Inhaltspezifische Aktionen

6.40.08 Nr. 4 Studienordnung Studienelement "Philosophie"

6.40.08 Nr. 4 WinWord Download als WinWord-Dokument

Ordnung der Fachbereiche

08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Philosophie

Hinweisvom 23.04.1986 und 30.04.1986
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche

Die Fachbereiche 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik stimmen der Wahl des Studienelements Philosophie nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Philosophie".

§ 2
Dauer des Studiums

Das Zentrum für Philosophie schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Der Studierende soll durch das Studium der Philosophien philosophieren lernen und dabei Grundkenntnisse in den Gebieten Geschichte der Philosophie, Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Spezielle Philosphie erwerben. § 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Philosophie" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Philosophie" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von besonderen Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 20 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige Teilnahme an den in Anlage 1 veranlagten Lehrveranstaltungen zu erwerben (Teilnahmescheine).

(2) Während des Studiums sind mindestens vier Leistungsnachweise (zwei Große und zwei Kleine Scheine) zu erwerben, und zwar je einer aus den Gebieten Geschichte der Philosophie, Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Spezielle Philosophie.

Große Scheine werden in Seminaren und nur aufgrund einer mindestens als ausreichend beurteilten schriftlichen Hausarbeit oder eines mindestens als ausreichend beurteilten schriftlichen Seminarreferats erworben.

Kleine Scheine werden in Seminaren oder Vorlesungen erworben.

Die für einen kleinen Schein erforderlichen Leistungen sind entweder ein Protokoll über eine Seminarsitzung oder ein Kurzreferat oder intensive Diskussionsbeteiligung oder eine thematisch begrenzte Kurzprüfung mündlicher (ca. 10 Minuten) oder schriftlicher (60 Minuten) Art.

Wird ein großer Schein im Gebietsbereich Logik/Wissenschaftstheorie erbracht, kann er aufgrund von regelmäßigen Übungsaufgaben bzw. höchstens zwei Klausuren erworben werden; der Veranstaltungsleiter legt mit Beginn der Lehrveranstaltung fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis erworben werden kann.

(3) Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise werden vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter erteilt.

§ 7
Studienfachberatung

(1) Das Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft gewährleistet die Studienfachberatung.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 16. April 1986 gez. Meinhardt
(Prof. Dr. phil. Helmut Meinhardt)
Geschäftsführender Direktor des
Zentrums für Philosophie und
Grundlagen der Wissenschaft
Gießen, den 16. April 1986 gez. Werner
(Prof. Dr. phil. Norbert Werner)
Dekan des Fachbereichs 08
Geschichtswissenschaften
Gießen, den 30. April 1986 gez. Oesterle
(Prof. Dr. phil. Günter Oesterle)
Dekan des Fachbereichs 09
Germanistik

ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Philosophie" vom 23.04.1986 und 30.04.1986



Studienplan

ein propädeutisches Seminar 2 SWS
drei 2-stündige Lehrveranstaltungen Geschichte der Philosophie
(aus drei verschiedenen der Bereiche: Antike, Mittelalter, Neuzeit, Gegenwart, Problemgeschichtliche Durchblicke)
6 SWS
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Theoretische Philosophie
(aus zwei verschiedenen der Bereiche beispielsweise Metaphysik, Logik, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Hermeneutik)
4 SWS
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Praktische Philosophie
(davon mindestens eine aus dem Bereich Ethik)
4 SWS
zwei 2-stündige Lehrveranstaltungen Spezielle Philosophie
(zur verschiedenen Schwerpunktbildung)
4 SWS
_______

20 SWS

Von den Lehrveranstaltungen sollen 10 SWS Vorlesungen, 10 SWS Seminare sein.



ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften und 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Philosophie" vom 23.04.1986 und 30.04.1986

Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen
nachfragender Fachbereiche

Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung

a)
die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung
(Zahl der Studiennachweise)
b) Umfang und Art der Prüfung
c) die Prüfungsgegenstände
regelt, stellt er sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrunde gelegt wird:
1. Zahl der Studiennachweise

Teilnahmescheine lt. Studienplan, außerdem vier Leistungsnachweise
(zwei Große Scheine und zwei Kleine Scheine).
2. Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung findet in mündlicher Form statt und dauert 25 Minuten.
3. Prüfungsgegenstände

Die Prüfung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus drei der folgenden Gebiete:

a) Geschichte der Philosophie

b) Logische Propädeutik

c) Erkenntnistheorie und Ontologie

d) Theoretische Philosophie

e) Praktische Philosophie

f) Spezielle Philosophie

Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.




Erlaßgrundlage


FBR 08/09
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord.



23./30.04.1986




Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom
28. Mai 1986 - H I 5.1-424/671-23-)




Änderungsbeschlüsse

keine