Inhaltspezifische Aktionen

6.40.16 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Geographie"

6.40.16 Nr. 1 WinWord Download als WinWord-Dokument

Ordnung des Fachbereichs 22

Geowissenschaften und Geographie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
Geographie

Hinweisvom 10. Juni 1981
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Ziel des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 6 Studiennachweise
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Prüfungsgegenstände


Der Fachbereich 22 Geowissenschaften und Geographie stimmt der Wahl des Studienelements "Geographie" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Geographie".

§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Ziel des Studiums

Das Studienelement "Geographie" bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Geographie zu erwerben.

§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Das Studium des Studienelements "Geographie" kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieses Studienelements als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich im Studienelement "Geographie" als Zusatzfach im Sinne des § 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des § 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.11.1979 prüfen lassen kann.

(2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl des Studienelements von weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 5
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfaßt 19 Semesterwochenstunden, und zwar

1. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden,

2. Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 13 Semesterwochenstunden.

(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage 1.

(3) Die Prüfungsgegenstände sind in Anlage 2 angeführt.

§ 6
Studiennachweise

(1) Während des Studiums sind

a) Nachweise über die regelmäßige Teilnahme und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen

-
einer Übung Einführung in mathematisch-statistische Methoden und ihre Anwendung in der Geographie

-
einer Übung Einführung in die Kartographie (topographische und thematische Karten, Darstellung von Daten in Form von Tabellen, Diagrammen, Matrizen etc.)

- einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Physischen Geographie

- einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Anthropogeographie

- einer Vorlesung mit Übung aus dem Bereich der Angewandten Geographie.
b) Nachweise über die aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an

- kleinen Exkursionen im Gesamtumfang von drei Tagen zu erwerben.

(2) Die Leistungsnachweise beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit, mehreren schriftlichen Hausaufgaben, einer mündlichen Prüfung von max. 20 Minuten Dauer, einem Referat oder einer Klausur. Vor Beginn der Veranstaltung legt der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der fünf aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

§ 7
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereiches zuständig.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 10. Juni 1981 gez. Jahn
(Prof. Dr. rer. nat. Gert Jahn)
Dekan des Fachbereichs 22
Geowissenschaften und Geographie

ANLAGE 1

zur Ordnung des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Geographie" vom 10. Juni 1981



Studienplan (§ 5 Abs. 2)
Veranstaltungskategorie
Art
Bezeichnung SWS
Wissenschaftstheoretische und fachmethodische Grundlagen
P
V
Einführung in das Studium der Geographie und in das wissenschaftliche Arbeiten (möglichst mit Tutorium) 2
P
Ü
Einführung in mathematisch-statistische Methoden und ihre Anwendung in der Geographie 2
P
Ü
Einführung in die Kartographie (topographische und thematische Karten, Darstellung von Daten in Form von Tabellen, Diagrammen, Matrizen, usw.) 2
Fachinhaltliche Grundlagen
WP
V mit Ü
Eine Lehveranstaltung aus dem Bereich der Physischen Geographie, z.B.

- Geomorphologie

- Bodengeographie

- Klimageographie

- Hydrogeographie

- Vegetationsgeographie

3
WP
V mit Ü
Eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Anthropogeographie z.B.

- Bevölkerungsgeographie

- Agrar- und Siedlungsgeographie

- Stadtgeographie

- Wirtschaftsgeographie

3
WP
V mit Ü
Eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Angewandten Geographie z.B. 3


- Einführung in die Landes-, Regionale- und Ortsplanung
WP
V
Lehrveranstaltungen zur Regionalen Geographie Mitteleuropas 2
Exkursion



WP

Kleine Exkursionen im Gesamtumfang von 3 Tagen 2

Erläuterung:

P = Pflichtveranstaltung
WP = Wahlpflichtveranstaltung
Ü = Übung
V = Vorlesung
E = Exkursion



ANLAGE 2

zur Ordnung des Fachbereichs 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Geographie" vom 10. Juni 1981

Prüfungsgegenstände (§ 5 Abs. 2)

1. Methodologisches Grundwissen für Theoriebildung in der Geographie

2. Vertrautheit mit der Methodik, Technik und Interpretation in der empirischen Forschung

3. Objektwissen: Physische Geographie

4. Objektwissen: Anthropogeographie

5. Objektwissen: Angewandte Geographie

6. Kenntnis von Methoden und Beispielen der Regionalen Geographie


Erlaßgrundlage


FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 10.06.1981



Änderungsbeschlüsse

keine