6.40.16 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Geographie"
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Ordnung des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements Geographie vom 10. Juni 1981 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten
Der Fachbereich 22 Geowissenschaften und Geographie stimmt der Wahl des Studienelements "Geographie" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Geographie".
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
Ziel des Studiums
Das Studienelement "Geographie" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Geographie zu erwerben.
Studienvoraussetzungen
(1) Das Studium des Studienelements "Geographie" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Geographie" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.11.1979 prüfen lassen kann.
(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 19 Semesterwochenstunden, und zwar
1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden,(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 13 Semesterwochenstunden.
(3) Die Prüfungsgegenstände sind in Anlage 2 angeführt.
Studiennachweise
(1) Während des Studiums sind
a) | Nachweise über die regelmäßige Teilnahme und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen | |
- |
einer Übung Einführung in mathematisch-statistische Methoden und ihre Anwendung in der Geographie | |
- |
einer Übung Einführung in die Kartographie (topographische und thematische Karten, Darstellung von Daten in Form von Tabellen, Diagrammen, Matrizen etc.) | |
- | einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Physischen Geographie | |
- | einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Anthropogeographie | |
- | einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Angewandten Geographie. | |
b) | Nachweise über die aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an | |
- | kleinen Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen zu erwerben. |
(2) Die Leistungsnachweise beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit, mehreren schriftlichen Hausaufgaben, einer mündlichen Prüfung von max. 20 Minuten Dauer, einem Referat oder einer Klausur. Vor Beginn der Veranstaltung legt der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der fünf aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 10. Juni 1981 | gez. Jahn (Prof. Dr. rer. nat. Gert Jahn) Dekan des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie |
zur Ordnung des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Geographie" vom 10. Juni 1981
Studienplan (§ 5 Abs. 2)
Veranstaltungskategorie |
Art |
Bezeichnung | SWS |
|
Wissenschaftstheoretische und fachmethodische Grundlagen | ||||
P |
V |
Einführung in das Studium der Geographie und in das wissenschaftliche Arbeiten (möglichst mit Tutorium) | 2 |
|
P |
Ü |
Einführung in mathematisch-statistische Methoden und ihre Anwendung in der Geographie | 2 |
|
P |
Ü |
Einführung in die Kartographie (topographische und thematische Karten, Darstellung von Daten in Form von Tabellen, Diagrammen, Matrizen, usw.) | 2 |
|
Fachinhaltliche Grundlagen | ||||
WP |
V mit Ü |
Eine Lehveranstaltung aus dem Bereich der Physischen Geographie, z.B.
- Geomorphologie - Bodengeographie - Klimageographie - Hydrogeographie - Vegetationsgeographie |
3 |
|
WP |
V mit Ü |
Eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Anthropogeographie z.B.
- Bevölkerungsgeographie - Agrar- und Siedlungsgeographie - Stadtgeographie - Wirtschaftsgeographie |
3 |
|
WP |
V mit Ü |
Eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Angewandten Geographie z.B. | 3 |
|
- | Einführung in die Landes-, Regionale- und Ortsplanung | |||
WP |
V |
Lehrveranstaltungen zur Regionalen Geographie Mitteleuropas | 2 |
|
Exkursion |
||||
WP |
Kleine Exkursionen im Gesamtumfang von 3 Tagen | 2 |
Erläuterung:
P | = | Pflichtveranstaltung |
WP | = | Wahlpflichtveranstaltung |
Ü | = | Übung |
V | = | Vorlesung |
E | = | Exkursion |
zur Ordnung des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Geographie" vom 10. Juni 1981
1. Methodologisches Grundwissen für Theoriebildung in der Geographie
2. Vertrautheit mit der Methodik, Technik und Interpretation in der empirischen Forschung
3. Objektwissen: Physische Geographie
4. Objektwissen: Anthropogeographie
5. Objektwissen: Angewandte Geographie
6. Kenntnis von Methoden und Beispielen der Regionalen Geographie
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 10.06.1981 |