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6.30.13 Nr. 1a Studienordnung Diplom Physik

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Studienordnung des Fachbereichs Physik
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Studiengang Physik
mit dem Abschluß Diplom-Physiker(in)
in der Fassung

Hinweis vom 23. Januar 1985

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich und Rahmenbedingungen
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6.1 Grundstudium
§ 6.2 Hauptstudium
§ 7 Lehr- und Lernformen
§ 8 Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Inkrafttreten
§ 11 Übergangsbestimmungen

Auf Grund § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Physik der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Rahmenbedingungen

(1) Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Physik der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 28.04.1982 (Abl. vom 30.06.1983, S. 414) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Physik an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Abschluß "Diplom-Physiker" bzw. "Diplom-Physikerin".

(2) Die Studienordnung beachtet die "Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Physik" (Beschluß der KMK vom 05.02.1982). Sie lehnt sich ferner an die Empfehlungen der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zum Physikstudium an.

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage der Studienordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach 4 Semestern zur Diplom-Vorprüfung und nach weiteren 4 Semestern zur Diplomprüfung melden kann und sein Studium innerhalb von 10 Semestern abschließen kann.

§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. Regulärer Studienbeginn ist das Wintersemester. Bei einem Studienbeginn im Sommersemester sollte eine Studienfachberatung eingeholt werden.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Das Physikstudium kann jeder aufnehmen, der die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung an der Justus-Liebig-Universität Gießen erfüllt.

§ 5
Ziel des Studiums

(1) Ziel des Studiengangs Physik ist es, den Studenten auf sein berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

(2) Hierbei wird dem Charakter des Fachs und der Vielfalt des Berufsfeldes Rechnung getragen. Entsprechend der Breite des Fachs und der steten Fortentwicklung seiner Inhalte ist das Studium der Physik weit und umfassend angelegt.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Physik gliedert sich in

a) das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern

und
b) das Hauptstudium mit einer Dauer von 6 Semestern.

Das Hauptstudium schließt die Dauer der Diplomarbeit und die Diplomprüfung mit ein.

(2) Das Studium umfaßt in den 10 Semestern 190 Semesterwochenstunden (SWS) in den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, die sich etwa je zur Hälfte auf das Grund- und das Hauptstudium verteilen, davon höchstens 6 SWS im 9. und 10. Semester, die das Fach der Diplomarbeit betreffen.

Davon entfallen insgesamt 42 Semesterwochenstunden auf das Angewandte Fach, das Wahlpflichtfach und das Diplomarbeitsfach. In den Zahlen für die SWS sind keine Zeiten für die Exkursionen, das Anfertigen der Diplomarbeit und für die Wahlvertiefungsveranstaltungen enthalten.

(3) Der Fachbereichsrat legt auf der Grundlage der Studienordnung und der Diplomprüfungsordnung einen Studienplan fest, der dem Studenten empfiehlt, in welchem Semester vorteilhaft die einzelnen Vorlesungen, Praktika, Übungen und Seminare zu besuchen sind.

§ 6.1
Grundstudium

(1) Das Grundstudium dient der Aneignung von Grundkenntnissen und Arbeitsmethoden in Experimentalphysik, Theoretischer Physik, Mathematik und Chemie.

  • Der Ausbildungsblock in Experimentalphysik umfaßt die Grundvorlesungen "Experimentalphysik I und II" (Inhalte: Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik, Grundlagen der Atom- und Kernphysik) mit Rechenübungen und "Grundlagen der Physik", die Vorlesungen über Höhere Experimentalphysik "Struktur der Materie I und II" (Inhalte: Atom-, Kern- und Elementarteilchenphysik) mit Ergänzungen sowie das Physikalische Praktikum für Anfänger (31 SWS).
  • Die Ausbildung in Theoretischer Physik umfaßt die Vorlesungen "Theoretische Physik I-IV" (Inhalte: Mechanik, Elektrodynamik, Einführung in die Quantentheorie) mit Übungen (24 SWS).
  • Die Ausbildung in Mathematik umfaßt 4 Vorlesungen (Inhalte: z.B. Differential- und Integralrechnung, Funktionen reeller Veränderlicher, Vektoranalysis, lineare Algebra, Differentialgleichungen, Funktionentheorie) mit Übungen, die auf die Bedürfnisse der Physik ausgerichtet sind (26 SWS).
  • Der Ausbildungsblock in Chemie umfaßt die Vorlesungen in "Allgemeiner Chemie", "Einführung in die Physikalische Chemie" und das "Chemische Praktikum für Physiker" (12 SWS).
  • Die Veranstaltung "Berufsfeld I" (1 SWS) dient der Orientierung innerhalb des Studien-faches über Studienablauf, Fachbereich und Hochschule sowie über die beruflichen Möglichkeiten

(2) Die in Abschnitt (1) genannten Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Dem Studenten wird die Teilnahme an geeigneten zusätzlichen Wahlvertiefungsveranstaltungen empfohlen (z.B. Geschichte der Physik).

(3) Das Grundstudium wird durch die Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Prüfungsfächer sind Experimentalphysik, Theoretische Physik, Mathematik und Chemie. Alles Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung.

§ 6.2
Hauptstudium

(1) Im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft werden, insbesondere auch im Hinblick auf moderne Fachgebiete der Physik.

Im Hauptstudium kann der Student seinen Anlagen, Neigungen und beruflichen Absichten entsprechend Schwerpunkte setzen.

(2) Das Hauptstudium umfaßt Veranstaltungen in

  • Experimentalphysik,
  • Theoretischer Physik,
  • einem Physikalischen Wahlpflichtfach (PW),
  • einem weiteren Wahlpflichtfach (WW) und
  • einem Diplomarbeitsfach.

Zusätzlich werden weitere Wahlvertiefungsveranstaltungen angeboten.

(3) Der Student wählen aus dem im Anhang 2 der Diplomprüfungsordnung angegebenen Angebot je ein Physikalisches Wahlpflichtfach (PW) und ein weiteres Wahlpflichtfach (WW) aus. Der Inhalt des Physikalischen Wahlpflichtfaches muß sich von dem des weiteren Wahlpflichtfaches unterscheiden. Der Prüfungsausschuß kann im einzelnen Falle weitere Fächer als Physikalische Wahlpflichtfächer und weitere Wahlpflichtfächer zulassen, wenn sie im Umfang der anderen Wahlpflichtfächer studiert werden können (etwa 10 SWS). Diese Fächer müssen einen sinnvollen Zusammenhang mit dem Physikstudium haben. Als Diplomarbeitsfach kann eines der im Anhang 1 angegebenen Fächer gewählt werden.

(4) Das Hauptstudium enthält folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen:

- Experimentalphysik:
Experimentalphysik V (Festkörperphysik),
Experimentalphysik VI (Kern- und Elementarteilchenphysik) jeweils mit Übungen,
Experimentalphysik VII (Technische Physik) mit Exkursionen,
das Physikalische Praktikum für Fortgeschrittene,
ein Seminar (alternativ zu einem Theorie-Seminar),
sowie mindestens Vorlesungen im Umfang von 3 SWS, z. B. aus der Atomphysik, der Festkörperphysik, der Kernphysik, der Teilchenphysik usw. (25-27 SWS).
- Theoretische Physik:
Theoretische Physik V (Quantentheorie II),
Theoretische Physik VI (Thermodynamik und Statistik), jeweils mit Übungen,
ein Seminar (alternativ zu einem Seminar in Experimentalphysik),
sowie mindestens Vorlesungen im Umfang von 3 SWS z.B. aus der Theoretischen Atomphysik, der Theoretischen Festkörperphysik, der Theoretischen Kernphysik usw. (15-17 SWS).
- Das Physikalische Wahlpflichtfach (PW) umfaßt Vorlesungen und ein Praktikum oder ein Seminar (10 SWS) (Physikalische Wahlpflichtfächer im Anhang 2).
- Das weitere Wahlpflichtfach (WW) umfaßt Vorlesungen und ein Praktikum oder ein Seminar oder eine Übung (8-10 SWS) (die wichtigsten weiteren Wahlpflichtfächer im Anhang 2).
- Als Vorbereitung zur Diplomarbeit werden Übungen in Rechner- und Experimentiertechniken angeboten (5 SWS). Während dieser Studienphase schließen sich der Student in der Regel einer Arbeitsgruppe eines Instituts an und nehmen an den Arbeitsseminaren und Literaturkolloquien teil.

Das Diplomarbeitsfach wird aus dem im Anhang 1 gegebenen Fächerspektrum gewählt. Die Wahl ist unabhängig vom PW und WW. In die Diplomarbeit führt eine 3monatige Vorbereitungs- und Orientierungsphase ein.

(5) Es wird im Hinblick auf zu beachtende Fristen empfohlen, sich vor dem 1. Prüfungsabschnitt um ein Thema für die Diplomarbeit zu kümmern. Der Fachbereich bietet hierzu eine Informationsveranstaltung an.

(6) Pflichtveranstaltungen sind die in Abschnitt (4) genannten Vorlesungen, Praktika und Übungen in Experimentalphysik sowie Theoretischer Physik.

Wahlpflichtveranstaltungen sind die im Studienplan mit A, B, C gekennzeichneten Vorlesungen, die Veranstaltungen des Physikalischen Wahlpflichtfaches (PW), des weiteren Wahlpflichtfaches (WW), des Diplomarbeitsfachs sowie ein Seminar, entweder in Experimentalphysik oder Theoretischer Physik.

(7) Wahlvertiefungsveranstaltungen (WV), z. B. das Physikalische Kolloquium oder Spezialvorlesungen, ergänzen das Lehrangebot. Die Teilnahme an Wahlvertiefungsveranstaltungen wird dringend empfohlen. Wahlvertiefungsveranstaltungen sind nicht prüfungsrelevant.

(8) Die mündliche Diplomprüfung wird in mindestens drei Fächern vor Beginn der Vorbereitungs- und Orientierungsphase abgelegt. Im Diplomarbeitsfach kann die Prüfung auch nach Beendigung der Diplomarbeit abgelegt werden. Dies soll innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Abgabe der Diplomarbeit sein.

(9) Erstmals nicht bestandene Fachprüfungen der Diplomprüfung gelten als nicht unternommen, wenn sie vor dem Ende des 8. Fachsemesters abgelegt werden (Freiversuch). Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung innerhalb einer Frist von sechs Wochen einmal wiederholt werden; dabei zählt das jeweils beste Ergebnis.

Mündliche Fachprüfungen nach dem 8. Semester müssen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 4 Wochen abgelegt werden.

(10) Das Hauptstudium wird durch die Diplomarbeit abgeschlossen. Die Diplomprüfung stellt den berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums dar. Sie ist im allgemeinen eine Voraussetzung für eine Promotion in einem naturwissenschaftlichen Fach. Prüfungsfächer der Diplomprüfung sind Experimentalphysik, Theoretische Physik, ein Physikalisches Wahlpflichtfach und ein weiteres Wahlpflichtfach.

§ 7
Lehr- und Lernformen

(1) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung von Wissensstoff. Ergänzungen zu den Vorlesungen vertiefen einzelne Aspekte des Vorlesungsstoffs. Sie können auch Exkursionen einschließen.

(2) Übungen knüpfen an den Vorlesungsstoff an und sollen durch Anwendung auf konkrete, exemplarische Probleme sowie durch eigenständige Bearbeitung durch der Student den Wissensstoff einüben und vertiefen. Übungen finden in kleinen Gruppen und unter Anleitung statt. Sie können auch Hausaufgaben einschließen. Übungen dienen auch der Selbstkontrolle des Wissensstandes und sind in der Regel mit Leistungsnachweisen (Scheine) verbunden.

(3) Praktika ermöglichen den Studierenden die Durchführung von Experimenten unter Anleitung. Der Student sollen Laborerfahrung gewinnen und lernen, eine Messung zu planen, vorzubereiten, durchzuführen, zu interpretieren und zu analysieren sowie zu dokumentieren. Nach dem Studienabschnitt und dem Schwierigkeitsgrad der Experimente unterscheidet man das Grundpraktikum und das Fortgeschrittenenpraktikum. An einem Praktikumsexperiment arbeiten üblicherweise zwei Studierende. Alle Praktika sind mit Leistungsnachweisen verknüpft.

(4) Seminare dienen der Erarbeitung spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen und dem Erlernen der Vortragstechnik einschließlich der Diskussion. Die Anforderungen des vorgeschriebenen Seminars sollen sich auf einem "angemessenen Niveau" bewegen. Eine aktive Teilnahme an Seminaren ist vom 6. Studiensemester an vorgesehen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Leistungsnachweis bestätigt.

(5) Arbeitsseminare und Literaturkolloquia finden innerhalb der Arbeitsgruppen der Institute statt. Studierende, die dort eine Diplomarbeit anfertigen, sind zur Teilnahme verpflichtet.

(6) In der 3monatigen Vorbereitungs- und Einarbeitungsphase zur 9monatigen Diplomarbeit erwerben der Student die methodischen Grundlagen des Diplomarbeitsfaches.

(7) In der Diplomarbeit bearbeiten der Student unter Anleitung ein Problem ihrer Fachrichtung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden.

(8) Die Exkursionen sollen der Student in Forschungseinrichtungen, industrielle Fertigungseinrichtungen und Informationszentren außerhalb der Universität führen, um ihnen Tätigkeitsbereiche ihres Faches, Fertigungsabläufe und moderne Technologien in direkter und aktueller Form zu demonstrieren.

(9) Im Physikalischen Kolloquium werden aktuelle Einzelthemen aus der Physik vorgestellt. Allen fortgeschrittenen Studierenden wird eine Teilnahme an dieser Wahlvertiefungsveranstaltung empfohlen.

§ 8
Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise

(1) Im Verlaufe des Studiums haben der Student in Übungen, Praktika und Seminaren Leistungsnachweise (Scheine) zu erbringen. Sie dienen der Überprüfung ihres Kenntnisstandes und sind an den Studienzielen orientiert. Sie sind bei der Meldung zur Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung gemäß der Anhänge 1 und 3 der Diplomprüfungsordnung vorzulegen.

(2) Leistungsnachweise (Scheine) werden bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgestellt. Die Anforderungen und Kriterien für eine Scheinvergabe werden zu Beginn der Veranstaltung festgelegt.

Im Regelfall werden in den Übungen (Rechenübungen) eine bestimmte Anzahl gelöster Aufgaben und bestandener Klausuren, in den Praktika eine bestimmte Anzahl erfolgreich bearbeiteter Versuche und in den Seminaren ein Vortrag mit Diskussion verlangt. Der Student kann eine Veranstaltung mehrmals wiederholen, um einen Leistungsnachweis (Schein) zu erlangen.

(3) Die Anforderungen für die Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung sind durch die Diplomprüfungsordnung festgelegt.

§ 9
Studienfachberatung

(1) Der Fachbereich bietet den Studierenden allgemeine und individuelle Orientierungshilfen an. Zu den allgemeinen zählt eine Broschüre "Physikstudium in Gießen", die der Fachbereich etwa alle drei Jahre neu auflegt.

(2) Für die individuelle Studienfachberatung stehen mindesten drei Beauftragte des Fachbereichs Physik zur Verfügung.

(3) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zu Studienbeginn, vor Prüfungen und in den Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.

(4) Studierende, die ihr Vordiplom nach dem 5. Fachsemester noch nicht abgelegt haben und Studierende, die 5 Semester nach dem Vordiplom noch nicht mit der Diplomprüfung begonnen haben, werden vom Prodekan des Fachbereichs zu einem beratenden Gespräch eingeladen, an dem auch ein Studienfachberater teilnimmt.

(5) Studierenden, die 3 Monate nach Ende des 1. Abschnitts ihrer Diplomprüfung noch kein Diplomarbeitsthema angemeldet haben, wird vom Prodekan des Fachbereichs im Benehmen mit dem Betreuer und dem Studierenden ein Thema und ein Betreuer zugewiesen.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 11
Übergangsbestimmungen

Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können wählen, ob sie es nach dieser Studienordnung oder nach den bisherigen Vorschriften unter Beachtung von § 29 der Diplomprüfungsordnung fortführen und beenden wollen.


Anhang:

Liste der Diplomarbeitsfächer

Studienangebot und Leistungen in physikal. Wahlpflichtfächern (PW) und weiteren Wahlpflichtfächern (WW)

Studienplan Diplom Physik
Gießen, 7. Februar 1996 Prof. Dr. E. Salzborn
Dekan des Fachbereichs Physik

ANHANG 1

Diplomarbeitsfächer:

  • Atomphysik (exp.)
  • Kernphysik (exp.)
  • Festkörperphysik (exp.)
  • Angewandte Physik
  • Biophysik
  • Atomphysik (theor.)
  • Kernphysik (theor.)
  • Festkörperphysik (theor.)
  • Physikalische Chemie
  • Naturphilosophie

ANHANG 2

Fach Veranstaltung SWS SS/WS ab
Fac
hsem.
Summe
SWS
S
Angew. Physik Angewandte Physik I: Elektronik I 2 WS 5

PW Angewandte Physik II: Elektronik II 2 SS 6


Entweder Angew. Physik IIIA, "Spezialthema" 2 WS 5


oder Angew. Physik IIIB "Spezialthema" 2 SS 6


Elektronikpraktikum 4 WS/SS 7 10 1
Kernphysik Kernphysikal. Praktikum mit begleitendem Seminar 4 SS/WS 5
1
PW 6 Vorlesungsstunden aus dem Gebiet der Angewandten Kernphysik, z. B. Detektoren, Ionenquellen und Beschleuniger, Kernenergiegewinnung, Meßmethoden, "Ausgewählte Kapitel" (z. B. Nukleare Astrophysik, Nukleare Festkörperphysik, Medizinische Anwendungen der Kernphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz)
zusam.




6









SS/WS








5/6








10

Atomphysik Seminar oder Praktikum 2/4 SS/WS 5
1
PW 8/6 Vorlesungsstunden aus den Gebieten der Atomphysik I, II und Angewandten Atomphysik I, II z. B. Atomare Stoßprozesse, Atomstruktur, Laser bzw. Ionenquellen und Beschleuniger, nichtlineare Optik, Plasmaphysik, Meßmethoden


zusam.

8/6







SS/WS






5






10

Festkörperphysik Seminar 2 SS/WS 5
1
PW dreistündige Vorlesung Theor. Festkörperphysik 3




einstündige Übungen dazu 1




2 zweistündige Vorlesungen "Ausgewählte Kapitel aus der Festkörperphysik" 4 SS/WS 5

10

Biophysik Allgemeine Biophysik I 3 WS 5

PW, WW Allgemeine Biophysik II 3 SS 6


Biophysik Praktikum I 4 SS 6 10 1
Physikalische Chemie Thermodynamik oder Reaktionskinetik 3/2 WS 5/7

PW, WW Spektroskopie oder Elektrochemie 2 SS 6/8


PC-Praktikum 4 SS/WS 7/8
1

und PC-Seminar 2 SS/WS 7/8 10/11
Mathematik WW 2 drei- bis vierstündige Vorlesungen* nach Wahl und 1 Seminar 6/8
2

5 bis 8
8/10

1

oder 3 drei- bis vierstündige
Vorlesungen* nach Wahl, davon eine mit Übungsschein
11/14

11/14 1








*In beiden Fällen darf eine der Vorlesungen Analysis III (oder Mathematik für Physiker II) oder Numerische Mathematik I sein. Diese Vorlesungen dürfen nicht beide gewählt werden.




Naturphi-losophie WW Einführung in die Naturphilosophie
Philosophische Probleme der Kosmologie
2
2
WS
SS
5/7
6/8



Theorien der Raumzeit 2 SS 6/8


Selbstorganisation in Natur- u. Geisteswissenschaften 2 SS 6/8


Naturwissenschaft und praktische Ethik (Seminar) 2 WS 7 10 1
Didaktik der Physik

PW, WW

Einführung in die Methodik und Didaktik des Physikunterrichts
Geschichte der Physik
2

2
WS

SS/WS
5

6/7



Wissenschaftstheoretische Probleme der modernen Physik* 2 SS/WS 6/7


Elementarisierungsprobleme* 2 WS/SS 7/8


Seminar 2 SS 8 10 1

(* anstelle dieser Angebote auch ähnliche)




Minera-
logie (Ange-wandte und technische)
WW
Technische Mineralogie: Nutzbare Gesteine und Industrieminerale
Biomineralogie/Gemmologie
Keramische Rohstoffe und Erzeugnisse
Mineralische Baustoffe und Bindemittel
Praktikum: Physikalische Methoden in der angewandten und technischen Mineralogie
2

2
2
2
3
WS

SS
WS
SS
WS/SS
5

6
7
6/8
7/8





11 od.





1

oder Seminar 1 WS/SS 7/8 9 1
Techni-sche Informatik
PW, WW
Technische Informatik I
Technische Informatik II
Betriebssysteme
Mikroprozessorpraktikum
2
2
2
4



ab 5





1

(Ergänzungsvorlesung als Wahlvertiefung) (2)

10 (12)

In einigen Wahlfächern (z. B. Betriebswirtschaftslehre) können auch mehr als 10 SWS vorgeschrieben werden.

Anhang 3: Studienplan Diplom Physik
Sem
Ex-Physik
Theorie
Mathematik
Chemie
Physikalisches Wahlpflichtfach (PW)
Weiteres Wahlpflichtfach (WW)
SWS
1
Exphysik IV 4+2 Theorie I

Computer

Blockveranstaltung

3+2


1
Maphy I* 4+2 Sa Chemie 3



21
2
Exphysik II

Grundprakt.I

4+2

4

Theorie II 4+2 S Maphy II* 4+2 Sa Chemisches Praktikum 3+1 S



26
3
Exphysik III

Grundprakt. II

4+1 S

4

Theorie III 4+2 S Maphy III* 4+2 Sb





21
4
Exphysik IV

Grundprakt. III

4+1 S

4 S

Theorie IV 4+2 S Maphy IV* 4+2 Sb Org.
ChemieA
3



21
5
Exphysik V

Fortgesch. Pr. I

3+1 S

6

Theorie V 4+2 Sc Num. Math.A 4+2

Vorlesung 2

24
6
Exphysik VI 3+1 S Theorie VI 4+2 Sc



Vorlesung 2 Vorlesung 2 23

Fortgesch. Pr. II 6 S Seminar 2 Sd









Exphysik VII 2










7
Seminar 2 Sd Th. Atomphys.B

Th. Festkörperph.B

Th. KernphysikB

3



Vorlesung

Praktikum

2

4 S

Vorlesung 2 12
8
Atomphys.C

Festkörperphys.C

Kernphys.C

3







Vorlesung

Seminar/ Praktikum

2

2 S

12

Rechner- und Eximentiertechniken 5










62,5
42,5
30
7
10
8 160
9
Vorbereitungs- und Einarbeitungsphase für Diplomarbeit (3 Monate Diplomarbeit)
10
Diplomarbeit
* = Kann vom FB Mathematik nicht angeboten werden. Bis zur endgültigen Lösung bleibt die alte Regelung: Analysis I und II statt Maphy I* und Maphy II*, Maphy I und Maphy II statt Maphy III* und Maphy IV*.
A
Zwischen diesen beiden Veranstaltungen kann gewählt werden. Die Berechnung der SWS bezieht sich auf A = Num. Mathematik
B, C = Alternativ: jeweils eine Vorlesung muß gewählt werden.
a,b,c,d = Alternativ: jeweils ein Schein muß gemacht werden.
Sem. = Semester
SWS = Semesterwochenstunden
S = Schein

Erlaßgrundlage



FBR Beschluß vom HKM Erlaß Abl. Seite
Stud.O. 23.01.1985 29.07.1985 8/85 515