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6.40.04 Nr. 2 Studienelement "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache)

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Ordnung des Fachbereichs 04 Erziehungswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache)
Hinweis vom 3.11.1982

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan


Der Fachbereich 04 - Erziehungswissenschaften stimmt der Wahl des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Erziehungswissenschaft" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Erziehungswissenschaft zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 03. Juni 1983.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar:
  1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden,
  2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
  1. einem Seminar aus dem Gebiet "Einführung in die Erziehungswissenschaft"
  2. zwei Seminaren aus dem Gebiet "Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft"
  3. zwei Seminaren aus dem Gebiet "Vergleichende Erziehungswissenschaft".
(2) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstaltungsleiter ausgestellt und beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit oder einer Klausur. Vor Beginn der Veranstaltung legt der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der beiden aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.




Gießen, den 03.11.1982 gez. Klaßen
(Prof. Dr. phil. Theodor F. Klaßen)
Dekan des Fachbereichs 04
Erziehungswissenschaften





ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 04 - Erziehungswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Erziehungswissenschaft" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 03.11.1982

Studienplan (§ 5 Abs. 2)

Aus den Bereichen Erziehungswissenschaft I und Erziehungswissenschaft II sind insbesondere folgende Gebiete zu studieren:
A. Einführung in die Erziehungswissenschaft 2 SWS
B. Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Erziehungswissenschaft 6 SWS
C. Vergleichende Erziehungswissenschaft 10 SWS

Bei den unter B und C genannten Studiengebieten sind vor allem folgende - dem Studiengang "Deutsch als Fremdsprache" besonders entsprechende - Themen zu berücksichtigen:
B. - Wirklichkeitsbereiche, Institutionen und Organisationsformen der Erziehung und Bildung mit bes. Berücksichtigung der Erwachsenenbildung und der beruflichen Bildung

- Theorien der Erziehung und Bildung

- Theorien des Lehrens und Lernens mit bes. Berücksichtigung der allg. Didaktik
C. - Einführung in die Vergleichende Erziehungswissenschaft mit bes. Berücksichtigung der dt. Kulturarbeit im Ausland

- Ausländerpädagogik und Ausländerkinderpädagogik

- Bildungsprobleme von Entwicklungsländern

- Das Bildungswesen zweier Länder oder einer Region im Vergleich

- Tendenzen und Probleme in der Entwicklung des Bildungswesens im internationalen Kontext





Erlaßgrundlage

FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 03.11.1982
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 01.09.1983 - V A 5-424/671-5-)



Änderungsbeschlüsse

keine