6.30.12 Nr. 1 Studienordnung Diplom Mathematik
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der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Hauptfach Mathematik und die Nebenfächer Stochastik und Informatik im Studiengang "Mathematik" mit dem Abschluß Diplom-Mathematiker vom 26. Juni 1985 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Nebenfächer anderer Fachbereiche
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Inkrafttreten
§ 11 Übergangsbestimmungen
Aufgrund von § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen folgende Studienordnung:
§ 1
Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 8. Februar 1984 (ABI. 9/84) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Hauptfach Mathematik und in den Nebenfächern Stochastik und Informatik im Studiengang "Mathematik" mit dem Abschluß Diplom-Mathematiker (abgekürzt: "Dipl.-Math.").
§ 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich Mathematik schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student unter Berücksichtigung der übrigen Ausbildungsteile nach vier Semestern (Erster Studienabschnitt) zur Diplom-Vorprüfung und nach weiteren vier Semestern (Zweiter Studienabschnitt) zur Diplom-Prüfung melden kann.
§ 3
Beginn des Studiums
Das Studium sollte zum Wintersemester aufgenommen werden. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht ausgeschlossen, stellt aber erhöhte Anforderungen an den Studierenden.
§ 4
Studienvoraussetzungen
Das Studium der Mathematik kann aufnehmen, wer die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt hat.
§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Während des Studiums soll der Student die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit erwerben, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig und verantwortungsbewußt zu arbeiten.
(2) Das Studium der Mathematik soll insbesondere folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln:
- Gründliche Kenntnisse in den Gebieten Analysis, Grundstrukturen, Praktische Mathematik und im gewählten Nebenfach;
- Gründliche Kenntnisse in je drei Vorlesungen der Reinen und der Angewandten Mathematik;
- Vertiefte Kenntnisse in einem Schwerpunkt der Reinen oder Angewandten Mathematik (drei Vorlesungen).
- Kenntnisse der typischen Methoden der Mathematik erwerben,
- Überblick über mathematische Theorien gewinnen,
- die Fähigkeit zur adäquaten Behandlung vorgegebener Probleme durch geeignete mathematische Modelle erwerben,
- die Anwendbarkeit der Mathematik auf praktische Probleme erkennen können,
- sich mit der Mathematik im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesellschaft kritisch auseinandersetzen.
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium erstreckt sich
- im Hauptfach Mathematik
auf 59 SWS im Grundstudium (Erster Studienabschnitt: 1. - 4. Semester)
und 60 SWS im Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt: 5. - 8. Semester)- im Nebenfach Stochastik
auf 20 SWS im Grundstudium (Erster Studienabschnitt: 1. - 4. Semester)
und 20 SWS im Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt: 5. - 8. Semester)- im Nebenfach Informatik
auf 24 SWS im Grundstudium (Erster Studienabschnitt: 1. - 4. Semester)
und 18 SWS im Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt: 5. - 8. Semester)
1. Hauptfach Mathematik
1.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)a) Analysis I - III:1.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)
Grenzübergänge, Ableitungen und Integrale für Funktionen von einer und mehreren Veränderlichen; Theorie und Lösungsmethoden für gewöhnliche Differentialgleichungen und Differentialgleichungssysteme; Funktionen von einer komplexen Veränderlichen, Residuen-Methode, konforme Abbildung
im Umfang von 21 SWS
b) Grundstrukturen
- Lineare Algebra und Analytische Geometrie I und II: Vektorräume und multilineare Abbildungen (einschl. Matrizen, lin. Gleichungssysteme und Skalarprodukt), Geometrie euklidischer, affiner und projektiver Räume
- Algebra:
Gruppen, Ringe, Körper mit Einführung in die Galais-Theorie, Verbände mit Anwendungen in der elementaren Zahlentheorie
im Umfang von 20 SWSc) Praktische Mathematik
- Programmierkurs
und
- Numerische Mathematik I und II:
Näherungsverfahren zur Lösung von Gleichungssystemen, zur Approximativen, Differentiation und Quadratur von Funktionen, für Eigenwertprobleme bei Matrizen, zur Lösung von Differentialgleichungen
oder
- Stochastik I und Il:
Grundzüge der Wahrscheinlichkeitstheorie (einschl. Martingale, Konvergenzbegriffe) und Grundzüge der Mathematischen Statistik (Entscheidungstheorie, Testtheorie, Schätztheorie)
im Umfang von 16 SWSIst Stochastik Nebenfach, so müssen Numerische Mathematik I und II gewählt werden. Sind die Wirtschaftswissenschaften (Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre oder Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre) Nebenfach, so müssen Stochastik I und II gewählt werden.
Anstelle der Numerischen Mathematik II bzw. Stochastik II kann auch die Vorlesung Optimierung gewählt werden.d) Darüber hinaus soll der Student an einem Proseminar wahlweise aus einem der Bereiche nach lit. a) - lit. c) teilnehmen.
2 SWSa) Mathematik I (Reine Mathematik) drei Vorlesungen nach Wahl (z.B. Reelle Funktionen, Funktionsanalysis, Topologie, Part. Differentialgleichungen, Funktionentheorie, Zahlentheorie usw.) im Umfang von 18 SWSb) Mathematik II (Angewandte Mathematik) drei Vorlesungen nach Wahl (z.B. Numerische Mathematik I, II, Optimierung, Stochastik I, II - soweit nicht bereits im Grundstudium gewählt - und Spezialvorlesungen aus dem Gebiet der Angewandten Mathematik)
im Umfang von 18 SWSc) Mathematik III (Schwerpunkt: ein Spezialgebiet aus der Reinen oder Angewandten Mathematik) drei Vorlesungen nach Wahl aus dem gewählten Schwerpunkt
im Umfang von 18 SWSd) Darüber hinaus soll der Student an drei Seminaren im Gesamtumfang von 6 SWS nach Wahl aus den Gebieten nach lit. a) - c) teilnehmen, darunter obligatorisch an einem Seminar im gewählten Schwerpunkt nach lit. c). Eines der beiden übrigen Seminare kann durch das Proseminar nach 1.1 Iit. d) ersetzt werden.
4 - 6 SWS
2. Nebenfach Stochastik
2.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)a) Statistische Methoden, Maß- und Integrationstheorie2.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)
im Umfang von 6 SWSb) Stochastik I, Stochastisches Praktikum, Stochastik II oder Optimierung
im Umfang von 14 SWSa) drei Vorlesungen nach Wahl aus Stochastik III, IV (Vertiefung der Wahrscheinlichkeitstheorie, Vertiefung der Mathematischen Statistik), Stochastische Prozesse, Angewandte Wahrscheinlichkeitstheorie
im Umfang von 18 SWSb) ein Seminar zur Stochastik
im Umfang von 2 SWS
3. Nebenfach Informatik
3.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)a) Programmierkurs3.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)
im Umfang von 4 SWSb) Physikalische Grundlagen der Informatik
im Umfang von 4 SWSc) Software-Praktikum
4 SWSd) Software I und II: Problemlösung mit Algorithmen; sequentielle, iterative, rekursive und parallele Prozesse; Aufbau und Verwendung von Datenstrukturen; Syntax von Programmiersprachen; Architektur und Funktionsweise von Rechnern
im Umfang von 12 SWSa) drei Vorlesungen nach Wahl aus Einführung in die Elektronik, Prozeßrechner, Betriebssysteme, Mikroprozessoren und andere Spezialvorlesungen zur Informatik
im Umfang von 10 SWSb) Elektronik-Praktikum und Praktikum über Prozeßrechner und Mikroprozessoren
im Umfang von 8 SWS
§ 7
Leistungsnachweise
(1) Der Student hat folgende Leistungsnachweise zu erwerben:
1. Im Hauptfach Mathematik
1.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)a) ein Übungsschein zu Analysis I oder II1.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)b) ein Übungsschein zu Lineare Algebra und Analytische Geometrie I oder II
c) ein Übungsschein zu Analysis III oder Algebra
d) zwei Übungsscheine zu Praktische Mathematik (Numerische Mathematik I, II, Stochastik I, II, Optimierung).
Ist Stochastik Nebenfach, so sind diese beiden Übungsscheine zu Praktische Mathematik aus Numerische Mathematik I, II, Optimierung zu wählen; sind die Wirtschaftswissenschaften (Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre oder Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre) Nebenfach, so sind diese beiden Übungsscheine zur Praktischen Mathematik aus Stochastik I, II, Optimierung zu wählen.
a) ein nicht schon zur Diplom-Vorprüfung vorgelegter Übungsschein nach Wahl, jedoch nicht zu Analysis I, II, III, Lineare Algebra und Analytische Geometrie I, II, Numerische Mathematik I, II; Stochastik I, IIb) drei Seminarscheine, wobei mindestens ein Seminarschein zu Mathematik III gefordert wird und einer der beiden anderen Seminarscheine durch einen Proseminarschein ersetzt werden kann.
2. Nebenfach Stochastik
2.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweis) an einem Stochastik-Praktikum2.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)a) ein Übungsschein nach Wahl aus Stochastik I - IV, Stochastische Prozesse, Angewandte Wahrscheinlichkeitsrechnungb) ein Seminarschein zu Stochastik.
3. Nebenfach Informatik
3.1 Grundstudium (Erster Studienabschnitt)(2) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstaltungsleiter ausgestellt. In einer Übungsveranstaltung werden verlangt: eine bestimmte Anzahl gelöster Hausaufgaben oder bestandener Klausuren oder eine schriftliche Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung von max. 20 Minuten Dauer; in einem Praktikum eine bestimmte Anzahl erfolgreich bearbeiteter Aufgaben. In einem Seminar werden verlangt: ein Seminarvortrag oder eine schriftliche Hausarbeit.Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweis) an3.2 Hauptstudium (Zweiter Studienabschnitt)
einem Software-PraktikumNachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweis) an
einem Elektronik-Praktikum,
einem Praktikum über Prozeßrechner und Mikroprozessoren.
Das Direktorium des Mathematischen Instituts kann festlegen, in welchen der genannten Formen der Nachweis jeweils zu erbringen ist. Entsprechende Beschlüsse des Direktoriums müssen an deutlich sichtbarer Stelle bekanntgemacht werden. Soweit kein entsprechender Beschluß vorliegt, legt der Veranstaltungsleiter bei Beginn der Veranstaltung die Formen des Leistungsnachweises fest.
§ 8
Nebenfächer anderer Fachbereiche
Wegen der Regelungen für Nebenfächer, die nicht vom Fachbereich Mathematik angeboten werden, wird auf die Ordnung der jeweils fachlich zuständigen Fachbereiche verwiesen.
§ 9
Studienfachberatung
(1) Für die Studienfachberatung ist der Fachbereich Mathematik verantwortlich.
(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden im Falle eines Studienfach-, Studiengang-, Studienortwechsels.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kultur in Kraft.
Übergangsbestimmungen
Studenten, die das Studium der Mathematik bereits begonnen haben, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortführen und beenden wollen. Die Wahlmöglichkeit erlischt am 1. Oktober 1989.
Gießen, den 26. Juni 1985 | Prof. Dr. D. Gaier, Dekan |
Beschluß des Fachbereichs Mathematik vom 26.06.1985 (war nicht Teil des Genehmigungsverfahrens)
ANLAGE
zur Studienordnung des Fachbereichs Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Hauptfach Mathematik, das Nebenfach Stochastik und das Nebenfach Informatik im Studiengang "Mathematik" mit dem Abschluß Diplom-Mathematiker vom 26. Juni 1985, in der Form der 1. Änderung vom 12. Juni 1996.
Studienpläne*)
Studienplan für das Hauptfach Mathematik
Semester | Vorlesungen | Stund | enzahl |
Vorlesung |
Übung |
||
1 | Analysis I | 5 |
2 |
Winter | Lineare Algebra und Analytische Geometrie I | 4 |
2 |
2 | Analysis II | 4 |
2 |
Sommer | Lineare Algebra und Analytische Geometrie II | 4 |
2 |
Programmierkurs1) | 2 |
2 |
|
3 | Analysis III A2) | 4 |
2 |
Winter | Algebra A3) | 4 |
2 |
Numerische Mathematik I | |||
oder | |||
Stochastik I4) | 4 |
2 |
|
4 | Analysis III B2) | 3 |
|
Sommer | Algebra B3) | 2 |
|
Numerische Mathematik II | |||
oder | |||
Stochastik II | |||
oder | |||
Optimierung4) | 4 |
2 |
|
Proseminar | 2 |
Vordiplomprüfung
5. - 8. Sem. je 3 Vorlesungen aus den Gebieten Reine Mathematik, Angewandte Mathematik und einem Schwerpunktgebiet. Umfang in der Regel 4 und 2 Stunden. 3 Seminare mit je 2 Stunden.
Mögliche Verteilung:
5 | Wahlvorlesung | Reine Mathematik |
Winter | Wahlvorlesung | Angewandte Mathematik |
Wahlvorlesung | Schwerpunkt | |
6 | Wahlvorlesung | Reine Mathematik |
Sommer | Wahlvorlesung | Angewandte Mathematik |
Wahlvorlesung | Schwerpunkt | |
7 | Wahlvorlesung | Reine Mathematik |
Winter | Wahlvorlesung | Angewandte Mathematik |
8 | Wahlvorlesung | Schwerpunkt |
Sommer | 2 Seminare | |
Diplomprüfung | 1. Abschnitt | (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik, Nebenfach) |
Diplomprüfung | 2. Abschnitt | (Diplomarbeit) |
Diplomprüfung | 3. Abschnitt | (Schwerpunkt) |
Als Vorlesungen in folgendem Gebiet können gewählt werden
A) Reine Mathematik:
Vorlesungen aus Reelle Funktionen, Funktionsanalysis, Topologie, Partielle Differentialgleichungen, Funktionentheorie, Zahlentheorie u.a.
B) Angewandte Mathematik:
Num. Math. I, II, Optimierung, Stochastik I, II (alle nur, sofern nicht im Vordiplom geprüft). Spezialvorlesungen aus dem Bereich der Angew. Mathematik.
C) Schwerpunkt:
Vorlesungen aus einem Spezialgebiet der Reinen oder Angewandten Mathematik, in dem später die Diplomarbeit angefertigt werden soll.
Studienplan für das Nebenfach Stochastik
Semester | Vorlesungen | Stund | enzahl |
Vorlesung |
Übung |
||
1 | Statistische Methoden | 2 |
1 |
Winter | |||
2 | Maß- und Integrationstheorie | 2 |
1 |
Sommer | |||
3 | Stochastik I | 4 |
2 |
Winter | Stochastik-Praktikum | 2 |
|
4 | Stochastik II | ||
Sommer | oder | ||
Optimierung | 4 |
2 |
|
Vordiplomprüfung | |||
5. - 8. Sem. | 3 Wahlvorlesungen in der Regel je aus z.B.: Stochastik III Stochastik IV Stochastische Prozesse Angew. Wahrscheinlichkeitstheorie Seminar zur Stochastik |
2 |
|
Hauptdiplomprüfung | 1. Abschnitt |
Studienplan für das Nebenfach Informatik
Semester | Vorlesungen | Stund | enzahl |
Vorlesung |
Übung |
||
1 | Physikalische Grundlagen der Informatik | 2 |
2 |
Winter | Programmierkurs | 2 |
2 |
2 | Software-Pratikum | 2 |
2 |
Sommer | |||
3 | Software I | 4 |
2 |
Winter | |||
4 | Software II | 4 |
2 |
Sommer | |||
Vordiplomprüfung | |||
5. - 8. Sem. | Einführung in die Elektronik Prozeßrechner Betriebssysteme Elektronikpraktikum Praktikum über Prozeßrechner und Mikroprozessoren |
4 2 4 4 |
4 |
Hauptdiplomprüfung | 1. Abschnitt |
Anmerkungen:
*) Nebenfächer
Für die Studienpläne für das Nebenfach Physik und das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften sind der Fachbereich Physik bzw. der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zuständig.
1) Den Studierenden mit dem Nebenfach Betriebswirtschaft wird empfohlen, eine entsprechende Veranstaltung im FB 02 zu absolvieren.
2) Die Lehrveranstaltung Analysis III besteht aus den Teilen Analysis III A und Analysis III B. Dem Leistungsnachweis zu Analysis III liegt Vorlesungsstoff im Umfang von 4 SWS aus Analysis III A bzw. Analysis III B zugrunde.
3) Die Lehrveranstaltung Algebra besteht aus den Teilen Algebra A und Algebra B. Dem Leistungsnachweis zu Algebra liegt Vorlesungsstoff im Umfang von 4 SWS aus Algebra A bzw. Algebra B zugrunde.
4) Für das Nebenfach Stochastik muß Numerische Mathematik I und II, für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften Stochastik I und II genommen werden; anstelle der Numerischen Mathematik II bzw. Stochastik II kann auch die Optimierung genommen werden.
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
|
Stud.Ord. | 26.06.1985 |
23.07.1985 |
31.08.1985 |
497 |
berichtigt | 31.10.1985 |
31.12.1985 |
895 |
Änderungsbeschlüsse
Keine