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6.30.06 Nr. 1 Diplomstudienordnung Psychologie

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Studienordnung für den Studiengang Psychologie
mit dem Abschluß Diplom-Psychologe
bzw. Diplom-Psychologin
des Fachbereichs Psychologie
der Justus-Liebig-Universität Gießen

Hinweis vom 20. Mai 1987

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 


INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

ANLAGE: Studienplan
Aufgrund § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen folgende Studienordnung:


 

§ 1

  Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt auf der Grundlage der Diplom-Prüfungsordnung vom 6. Februar 1985 (ABl. 1986 S. 261) i.d.F. vom 3.12.1986 (ABl. 1987 S. 222) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für das Fach Psychologie mit dem Abschluß Diplom-Psychologe bzw. Diplom-Psychologin.

 

§ 2

  Dauer des Studiums
Der Fachbereich Psychologie schafft auf der Grundlage der Studienordnung die Voraussetzungen dafür, daß der Student die Diplom-Vorprüfung unmittelbar nach dem 4. Semester und die Diplom-Hauptprüfung nach weiteren 4 Studiensemestern sowie zusätzlich sechs Monaten für die Bearbeitung der Diplomarbeit ablegen kann.

 

§ 3

  Beginn des Studiums

Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.


§ 4
  Studienvoraussetzungen

(1) Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium keine besonderen Vorkenntnisse.

(2) Die Diplom-Prüfungsordnung verlangt drei Praktika von der Regel je sechswöchiger, insgesamt jedenfalls 18-wöchiger Dauer, die spätestens bei der Meldung zum zweiten Teil der Diplomprüfung nachgewiesen werden müssen. Inhalt und Anforderungen an die Praktika richten sich nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 der Diplomprüfungsordnung.

 

§ 5

  Ziel und Inhalt des Studiums
Lehre und Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen bereiten auf eine berufliche Tätigkeit als Diplom-Psychologe/Diplom-Psychologin vor und vermitteln die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit.

 

§ 6

  Umfang und Aufbau des Studiums


(1) Das Studium gliedert sich in

1. das Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern; es wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen,

2.
das Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern sowie eine sechsmonatige Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit; es wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
(2) Für den Studiengang ist von folgender Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) auszugehen:

1.
im Grundstudium von 80 SWS Lehrveranstaltungen 
(Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika),

2.
im Hauptstudium von 78 SWS Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika)

3. im Grund- oder Hauptstudium von 2 SWS Lehrveranstaltungen (Übung).
(3) Das Studium umfaßt Veranstaltungen in folgenden Gebieten:

1. im Grundstudium


a) Einführung in das Studium der Psychologie 7 SWS (V, P)


b)

Allgemeine Psychologie
(Methodische und historische Grundlagen, Wahrnehmungspsychologie, Gedächtnis- und Lernpsychologie, Denkpsychologie, Motivations- und Emotionspsychologie, usw.)
8 SWS (V)
8 SWS (Ü, S)
8 SWS (P)


c)

Entwicklungspsychologie
(Theoretische und fachmethodische Grundlagen, Veränderungen psychischer Merkmale und Prozesse im menschlichen Lebenslauf, usw.)
4 SWS (V)
2 SWS (Ü, P)
2 SWS (S)


d)


Sozialpsychologie
(Grundlagen und Theorien, Sozialisation, Interaktion und Kommunikation, Gruppendynamik und kollektives Verhalten, soziale Kognition, usw.)

4 SWS (V)
2 SWS (Ü, P)
2 SWS (S)


e)



Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
(Theoretische und sachmethodische Grundlagen, Psychologie der interindividuellen Differenzen: Konstrukte, Theorien und Modelle der Persönlichkeit; Erhebungs- und Auswertungsmethoden der differentiellen Psychologie, usw.)

4 SWS (V)
2 SWS (Ü, P)
2 SWS (S)



f)


Psychologische Methodenlehre
(Wissenschaftstheoretische Grundlagen, Versuchsplanung, Deskritptive und Inferenzstatistik, Meßtheorie, Testtheorie und Testkonstruktion, Skalierung, usw.)
2 SWS (V)
10 SWS(V,Ü)
4 SWS (Ü)


g) Biologie in den für Psychologen bedeutsamen Abschnitten 5 SWS (V)


h) Physiologie in den für Psychologen bedeutsamen Abschnitten 4 SWS (V)

2. im Hauptstudium


a)



Pädagogische Psychologie
(Praxisbezogene und fachmethodische Grundlagen, Instruktionspsychologie, Erziehungspsychologie, soziale und organisatorische Grundlagen von Erziehung und Instruktion, usw.)

4 SWS (V)
6 SWS (Ü,S)



b)

Klinische Psychologie
(Theoretische und fachmethodische Grundlagen, Symptomatologie und Nosologie von Störungsformen, Erklärungsansätze sowie psychologische Behandlungsmethoden, Psychophysiologie usw.)
4 SWS (V)
6 SWS (Ü,S)



c)

Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
(Praxisbezogene und fachmethodische Grundlagen)

4 SWS (V)
6 SWS (Ü,S)


d)

Psychologische Diagnostik
(Theoretische und fachmethodische Grundlagen, Verfahren und Probleme der Diagnostik, der Datenkombination und der diagnostischen Entscheidung, usw.)
4 SWS (V)
7 SWS (Ü,S)
4 SWS (P)


e)
Psychologische Methodenlehre
(Vertiefung und Erweiterung, EDV)
9 SWS (V,Ü)


f)

Psychopathologie
(Psychopathologische Phänomene, Erklärungsansätze und psychiatrische Therapieformen)
4 SWS (V)



g) Rechtsfragen und Standeskunde 2 SWS (Ü)


h) eines der in Anlage 3 der Prüfungsordnung genannten Wahlpflichtfächer 18-22 SWS

3. im Grund- oder Hauptstudium


Einführung in die Elektronische Datenverarbeitung 2 SWS(Ü)


Es wird empfohlen, die Veranstaltung EDV bereits während des Grundstudiums, allerdings nicht vor dem 3. Semester zu absolvieren.



§ 7
  Studiennachweise

(1) Während des Grundstudiums sind folgende Studiennachweise zu erwerben:

(A) Leistungsnachweise in den folgenden Veranstaltungen:


1. Beobachtungspraktikum


2. Experimentelles Praktikum I


3. Experimentelles Praktikum II


4. Statistik I


5. Statistik II


6. Testkonstruktion und Testtheorie I


7. Übung/Seminar in Sozialpsychologie


8. Übung/Seminar in Entwicklungspsychologie


9. Übung/Seminar in Differentieller Psychologie


10. Übung/Seminar in Allgemeiner Psychologie

(B)





Nachweis über die erfolgreiche Anfertigung einer Semesterarbeit. Diese besteht aus einer schriftlichen Bearbeitung einer begrenzten wissenschaftlichen Fragestellung anhand von Primärliteratur oder einer eng umgrenzten empirischen Untersuchung unter Anleitung. Die Semesterarbeit kann von jedem Professor, Hochschulassistenten oder wissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereichs Psychologie ausgegeben und betreut werden. Der Student hat Vorschlagsrecht bei der Themenwahl. Die Bearbeitungszeit soll drei Monate nicht überschreiten. Die Semesterarbeit kann vom zweiten Semester an ausgegeben werden.

(C)

Bescheinigung über die Ableistung von mindestens 20 Versuchspersonenstunden, in denen Erfahrungen mit typischen Situationen und Verfahren psychologischer Datenerhebung zu sammeln sind.
(2) Während des Hauptstudiums sind Leistungsnachweise in den folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. Testkonstruktion und Testtheorie II

2. Multivariate Datenanalyse

3. Diagnostische Verfahren

4. Diagnostisches Praktikum

5. Diagnostisches Fallseminar

6. zwei Übungen/Seminare in Klinischer Psychologie

7. zwei Übungen/Seminare in Pädagogischer Psychologie

8. zwei Übungen/Seminare in Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie


(3)

   


Soweit in der Prüfungsordnung nicht anders bestimmt ist, erfolgt die Erteilung von Leistungsnachweisen aufgrund regelmäßiger Teilnahme an der Veranstaltung sowie einer schriftlichen (Referat, Klausur, Hausarbeit) oder in Ausnahmefällen einer mündlichen Prüfung. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt mindestens 25, höchstens 40 Minuten.
Der Veranstaltungsleiter legt vor Beginn der Veranstaltung fest, welche Möglichkeit des Leistungsnachweises vorgesehen ist; er unterrichtet die Teilnehmer darüber mündlich oder durch Aushang.



§ 8
  Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung ist ein durch Aushang bekanntgegebenes Mitglied des Fachbereichs verantwortlich.

 

§ 9

  Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen (MUG) in Kraft.


§ 10
  Übergangsbestimmungen

Auf die übergangsweise Gültigkeit der bisherigen Vorschriften findet § 31 der Diplom-Prüfungsordnung entsprechend Anwendung.



ANLAGE

Anlage zur Studienordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluß Diplom-Psychologe bzw. Diplom-Psychologin des Fachbereichs Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 20. Mai 1987


Studienplan

Jeder Student sollte die angegebenen Veranstaltungen in der empfohlenen Abfolge im Grund- und Hauptstudium absolvieren. Dieser Empfehlung sollte besonders im Hinblick auf den Erwerb der erforderlichen Leistungsnachweise gefolgt werden.

Empfohlene Folge der Veranstaltungen im Grundstudium

 
  Pflichtveranstaltungen WS (1) 
SS (2)
WS (3)
SS (4)
Summe
Einführung in das Studium der Psychologie V Einführung und Orientierung

Beobachtungs-praktikum

3


 4
 
 7
Allgemeine Psychologie V Wahrnehmung

Ü Wahrnehmung

2


 2
V Lernen

Ü Lernen

P Experimental-
praktikum I

2


 2


4


V Denken

Ü Denken

P Experimental-praktikum II

2
 2

4
V Motivation

Ü Motivation

2
 2
 



24
Entwicklungspsychologie V Entwicklung I 2
Ü Entwicklung 2
V Entwicklung II 2
Ü Entwicklung 2

Sozialpsychologie V Sozial-
psychologie I

Ü Sozialpsychologie

2
 2
V Sozial-
psychologie II
2
Ü Sozial-
psychologie
2
 
 
 
Differentielle und Persönlichkeitspsychologie   
V Differentielle Psychol. I 2
V Differentielle Psychol. II

Ü Differentielle Psychol.

2
 2
Ü Differentielle Psychol. 2
 


Psychologische Methodenlehre V Einführung Methodik

V Statistik I

2
 3
V Statistik II 3
V Versuchs-
planung

V Testtheorie I

Ü EDV


 
 2
V Skalierung

V Probleme psycholog. Theorienbildung


 2
 
  

18 
Biologie  
V Biologie 3
V Biologie 2
 
5
Physiologie  

V Physiologie 2
V Physiologie 2

Summe 22
20
24 
 14 
80+2

Empfohlene Folge der Veranstaltungen im Hauptstudium*:

Pflichtveranstaltungen WS (5)
SS (6)
WS (7)
SS (8)
Summe
Pädagogische Psychologie
V Pädagogische Psychologie

Ü Pädagogische Psychologie

2
 2
V Pädagogische Psychologie II 2
Ü Pädagogische Psychologie 2
Ü Pädagogische Psychologie 2 10
Klinische

Psychologie
V Klinische
Psychol. I
2
V Klinische Psychologie II

Ü Klinische Psychologie

2
 2
Ü Klinische Psychologie 2
Ü Klinische Psychologie 2
10
Arbeits-, Betriebs- u. Organisationspsychologie = ABO-Psychologie
V ABO-Psychologie 2
Ü ABO-Psychologie 2
V ABO-
Psychologie II

Ü ABO-Psychologie

 
Ü ABO-Psychologie 2
10
Psychologische Methodenlehre
V Multivariate Datenanalyse

Ü EDV

3
 2
V Testtheorie II 2
Ü Methoden-Seminar 2
 
9
Psychopathologie
 
2
V Psycho- 
pathologie
2
V Psycho- 
pathologie
2
4
Rechtsfragen
 
Ü Rechtsfragen und Standeskunde 2
  

2
Psychologische Diagnostik
Ü Diagnostische Verfahren

V Psychologische Diagnostik I

3
 2
V Psychologische Diagnostik II

P Diagnostisches Praktikum

2
 4
 
Ü Diagnostisches Fallseminar 4
15
Wahlpflichtfach
4
4
6
 4
18
Summe 22
22
18 
16 
78
In dem Plan bedeuten: V = Vorlesung; Ü = Übung/Seminar; P = Praktikum.

* Dieser Plan stellt eine Verpflichtung für den Fachbereich Psychologie dar, das Lehrangebot in der angeführten Weise sicherzustellen.

Jeder Student sollte die Veranstaltungen in der empfohlenen Abfolge im Grund- und Hauptstudium absolvieren. Dieser Empfehlung sollte besonders im Hinblick auf den Erwerb der erforderlichen Leistungsnachweise gefolgt werden.

 

Erlaßgrundlage
FBR 06
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom  20.05.1987
§ 21 Abs. 4
HUG




Änderungsbeschlüsse

keine