der folgenden Schwerpunkte ausgerichtet:

I. Planung und Verwaltung

II. Bildung, Erziehung, Freizeit

III. Mikrosoziologie, Sozial- und Institutionenberatung

IV. Entwicklungsländer und -regionen

Der gewählte Schwerpunktbereich soll in enger Beziehung zu einem beruflichen Praxisfeld stehen und es den Studierenden ermöglichen, forschungsorientiert empirische, theoretische und methodische Kenntnisse der Sozialwissenschaft kritisch miteinander zu verknüpfen.


2. Das Hauptstudium umfaßt Pflichtveranstaltungen (Seminare, Kolloquien, Übungen)

I. Allgemeiner Teil A (Theorien)


a) Wissenschaftstheorie/Methodologie



- Methodologie der Sozialwissenschaften



- Begriffsbildung, Operationalisierung und Meßtheorien



- Theorien des Erkenntnisfortschritts


b) Sozialwissenschaftliche Theorien



- Mikrotheorien (z. B. Rollentheorie, Institutionsanalyse, Interaktionstheorie)



- Makrotheorien (z. B. Klassische Staatstheorien, Historischer Materialismus, Kritische Theorie, Evolutionstheorie, Konflikttheorie, Systemtheorie)








im Umfang von

4 SWS

II. Allgemeiner Teil B (Geschichte und Strukturen)


- Geschichte und Theorien der bürgerlichen Gesellschaft (Politische Entwicklungen, Ideengeschichte, Strukturanalysen an ausgewählten Beispielen)


- Soziale/politische Bewegungen und ihre Theorien
Entwicklungsbedingungen und Strukturen geschichtlicher sozialer und politischer Bewegungen


- Sozialökonomik gegenwärtiger Gesellschaften (Zusammenhang von Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik) oder Neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialstruktur im 20. Jh.; Vertretung wirtschaftlicher und sozialer Interessen)


- Entwicklung in sozialistischen Gesellschaften (politische, ökonomische und soziale Strukturen, z.B. der DDR, der Sowjetunion oder Jugoslawiens)






im Umfang von

6 SWS

III. Statistik/Empirie


a) Empirische Sozialforschung II


b) Statistik II


c) Datenverarbeitung in der Sozialwissenschaft II


IV. Einen der folgenden Schwerpunkte C:


C I Planung und Verwaltung


a) Planungs- und Entscheidungstheorien


b) Analysen von Verwaltung/Bürokratie oder Parteien und Verbände oder politische Willensbildung und staatliche Entscheidung


c) Stadt- und Regionalplanung oder Stadtsoziologie und Gemeinwesenarbeit







im Umfang von

12 SWS


C II Bildung, Erziehung, Freizeit


a) Sozialwissenschaftliche Didaktik der Jugend- und Erwachsenenbildung; Lehr- und Lernmethoden


b) Soziologie der Adressatengruppen (Jugend oder Alter oder Frauen oder Familie u.a.);
Institutionen der Weiterbildung oder ökonomische und politische Grundlagen des Bildungswesens


c) Arbeit und Freizeit (Betriebs- und Industriesoziologie oder Freizeitverhalten/Touristik oder Massenkommunikation)







im Umfang von

12 SWS


C III Mikrosoziologie, Sozial- und Institutionenberatung


a) Theorien, Modelle und Geschichte der Mikrosoziologie


b) Adressatengruppen und Institutionen der Sozialarbeit (Randgruppen oder Jugend oder Familie u.a.) oder Suchtproblematik/Resozialisierung/Institutionenanalyse


c)
Untersuchungsmethoden in der Mikrosoziologie (Interview; Testverfahren; Aktionsforschung; Interaktionsanalyse; Gruppendiskussionsverfahren; Beobachtung)








im Umfang von

12 SWS


C IV Entwicklungsländer und -regionen


a) Theorien und Strukturen der Beziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern


b) Soziologie der Entwicklungsländer


c) Ethnosoziologie







im Umfang von

12 SWS
3. Wahlpflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Kolloquien, Seminare)

1. Aus den allgemeinen Teilen A und B zusätzlich zu den Pflichtveranstaltungen






im Umfang von

4 SWS

2. Im gewählten Schwerpunktbereich zusätzlich zu den Pflichtveranstaltungen






im Umfang von

6 SWS
4. Praktikum

Bei der Meldung zur Diplomprüfung ist ein Praktikum vor insgesamt mindestens sechs Wochen in einem vom Fachbereich genehmigten Bereich nachzuweisen. Es empfiehlt sich, einen Teil davon in enger Verbindung mit einem Seminar oder Projekt des gewählten Schwerpunktes durchzuführen. Das Praktikum kann entweder semesterbegleitend oder in vorlesungsfreien Zeiten absolviert werden. Zur Durchführung des Praktikums wird unter Beachtung der fachlichen Zuständigkeit vom Dekan für jeden der vielen Schwerpunktbereiche je ein Professor zum Praktikumsbeauffragten bestellt. Dieser legt im Einvernehmen mit dem Leiter der Institution, an der das Praktikum abgeleistet wird, die Aufgabenstellung des Praktikums und das Thema des Praktikumsberichtes fest.

Der Praktikant hat sich während des Praktikums an die Bestimmungen zu halten, die für die Mitarbeiter der Institution gelten, in der das Praktikum abgeleistet wird. Er hat die Anordnungen der Leiter zu befolgen und nach Abschluß des Praktikums einen Bericht anzufertigen, in dem er sein Problembewußtsein für die Praktikumsinstitution und seine Fähigkeit zur Reflexion über die im Praktikum geleistete Arbeit nachweist.
Der Praktikumsbericht ist dem Praktikumsbeauftragten zur Beurteilung vorzulegen.

5. Exkursionen

In Verbindung mit Praxisfelderkundungen müssen die Studierenden an einer mehrtägigen oder an mehreren eintägigen Exkursionen im Schwerpunktbereich teilnehmen.

 

§ 7

 

Studiennachweise

 

(1) Während des Grundstudiums haben die Studierenden gemäß § 10 Abs. 2, Nr. 2 bis 4 der Diplomprüfungsordnung folgende Studiennachweise zu erwerben:

1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an:

a) einer Einführungsveranstaltung in der Orientierungsphase

b) drei Veranstaltungen aus unterschiedlichen Gebieten des Teilbereichs I Geschichtliche Grundlagen, soziale Strukturen und institutionelle Bedingungen der Gesellschaft, wobei I a und I d obligatorisch sind,


- drei Veranstaltungen aus unterschiedlichen Gebieten des Teilbereichs II Theoretische Grundlagen der Sozialwissenschaft,


- zwei Veranstaltungen aus unterschiedlichen Gebieten des Teilbereichs III Ökonomische Grundlagen von Gesellschaft und Politik, wobei IIIa obligatorisch ist


(insgesamt acht Scheine)
2. Eine Bescheinigung über das erfolgreiche Anfertigen (Leistungsnachweise) der ersten schriftlichen Studienarbeit aus einem der Pflichtbereiche, die einen Umfang von zwanzig bis maximal vierzig Seiten haben soll
3.
Den Nachweis über das Bestehen der Prüfungsleistungen in Statistik I, Empirischer Sozialforschung I und Datenverarbeitung I
(zugleich Prüfungsteile)

(2) Während des Hauptstudiums haben die Studierenden gemäß § 18, Abs. 2 Nr. 3 bis 8 der Diplomprüfungsordnung folgende Studiennachweise zu erwerben:

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an

- je einem Seminar aus den allgemeinen Teilen A und B des Hauptstudiums

- drei Seminaren aus dem gewählten Schwerpunktbereich C I bis C IV

Eine Bescheinigung über das erfolgreiche Anfertigen (Leistungsnachweis) der zweiten schriftlichen Studienarbeit aus einem der allgemeinen Teile A und B oder aus dem Schwerpunktbereich C, die einen Umfang von 20 bis maximal 40 Seiten haben soll.

Den Nachweis über das Bestehen der Prüfungsleistungen in Statistik II, Empirischer Sozialforschung II und Datenverarbeitung II (zugleich Prüfungsteile)

Eine Bescheinigung über die Teilnahme (Teilnahmenachweise) an einer mehrtägigen oder mehreren eintägigen Exkursionen im Schwerpunktbereich.

Eine Bescheinigung über ein Praktikum.

(3) Die Erteilung von Leistungsnachweisen erfolgt nach folgendem Verfahren und folgenden Anforderungen. Der Veranstaltungsleiter bestätigt auf der Grundlage von schriftlichen und/oder mündlichen Leistungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme durch das Ausstellen eines Scheines. Leistungen werden durch das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Referaten, Protokollen, Klausuren) und/oder mündlichen Leistungen (Seminarvorträge, Kolloquien) nachgewiesen, wobei auf eine Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen zu achten ist. Der Veranstaltungsleiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist. Der Leistungsnachweis "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" wird durch eine mit Erfolg bestandene Klausur von 90 Minuten Dauer erworben.

(4) Die Studienarbeiten werden benotet. Die Benotung sollte begründet werden. Die Annahme der Studienarbeiten setzt voraus, daß sie mindestens mit "ausreichend" bewertet werden.

 

§ 8

 

Studienfachberatung

 

(1) Für die Studienfachberatung ist in den Instituten des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften je ein Studienfachberater verantwortlich.

(2) Die Studierenden sollen die Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

- Aufbau des Studiums;
- Wahl des Schwerpunktbereiches;
- Kombination mit Studienelementen/Nebenfach;
- Studienschwierigkeiten; Planung der Wahlpflichtbereiche.

 

 

 

§ 9

 

Inkrafttreten

 

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst in Kraft.

 

 

 

 

Prof. Dr. Bruno W. Reimann

Dekan

 

Anlage 1:  Übersicht über die Gesamtstruktur des Studienganges

 

 

 

Struktur des Studienganges Sozialwissenschaft


Hauptfach
Sozialwissenschaften
und ein
Nebenfach (NF)
Variante 1
o
d
e
r
zwei
Studienelemente
Variante 2
Grund-
studium
1. bis 4. Sem.
Pflichtbereich
46 SWS
Wahlpflicht
15 SWS

18 SWS
je nach Wahl des sozialwissenschaftlichen Schwerpunkts
1. Studienelement
ein STE = 18 SWS
je nach Wahl des sozialwissenschaftlichen Schwerpunkts

Diplom-Vorprüfung
Diplom-Vorprüfung
Diplom-Vorprüfung
Haupt-
studium
5. bis 8.
Sem.
Pflichtbereich
Wahlpflicht
Fortsetzung des NF
2. Studienelement
1. Allgemeiner Teil A und B
10 SWS
2.

Empirische Sozialforschung/ Statistik/ Datenverarbeitung
8 SWS

3. Schwerpunkte nach Wahl
12 SWS
  1. Planung und Verwaltung 
  2. Bildung, Erziehung, Freizeit 
  3. Mikrosoziologie, Sozial- und Institutionenberatung 
  4. Entwicklungsländer und -regionen 

10 SWS

18 SWS

18 SWS
je nach Wahl des sozialwissenschaftlichen Schwerpunktes












Diplom-Prüfung

Diplom-Prüfung
Diplom-Prüfung

Zu den Schwerpunkten müssen jeweils eines der zugeordneten Nebenfächer (NF) oder zwei der zugeordneten Studienelemente (StE) gewählt werden. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuß einen anderen Studienabschluß als Prüfung im Nebenfach oder Studienelement anerkennen, sofern er in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem gewählten Schwerpunkt steht:

I. Planung und Verwaltung

a) Nebenfach Teilbereiche der Rechtswissenschaft
(Öffentliches Recht)

b) Studienelement Teilbereiche der Rechtswissenschaft
(Öffentliches Recht)

c) Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre

d) Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre

e) Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkt Wirtschaftliche Regionalwissenschaft

f)
Studienelement Geographie
II. Bildung, Erziehung, Freizeit

a) Nebenfach Erziehungswissenschaft

b) Studienelement Erziehungswissenschaft

c)
Studienelement Psychologie
III. Mikrosoziologie, Sozial- und Institutionenberatung

a) Studienelement Psychologie

b) Studienelement Psychosoziale Medizin

c) Nebenfach Erziehungswissenschaft

d)
Studienelement Erziehungswissenschaft
IV. Entwicklungsländer und -regionen

a)
Nebenfach Wirtschaftswissenschaften

Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre

b)
Nebenfach Wirtschaftswissenschaften

Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre

c)
Nebenfach Wirtschaftswissenschaften

Schwerpunkt Sozialökonomik der Entwicklungsländer

d)
Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkt Internationale Wirtschaftsbeziehungen

e)
Nebenfach Agrarökonomie
Schwerpunkte im Hauptstudium:

Landwirtschaftliche Betriebslehre,
Agrarpolitik und landwirtschaftliche Marktlehre,
Sozialökonomik und Soziologie der Agrarentwicklung,
Regionalplanung und Agrarsoziologie

f)
Nebenfach Geographie
Schwerpunkte im Hauptstudium:

Regionale Geographie
Angewandte Geographie,
Physische Geographie.

 

 

 

Anlage

zur Studienordnung des Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Hauptfach im Studiengang Sozialwissenschaft mit dem Abschluß Diplom-Sozialwissenschaftler vom 11. Juli 1984 (war nicht Teil des Genehmigungsverfahrens)

GRUNDSTUDIUM
Semester Veranstaltungen SWS



1.
- Einführung in das sozialwissenschaftliche Studium (GAK/PS) 3

- Geschichte und Theorien der bürgerlichen Gesellschaft (GAK/PS) 3

- Wahlpflichtveranstaltungen im Pflichtbereich:
(Geschichtliche Grundlagen, soziale Strukturen und institutionelle Bedingungen der Gesellschaft) (V/PS/K)
7





- Einführung in die Volkswirtschaftslehre 3
2.
- Grundstrukturen von Gesellschaft und Politik der BRD (GAK/PS) 4

- soziale/politische Bewegungen und ihre Theorien (GAK/PS) 3

- Lehrmeinungen der Politischen Ökonomie und ihre Kritik (GAK/PS) 3

- Internationale Politik und intergesellschaftliche Beziehungen Teil I 2

- Sozialökonomik (Wirtschafts- oder Finanz- oder Sozialpolitik) gegenwärtiger Gesellschaften (PS) 2

- Wahlpflichtveranstaltungen im Pflichtbereich: Theoretische Grundlagen der Sozialwissenschaften (V/K/PS) 4

- Wirtschafts- und Sozialgeschichte (PS) 2




3.
- Wissenschaftstheorie/Methodologie (GAK/PS) 3

- Empirische Sozialforschung I (oder Empirische Sozialforschung I und Statistik I je 2 SWS) 4

- Sozialpsychologie, Sozialisations-, Interaktionstheorien (Mikrotheorien) (GAK/­PS) 3

- Internationale Politik und intergesellschaftliche Beziehungen Teil II 2

- Wahlpflichtveranstaltungen im Pflichtbereich: Ökonomische Grundlagen von Gesellschaft und Politik (V/K/PS) 4




4.
- Theorien über Gesellschaft und Staat (Makrotheorien) (GAK/PS) 3

- Statistik I (oder Empirische Sozialforschung I und Statistik I je 2 SWS) 4

- Datenverarbeitung in der Sozialwissenschaft Teil I (Blockkurs) 2

- erste Studienarbeit








HAUPTSTUDIUM
Semester
Veranstaltungen SWS



5.
- Empirische Sozialforschung II, Statistik II und Datenverarbeitung II 8

- Sozialwissenschaftliche Theorien (Sem) 2

- Wahlpflichtveranstaltung im Allgemeinen Teil A (Theorien) (Sem/V/VK) 2




6.
- Wissenschaftstheorie/Methodologie (Sem) 2

- Geschichte und Theorien der bürgerlichen Gesellschaft/oder der sozialen/politischen Bewegungen und ihre Theorien (Sem) 4

- Sozialökonomik gegenwärtiger Gesellschaften oder neuere Wirtschafts- und Sozialgeschichte oder Entwicklung in sozialistischen Gesellschaften (Sem) 2

- Wahlpflichtveranstaltung im Allgemeinen Teil B (Geschichte und Strukturen) (V/K/Sem) 2




7.
- Pflichtveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich (Sem/K/praxisorientierte Veranstaltungen/Exkursion) Pflichtbereiche 6

- Wahlpflichtveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich (V/K/Sem) 6




8.
- Pflichtveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich (Sem/K/praxisorientierte Veranstaltungen/Exkursion) 6

- Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung nach Wahl
(V/Sem/K/Examensk.)
6

- zweite Studienarbeit





V = Vorlesung, S = Seminar, K = Kolloquium, PS = Proseminar, GAK = Grundarbeitskreis, Examensk. = Examenskolloquium
 


 
Erlaßgrundlage

FBR 03
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom

 

11.07.1984
§ 22 Abs. 5 HUG

 14.09.1984


 10/1984


 619


Änderungsbeschlüsse

keine