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6.40.09 Nr. 1 StO Studienelement Deutsch (Aufbaustudiengang Deutsch als Fremdsprache)

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Ordnung des Fachbereichs 09 Germanistik

der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements Deutsch
im Rahmen des Aufbaustudiengangs
"Deutsch als Fremdsprache"
mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer
(Deutsch als Fremdsprache)

Hinweisvom 08. Dezember 1982
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage: Studienplan


Der Fachbereich 09 Germanistik stimmt der Wahl des Studienelements "Deutsch" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Deutsch" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement Deutsch bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der deutschen Sprache und Literatur zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium des Studienelements Deutsch richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Giessen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 3. Juni 1983 (Abl. 1984, S. 107).

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar

1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden,
2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. Literaturwissenschaft

ein Proseminar: Theorie und Methoden der Literaturwissenschaft

ein Hauptseminar: Ästhetische Theorie
2. Literaturdidaktik

ein Hauptseminar: Didaktische Modelle des Literaturunterrichts
3. Sprachwissenschaft

ein Hauptseminar: Sprachwissenschaftliche Pragmatik
4. ein weiteres Proseminar nach Wahl

aus den Studienbereichen Literaturwissenschaft, Literaturdidaktik, Sprachwissenschaft oder Sprachdidaktik

(2) Im Leistungsnachweis bescheinigt der Veranstaltungsleiter den Studierenden die erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Die Leistungsnachweise müssen auch auf einer schriftlichen Leistung beruhen. Der Veranstaltungsleiter gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, in welchen Formen (Hausarbeit, Referat, Thesendisputation, Protokoll, Klausur) die Leistung erbracht werden kann, wobei mehrere Formen möglich sein müssen.

Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Giessen in Kraft.



Gießen, den 02.11.1983 gez. Ehrismann
(Prof. Dr. phil. Otfrid Ehrismann)

Dekan des Fachbereichs 09
Germanistik







ANLAGE

zur Ordnung des Fachbereichs 09 Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Deutsch im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 02.11.1983

Studienplan (§ 5 Abs. 2)

1. Literaturwissenschaft

Einführung in die Literaturwissenschaft 2 SWS

Proseminar: Theorie und Methoden der Literaturwissenschaft 2 SWS

Vorlesung: Literatur und Geschichte 2 SWS

Hauptseminar: Ästhetische Theorie
2 SWS
2. Literaturdidaktik

Proseminar: Erzählformen im Unterricht 2 SWS

Hauptseminar: Didaktische Modelle des Literaturunterrichts
2 SWS
3. Sprachwissenschaft

Proseminar: Theorie und Methoden der Sprachwissenschaft 2 SWS

Hauptseminar: Sprachwissenschaftliche Pragmatik
2 SWS
4. Sprachdidaktik

Proseminar: Didaktische Modelle des Sprachunterrichts 2 SWS




Erlaßgrundlage

FBR 09
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 02.11.1983
Ausnahmeregelung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG
(Erlaß vom 20.06.1984 - V A 5.1-424/671-7-)




Änderungsbeschlüsse

keine