Inhaltspezifische Aktionen

6.40.11 Nr. 10 Studienordnung Studienelemente Hispanistik, Italianistik, Lusitanistik

6.40.11 Nr. 10 WinWord Download als WinWord-Dokument


Ordnung des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen
des Mittelmeerraumes und Osteuropas
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Hispanistik (Spanisch)/Italianistik (Italienisch)/
Lusitanistik (Portugiesisch) im Rahmen
des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache"
mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer
(Deutsch als Fremdsprache)

Hinweis vom 26.05.1982

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

 


INHALTSVERZEICHNIS
§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Dauer des Studiums
§ 3  Ziel des Studiums
§ 4  Studienvoraussetzungen
§ 5  Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6  Studiennachweise
§ 7  Studienfachberatung
§ 8  Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Prüfungsgegenstände



Der Fachbereich 11 - und Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas - stimmt der Wahl des Studienelements "Hispanistik (Spanisch) / Italianistik (Italienisch) / Lusitanistik (Portugiesisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

   § 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Hispanistik (Spanisch) / Italianistik (Italienisch) / Lusitanistik (Portugiesisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache).

  

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

  

§ 3
Ziel des Studiums

Die Studienelemente "Hispanistik (Spanisch) / Italianistik (Italienisch) / Lusitanistik (Portugiesisch)" bieten Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten in den Bereichen Hispanistik, Italianistik und Lusitanistik zu erwerben.

  

§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium des Studienelements Hispanistik (Spanisch) oder Italianistik (Italienisch) oder Lusitanistik (Portugiesisch) richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 3. Juni 1983 (Abl. 1984, S. 103).

  

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden, und zwar

1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden,
2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Prüfungsgegenstände sind in der Anlage 2 aufgeführt.

  

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

  1. Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Anfänger
  2. Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Fortgeschrittene
  3. Proseminar oder wissenschaftliche Übung in Hispanistik oder Italianistik oder Lusitanistik
  4. Übersetzung Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch-Deutsch

(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  1. Klausur, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten
    oder
  2. Seminararbeit, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten.
Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.

   § 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.

  

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.




Gießen, den 26.05.1982 gez. Giesemann
(Prof. Dr. phil. Gerhard Giesemann)
 
Dekan des Fachbereichs 11
Sprachen und Kulturen des
Mittelmeerraums und Osteuropas




  
ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente "Hispanistik (Spanisch) / Italianistik (Italienisch) / Lusitanistik (Portugiesisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 26.05.1982

Studienplan (§ 5, Abs. 2)

1. Semester

Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Anfänger 4 SWS

2. Semester
Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Fortgeschrittene 4 SWS
Proseminar oder wissenschaftliche Übung in Hispanistik oder Italianistik oder Lusitanistik 2 SWS

3. - 4. Semester
Übersetzung Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch-Deutsch 2 SWS
Übersetzung Deutsch-Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch 2 SWS
Weitere sprachpraktische und landeskundliche Übungen 4 SWS




  
ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente "Hispanistik (Spanisch) / Italianistik (Italienisch) / Lusitanistik (Portugiesisch)" im Rahmen des Aufbaustudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplom-Sprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache) vom 26.05.1982

Prüfungsgegenstände (§ 5 Abs. 3)

Gute Kenntnisse des Spanischen/Italienischen/Portugiesischen.





Erlaßgrundlage
FBR 
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 26.05.1982
genehmigt



Änderungsbeschlüsse

keine