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6.30.14 Nr. 1 Studienordnung Diplom Chemie

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Studienordnung
des Fachbereichs Chemie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Studiengang Chemie
mit dem Abschluß Diplom-Chemiker(in)

Hinweis vom 13.12.1993
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich und Rahmenbedingungen
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

Studienplan
Anlage zum Studienplan

Aufgrund § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Chemie der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Rahmenbedingungen

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Chemie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 13.12.1993 (ABl. 1994, S. 845) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Chemie an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Abschluß "Diplom-Chemiker" bzw. "Diplom-Chemikerin".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Chemie und die an der Ausbildung der Chemiestudentinnen/Chemiestudenten beteiligten anderen Fachbereiche schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich die Studentin/der Student nach vier Fachsemestern zur Diplom-Vorprüfung und nach weiteren vier Fachsemestern zur Diplomprüfung melden, nach deren Ablegen die Diplomarbeit durchführen und ihr/sein Studium innerhalb von 10 Semestern abschließen kann.

§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. Regulärer Studienbeginn ist das Wintersemester. Bei einem Studienbeginn im Sommersemester sollte eine Studienfachberatung eingeholt werden.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Das Chemiestudium kann jede/jeder aufnehmen, die/der die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung an der Justus-Liebig-Universität Gießen erfüllt.

§ 5
Ziel des Studiums

Lehre und Studium bieten den Studentinnen/Studenten im Fach Chemie die Voraussetzung, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zu erwerben, die Zusammenhänge ihres Faches zu überblicken und in selbständiger Arbeit wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse verantwortlich anzuwenden.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums (Studienplan)

(1) Das Studium der Chemie gliedert sich in
  1. das Grundstudium mit einer Dauer von vier Fachsemestern und einer Semesterwochenstundenzahl (SWS) von 129 SWS,
  2. das Hauptstudium mit einer Dauer von vier Fachsemestern und einer Semesterwochenstundenzahl von 121 SWS.
(2) Der Ablauf des Studiums im Fach Chemie wird durch den im Anhang aufgeführten Studienplan geregelt, der Bestandteil dieser Ordnung ist. Die angegebenen Lehrveranstaltungen sind für einen erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums zu besuchen. Die zeitliche Reihenfolge der Praktika und Übungen ist durch den Studienplan festgelegt.

§ 7
Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise

(1) Im Verlaufe des Studiums hat die Studentin/der Student zu bestimmten Veranstaltungen Leistungsnachweise zu erbringen. Sie dienen der Überprüfung ihres/seines Kenntnisstandes und sind an den Studienzielen orientiert. Die Diplomprüfungsordnung regelt, welche Leistungsnachweise im Verlauf des Studiums zu erbringen und bei der Zulassung zur Diplom-Vorprüfung und zur Diplomprüfung vorzulegen sind.

(2) Leistungsnachweise (Scheine) werden bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgestellt. Die Leistungsnachweise für ein Praktikum und das dazu gehörige Seminar können in einem Schein zusammengefaßt werden. Die Anforderungen und Kriterien für eine Scheinvergabe werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Im Regelfall wird, je nach Art der Veranstaltung, der Leistungsnachweis aufgrund von Klausuren, Kolloquien bzw. aufgrund einer bestimmten Anzahl erfolgreich gelöster experimenteller oder Übungsaufgaben erteilt.

(3) Die Anforderungen für die Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung sind durch die Diplomprüfungsordnung festgelegt.

(4) Die Teilnahme an Exkursionen im Grundstudium und Hauptstudium wird empfohlen.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Der Fachbereich bietet den Studentinnen/Studenten zu Beginn des 1. Semesters eine Einführungswoche an.

(2) Für die individuelle Studienfachberatung stehen die Dekanin/der Dekan und die Studienfachberaterinnen / Studienfachberater des Fachbereichs Chemie zur Verfügung.

(3) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zu Studienbeginn, vor Prüfungen und in den Fällen eines Studienfachwechsels und eines Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Studentinnen/Studenten, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können wählen, ob sie es nach dieser Studienordnung oder nach den bisherigen Vorschriften unter Beachtung von § 33 der Diplomprüfungsordnung fortführen und beenden wollen.



Gießen, 13. Dezember 1993 Prof. Dr. rer. nat. Junes Ipaktschi
Dekan des Fachbereichs Chemie





Studienplan des Fachbereichs 14 - Chemie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Studiengang Chemie mit dem Abschluß Diplom

V = Vorlesung
Ü = Übung
P = Praktikum
S = Seminar

Die Ziffern geben die Zahl des Präsenz-Semesterwochenstunden (SWS) an. Die Praktika werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten.


Grundstudium
Art
1.
WS
2.
SS
3.
WS
4.
SS
I. Veranstaltungen des Fachbereichs Chemie





Experimentelle Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie V
4



Analytische Chemie I V
2



Anorganisch-Chemisches Praktikum Ia -
Qualitative Analyse
P
16



Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum Ia - Qualitative Analyse S
1



Vertiefung zur experimentellen Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie V

2


Anorganisch-Chemisches Praktikum Ib -
Qualitative Analyse (1/2 Semester)
P

10


Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum Ib -
Qualitative Analyse
S

1


Analytische Chemie II V

2


Organische Chemie I V

2


Grundvorlesung Physikalische Chemie I V

4


Ergänzungen zur Grundvorl. Physik. Chemie I V

1


Anorganisch-Chemisches Praktikum Ic -
Quantitative Analyse (1/2 Semester), 1. Semesterhälfte
P


10

Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum Ic -
Quantitative Analyse (1/2 Semester), 1. Semesterhälfte
S


1

Präparative Anorganische Chemie I V


1

Organische Chemie II V


2

Grundvorlesung Physikalische Chemie II V


4

Ergänzungen zur Grundvorl. Physik. Chemie II V


1

Rechenübungen zur Physikalischen Chemie Ü


3

Physikalisch-Chemisches Praktikum (1/2 Semester),
2. Semesterhälfte
P


10

Seminar zum Physikalisch-Chemischen Praktikum (1/2 Semester), 2. Semesterhälfte S


1

Festkörperchemie I V



1
Seminar zur Festkörperchemie I S



1
Präparative Anorganische Chemie II V



1
Organisch-Chemisches Praktikum I P



20
Seminar zum Organisch-Chemischen Praktikum I S



4

II. Veranstaltungen des Fachbereichs Physik






Experimentalphysik I V
4



Ergänzungen zur Experimentalphysik I Ü
1



Experimentalphysik II V

4


Ergänzungen zur Experimentalphysik II Ü

1


Physikalisches Praktikum (in den Sommerferien) P

4



III. Veranstaltungen des Fachbereichs Mathematik






Mathematik für Chemiker I V
3



Mathematische Übungen I Ü
2



Mathematik für Chemiker II V

3


Mathematische Übungen II Ü

2



Nach 2. Semester: Physik-Vordiplom
Nach 3. Semester: PC-Vordiplom
Nach 4. Semester: AC- und OC-Vordiplom






Hauptstudium
Art
5.
WS
6.
SS
7.
WS
8.
SS
Das 5. bis einschließlich 7. Semester unterliegt jeweils keiner
bestimmten Reihenfolge. Es bleibt dem Studenten die freie
Auswahl bezüglich der Reihenfolge des zu absolvierenden
Fachsemesters. Einer Überbelegung bestimmter Praktika kann
durch Ausweichen auf ein anderes Fachgbiet entgegengetreten
werden. Dem Studenten darf aber aus organisatorischen
Gründen kein Semesterverlust zugemutet werden. Studenten
mit vergleichsweise höheren Semesterzahlen erhalten vorrangig
einen Praktikumsplatz.
(Diese Regelung tritt ab dem WS 1995/96 in Kraft.














Instrumentelle Analytik V
1



Festkörperchemie II V
1



Einführung in die Gruppentheorie V
1



Organisch-Chemisches Praktikum II P
20



Seminar zum Organisch-Chemischen Praktikum II S
2



Thermodynamik V
3



Spezielle Anorganische Chemie I V

1


Anorganisch-Chemisches Praktikum II P

20


Röntgenkristallographisches Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum II S

1


Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum II S

1


Organische Chemie III V

2


Spezielle Organische Chemie V

1


Elektrochemie V

2


Spektroskopie und Quantenmechanik V

2


Festkörperchemie III V


1

Spezielle Anorganische Chemie II V


2

Organische Chemie IV V


2

Spezielle Organische Chemie V


2

Reaktionskinetik V


2

Anwendung der Physikalischen Chemie V, Ü


4

Physikalisch-Chemisches Praktikum für Fortgeschrittene P


16

Physikalisch-Chemisches Seminar für Fortgeschrittene S


2

Spezielle Anorganische Chemie III V



1
Anorganisch-Chemisches Praktikum III für Fortgeschrittene P



10
Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum II S



1
Spezielle Organische Chemie V



2
Organisch-Chemisches Praktikum III P



10
Seminar zum Organisch-Chemischen Praktikum III S



1
Übungen zum Organisch-Chemischen Praktikum III Ü



1
Seminar über ausgewählte Kapitel der Physikalischen Chemie S



2
Kurs Forschungsanwendung in der Physikalischen Chemie S, Ü, P



3
Toxikologie V



1


ANLAGE ZUM STUDIENPLAN CHEMIE/DIPLOM

1. Diplom-Vorprüfung

Für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung in Chemie müssen folgende Scheine vorgelegt werden:

Anorganisch-Chemisches Praktikum Ia, Ib, Ic - (Einführungskurs, Qualitativer und Quantitativer Teil) inklusive Seminare zum AC-Praktikum Ia, Ib, Ic
1 Praktikums- und Seminarschein
Rechenübungen zur Physikalischen Chemie
1 Übungsschein
Physikalisch-Chemisches Praktikum inklusive Seminar
1 Praktikums- und Seminarschein
Organisch-Chemisches Praktikum I inklusive Seminar
1 Praktikums- und Seminarschein
Übungen zur Experimentalphysik I und II
1 Übungsschein
Physikalisches Praktikum
1 Praktikumsschein
Übungen zur höheren Mathematik I und II für Chemikerinnen/Chemiker 2 Übungsscheine


2. Diplomprüfung

Für die Zulassung zur Diplomprüfung in Chemie müssen, nach bestandener Diplom-Vorprüfung, folgende Scheine vorgelegt werden:

Organisch-Chemisches Praktikum II inklusive Seminar
1 Praktikums- und Seminarschein
Anorganisch-Chemisches Praktikum II inklusive Röntgenkristallographisches Seminar und Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum II
1 Praktikums- und Seminarschein
Anwendung der Physikalischen Chemie
1 Übungsschein
Physikalisch-Chemisches Praktikum für Fortgeschrittene inklusive Physikalisch-Chemisches Seminar
1 Praktikums- und Seminarschein
Anorganisch-Chemisches Praktikum III für Fortgeschrittene inklusive Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum III
1 Praktikums- und Seminarschein
Organisch-Chemisches Praktikum III inklusive Seminar
1 Praktikums- und Seminarschein
Seminar über ausgewählte Kapitel der Physikalischen Chemie
1 Seminarschein
Kurs Forschungsanwendung in der Physikalischen Chemie
1 Kursschein
Toxikologie 1 Schein




Erlaßgrundlage


FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 13.12.1993
26.10.1994
12/1994 v. 15.12.1994
1231




Änderungsbeschlüsse

Keine