6.40.04 Nr. 2 Studienelement "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache)
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Ordnung des Fachbereichs 04 Erziehungswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten
Der Fachbereich 04 - Erziehungswissenschaften stimmt der Wahl des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).
§ 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
§ 3
Ziel des Studiums
Das Studienelement "Erziehungswissenschaft" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Erziehungswissenschaft zu erwerben.
§ 4
Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 03. Juni 1983.
§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar:
- Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden,
- Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden.
§ 6
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
- einem Seminar aus dem Gebiet "Einführung in die Erziehungswissenschaft"
- zwei Seminaren aus dem Gebiet "Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft"
- zwei Seminaren aus dem Gebiet "Vergleichende Erziehungswissenschaft".
§ 7
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 03.11.1982 | gez. Klaßen (Prof. Dr. phil. Theodor F. Klaßen) Dekan des Fachbereichs 04 Erziehungswissenschaften |
ANLAGE 1
zur Ordnung des Fachbereichs 04 - Erziehungswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 03.11.1982
Studienplan (§ 5 Abs. 2)
Aus den Bereichen Erziehungswissenschaft I und Erziehungswissenschaft II sind insbesondere folgende Gebiete zu studieren:
A. | Einführung in die Erziehungswissenschaft | 2 SWS |
B. | Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft | 6 SWS |
C. | Vergleichende Erziehungswissenschaft | 10 SWS |
Bei den unter B und C genannten Studiengebieten sind vor allem folgende - dem Studiengang "Deutsch als Fremdsprache" besonders entsprechende - Themen zu berücksichtigen:
B. | - | Wirklichkeitsbereiche, Institutionen und Organisationsformen der Erziehung und Bildung mit bes. Berücksichtigung der Erwachsenenbildung und der beruflichen Bildung |
- | Theorien der Erziehung und Bildung | |
- | Theorien des Lehrens und Lernens mit bes. Berücksichtigung der allg. Didaktik |
C. | - | Einführung in die Vergleichende Erziehungswissenschaft mit bes. Berücksichtigung der dt. Kulturarbeit im Ausland |
- | Ausländerpädagogik und Ausländerkinderpädagogik | |
- | Bildungsprobleme von Entwicklungsländern | |
- | Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich | |
- | Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Kontext |
Erlaßgrundlage
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 03.11.1982 |
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 01.09.1983 - V A 5-424/671-5-) |