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6.40.06 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Psychologie"

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Ordnung des Fachbereichs 06 Psychologie

der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements "Psychologie"

Hinweisvom 02.11.1983

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Prüfungsordnung



Der Fachbereich 06 - Psychologie stimmt der Wahl des Studienelements "Psychologie" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Psychologie".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Psychologie" bietet Gelegenheit, Kenntnisse der Grundlagen des Faches Psychologie als Wissenschaft, ihres Erkenntnisinteresses, ihrer Geschichte, ihrer wissenschaftstheoretischen Ausrichtung, ihrer wichtigsten Methoden sowie ihrer Beziehung zu angrenzenden Wissenschaften zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Psychologie" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement Psychologie als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für die Diplomprüfungsordnung bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar

  1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden,
  2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Prüfungsordnung ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an der Veranstaltung "Einführung in die Psychologie" für Nebenfachstudenten sowie an einem Seminar oder einer Übung aus jedem der folgenden Bereiche zu erwerben:
- Allgemeine Psychologie
- Entwicklungspsychologie
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie.
(2) Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Der Erfolg wird durch Anfertigung eines Referates, durch Schreiben einer Klausur oder einer Hausarbeit in der jeweiligen Lehrveranstaltung nachgewiesen. Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.

§ 7
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.




Gießen, den 02.11.1983 gez. Olbrich
(Prof. Dr. phil. Erhard Olbrich)
Dekan des Fachbereichs 06
Psychologie





ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 06 - Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Psychologie vom 02.11.1983

Studienplan

Das Studium des Studienelements Psychologie sieht den Besuch folgender Lehrveranstaltungen vor:
1. Semester:
Einführung in die Psychologie für Nebenfachstudenten (V, S, Ü) 2 SWS


2. - 4. Semester:
Allgemeine Psychologie (S, Ü) 2 SWS
Entwicklungspsychologie (S, Ü) 2 SWS
Differentielle und Persönlichkeitspsychologie (S, Ü) 2 SWS
Sozialpsychologie (S, Ü) 2 SWS


Wahlpflichtveranstaltungen aus den Bereichen Allgemeine Psychologie,
Entwicklungspsychologie, Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
sowie Sozialpsychologie im Gesamtumfang von
8 SWS


Die Veranstaltungen "Einführung in die Psychologie für Nebenfachstudenten" soll zu Beginn des ersten Studienjahres besucht werden. Die Veranstaltungen in Allgemeiner Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentieller und Persönlichkeitspsychologie sowie Sozialpsychologie sollen in freier Wahl und Abfolge im 2. - 4. Studiensemester besucht werden. Sie werden im Veranstaltungsangebot des Fachbereiches in regelmäßigem Zyklus wiederkehrend angeboten und für Studierende des Studienelements Psychologie gekennzeichnet.





ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 06 - Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Psychologie vom 02.11.1983

Empfehlung für die Prüfungsordnung

Der Fachbereich weist darauf hin, daß das Studium des Studienelements Psychologie nur nach den Vorschriften dieser Ordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden kann. Der das Studienelement nachfragende Fachbereich regelt in seiner Prüfungsordnung

a) die Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zur Prüfung (Zahl der Leistungsnachweise)
b) Umfang und Art der Prüfung
c) die Prüfungsgegenstände.

Er stellt sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrunde gelegt wird:

1. Zahl der Studiennachweise

5 Leistungsnachweise wie folgt:

ein Leistungsnachweis aus der Veranstaltung

- Einführung in die Psychologie für Nebenfachstudenten

- ein Leistungsnachweis aus einer Übung bzw.
einem Seminar in Allgemeiner Psychologie

- ein Leistungsnachweis aus einem Seminar bzw.
einer Übung der Entwicklungspsychologie

- ein Leistungsnachweis aus einer Übung bzw.
einem Seminar der Differentiellen und Persönlichkeitspsychologie

- ein Leistungsnachweis aus einer Übung bzw.
einem Seminar der Sozialpsychologie
2. Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert in der Regel 20 Minuten.
3. Prüfungsgegenstände

Kenntnisse der Grundlagen des Faches Psychologie als Wissenschaft, ihres Erkenntnisinteresses, ihrer Geschichte, ihrer wissenschaftstheoretischen Ausrichtung sowie ihrer wichtigsten Methoden und ihrer Beziehung zu angrenzenden Wissenschaften.

Kenntnisse der Grundlagen und der wichtigsten Forschungsgegenstände aus zwei der folgenden Grundlagenfächer (nach Wahl des Kandidaten):


a) Allgemeine Psychologie


- Wahrnehmung


- Lernen


- Denken


- Motivation und Emotion

b) Entwicklungspsychologie des Lebenslaufes, z.B.


- Kognitive Entwicklung


- Persönlichkeitsentwicklung


- Sozialisation

c) Differentielle und Persönlichkeitspsychologie, z.B.


- Anlage und Umwelt


- Persönlichkeitstheorie

d) Sozialpsychologie, z.B.


- Soziale Informationsverarbeitung


- Sprache und Kommunikation


- Soziale Interaktion


- Gruppendynamik und Massenverhalten

Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.





Erlaßgrundlage

FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 02.11.1983
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 02.02.1984 - V A 5.1 - 424/671-6)



Änderungsbeschlüsse

keine