6.40.11 Nr. 2 Studienordnung Studienelemente Spanisch, Italienisch, Portugiesisch
6.40.11 Nr. 2 | Download als WinWord-Dokument |
vom 11.11.1987 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Ziel des Studiums
§ 5 Studienvoraussetzungen
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§10 Übergangsbestimmungen
Der Fachbereich 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas - stimmt der Wahl der Studienelemente "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium der Studienelemente "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch".
§ 2
Beginn des Studiums
Das Studium der Studienelemente sollte nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
Ziel des Studiums
Die Studienelemente "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" bieten Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten in den Bereichen Hispanistik, Italianistik und Lusitanistik zu erwerben.
Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium der Studienelement "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieser Studienelemente als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich in den Studienelement "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7.12.1979 prüfen lassen kann.
(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z. B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) In Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) dürfen die Studienelemente "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" nicht mit einem romanischen Haupt- oder Nebenfach mit Spanisch, Italienisch, Portugiesisch als 1. oder 2. romanischer Sprache kombiniert werden.
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 24 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.
(3) Die Prüfungsgegenstände sind in der Anlage 2 angeführt.
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
- Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Anfänger
- Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Fortgeschrittene
- Übersetzung Deutsch-Spanisch/Italienisch/Portugiesisch
- Proseminar/wissenschaftliche Übung Sprachwissenschaft
- Proseminar/wissenschaftliche Übung Literaturwissenschaft
- Seminar/wissenschaftliche Übung Sprach- oder Literaturwissenschaft
(2) Die Leistungsnachweise werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Klausur, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten oder
- Seminararbeit, gegebenenfalls mit Übungsarbeiten
Der Leistungsnachweis wird vom Veranstaltungsleiter erteilt.
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Übergangsbestimmungen
Studenten, die ihr Studium in dem Studienelement vor dem 15.7.1987 aufgenommen haben, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen oder nach den Bestimmungen dieser Ordnung fortführen und beenden wollen.
Gießen, den 11.1.1987 | gez. Jelitte (Prof. Dr. phil. Herbert Jelitte) Dekan des Fachbereichs 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas |
ANLAGE 1
zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Spanisch, Italienisch, Portugiesisch vom 11.11.1987
1. Semester
Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Anfänger (L) | 4 SWS |
2. Semester
Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch für Fortgeschrittene (L) | 4 SWS |
Übersetzung Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch-Deutsch | 2 SWS |
Übersetzung Deutsch-Spanisch oder Italienisch oder Portugiesisch (L) | 2 SWS |
3.-4. Semester
zwei weitere sprachpraktische Übungen | 4 SWS |
ein Proseminar/wissenschaftliche Übung Sprachwissenschaft (L) | 2 SWS |
ein Proseminar/wissenschaftliche Übung Literaturwissenschaft (L) | 2 SWS |
ein Seminar/wissenschaftliche Übung Sprach- oder Literaturwissenschaft (L) | 2 SWS |
eine wissenschaftliche Übung Landeskunde | 2 SWS |
_______ | |
24 SWS |
L = Leistungsnachweis
Der Studienplan geht davon aus, daß das Studium der Studienelemente "Spanisch", "Italienisch", "Portugiesisch" in einem Wintersemester aufgenommen wird.
ANLAGE 2
zur Ordnung des Fachbereichs 11 - Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Spanisch, Italienisch, Portugiesisch vom 11.11.1987
1. | Gute Kenntnisse des Spanischen/Italienischen/Portugiesischen |
2. | Sprachwissenschaftliche oder literaturwissenschaftliche Grundkenntnisse mit Schwerpunkten. |
Erlaßgrundlage
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 11.11.1987 |