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6.40.10 Nr. 3 Studienordnung Studienelemente "Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik..."

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Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium der Studienelemente
Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik:

1. Neuere Englische Literatur
2. Amerikanische Literatur
3. Englische Sprachwissenschaft
4. Englische Mediävistik


Hinweisvom 29.04.1987
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche



Der Fachbereich 10 Anglistik stimmt der Wahl der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: "Neuere Englische Literatur", "Amerikanische Literatur", "Englische Sprachwissenschaft", "Englische Mediävistik" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: "Neuere Englische Literatur", "Amerikanische Literatur", "Englische Sprachwissenschaft", "Englische Mediävistik".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium der Studienelemente kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieser Studienelemente als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich in den Studienelementen als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl der Studienelemente von besonderen Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Die Studienelemente können nicht miteinander kombiniert werden.

§ 4
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium der Studienelemente bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten in Teilbereichen der "Neueren Englischen Literatur", "Amerikanischen Literatur", "Englischen Sprachwissenschaft", "Englischen Mediävistik" zu erwerben.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 24 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1.

(3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

1. Studienelement "Neuere Englische Literatur"

Fachwissenschaft:

a) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs
b) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs
c)

Sprachpraxis:
d) 1 Übung Grammar oder 1 fachsprachliche Übung
e) 1 Übung Comprehension & Discussion
f) 1 Übung Translation German-English
g) 1 Übung Essay-Writing

Landeskunde:
h) 1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA)


2. Studienelement "Amerikanische Literatur"

Fachwissenschaft:
a) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs
b) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs
c)

Sprachpraxis:
d) 1 Übung Grammar oder 1 fachsprachliche Übung
e) 1 Übung Comprehension & Discussion
f) 1 Übung Translation German-English
g) 1 Übung Essay-Writing

Landeskunde:
h) 1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA)

3. Studienelement "Englische Sprachwissenschaft"

Fachwissenschaft:

a) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs
b) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs
c) 1 Proseminar Sprachwissenschaft

Sprachpraxis:
d) 1 Übung Grammar oder 1 fachsprachliche Übung
e) 1 Übung Comprehension & Discussion
f) 1 Übung Translation German-English
g) 1 Übung Essay-Writing

Landeskunde:
h) 1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA)


4. Studienelement "Englische Mediävistik"

Fachwissenschaft:

a) 1 Einführung ins Altenglische oder Mittelenglische
b) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs
c) 1 Proseminar Mediävistik

Sprachpraxis:
d) 1 Übung Grammar oder 1 fachsprachliche Übung
e) 1 Übung Comprehension & Discussion
f) 1 Übung Translation German-English
g) 1 Übung Essay-Writing

Landeskunde:
h) 1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA)

(2) Der Leistungsnachweis besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit oder Klausur. Der Leiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der beiden Formen der Leistungsnachweis erbracht werden kann. Der Leistungsnachweis ist mit einer Note zu versehen, auf die § 14 Abs. 2 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 entsprechende Anwendung findet.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs Anglistik zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.



Gießen, den 29.04.1987 gez. Piepho
(Prof. Hans-Eberhard Piepho)

Dekan des Fachbereichs Anglistik





ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur, 2. Amerikanische Literatur, 3. Englische Sprachwissenschaft, 4. Englische Mediävistik vom 29.04.1987

Studienplan

Fachwissenschaft

1. (10 SWS)

1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Proseminar Neuere Englische Literatur (L) 2 SWS

1 Vorlesung Neuere Englische Literatur 2 SWS

1 Veranstaltung nach Wahl

(Übung, Proseminar, Vorlesung: Neuere Englische Literatur)
2 SWS
2. (10 SWS)

1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Proseminar Amerikanische Literatur (L) 2 SWS

1 Vorlesung Amerikanische Literatur 2 SWS

1 Veranstaltung nach Wahl

(Übung, Proseminar, Vorlesung: Amerikanische Literatur)
2 SWS
3. (10 SWS)

1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Proseminar Sprachwissenschaft (L) 2 SWS

1 Vorlesung Sprachwissenschaft 2 SWS

1 Veranstaltung nach Wahl

(Übung, Proseminar, Vorlesung: Sprachwissenschaft)
2 SWS
4. (10 SWS)

1 Einführung ins Altenglische oder Mittelenglische (L) 2 SWS

1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 2 SWS

1 Proseminar Mediävistik (L) 2 SWS

1 Vorlesung Mediävistik 2 SWS

1 Veranstaltung nach Wahl

(Übung, Proseminar, Vorlesung: Mediävistik) 2 SWS

Sprachpraxis (12 SWS)
Studienelemente 1 - 4

1 Grammar oder 1 fachsprachliche Übung (L) 2 SWS

1 Comprehension & Discussion (L) 2 SWS

1 Translation German-English (L) 2 SWS

1 Übung Essay-Writing (L) 2 SWS

2 Übungen nach eigener Wahl 4 SWS

Landeskunde (2 SWS)
Studienelemente 1 - 4

1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA) (L) 2 SWS

Erläuterung: (L) = Leistungsnachweis





ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur, 2. Amerikanische Literatur, 3. Englische Sprachwissenschaft, 4. Englische Mediävistik vom 29.04.1987

Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen
nachfragender Fachbereiche

Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung

a) die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung

b) Umfang und Art der Prüfung

c) die Prüfungsgegenstände

regelt, stellt er sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrunde gelegt wird:

1. Zahl der Studiennachweise

8 Leistungsnachweise
2. Umfang und Art der Prüfung

a) Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Die Hälfte der Prüfungszeit ist in englischer Sprache zu halten.

b) Eine sprachpraktische Klausur (1 englischsprachiger Essay und 1 deutsch-englische Übersetzung) von insgesamt 3 Stunden Dauer.
3. Prüfungsgegenstände

1.


Grundkenntnisse in der neueren englischen Literatur und weitergehende Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich des Prüfungsgebietes.

2.


Grundkenntnisse in der amerikanischen Literatur und weitergehende Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich des Prüfungsgebietes.

3.


Grundkenntnisse in der englischen Sprachwissenschaft und weitergehende Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich des Prüfungsgebietes.

4


Grundkenntnisse in der englischen Mediävistik und weitergehende Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich des Prüfungsgebietes.

Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.




Erlaßgrundlage


FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 29.04.1987
Ausnahmeregelung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 20.01.1988 - H I 5-424/671-34-)



Änderungsbeschlüsse

keine