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6.40.17 Nr. 1 Studienordnung Nebenfach "Agrarökonomie"

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Ordnung des Fachbereichs 20

Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Nebenfach Agrarökonomie

Hinweisvom 27. Januar 1982
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Beginn des Studiums
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

Anlage 1: Studienplan

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Nebenfachs Agrarökonomie in folgenden Studiengängen:

1.

Diplomprüfungsordnung der Fachbereiche 10 Anglistik und 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 14. November / 12. Dezember 1979 (Abl. 1980, S. 180).
2.



Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 03 Gesellschaftswissenschaften, 04 Erziehungswissenschaften, 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaften, Sportwissenschaft, 07 Religionswissenschaft, 08 Geschichtswissenschaft, 09 Germanistik, 10 Anglistik, 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas, 22 Geowissenschaften und Geographie vom 7. Dezember 1979 (Abl. 1981, S. 396).
3. Prüfungsordnung im Fach Geographie.
4. Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Sozialwissenschaft.

§ 2
Studienvoraussetzungen

Das Studium des Nebenfachs Agrarökonomie kann aufgenommen werden, wenn der Studiengang in § 1 dieser Ordnung aufgeführt ist.

§ 3
Dauer des Studiums

(1) Das Nebenfachstudium soll kontinuierlich über die gesamte Studiendauer des Hauptfachstudiums durchgeführt werden.

(2) Der Fachbereich 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern Nebenfachstudium zur Diplom- oder Magisterprüfung melden kann.

§ 4
Beginn des Studiums

Das Nebenfachstudium soll im Wintersemester aufgenommen werden.


§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Das Studium soll den Studenten in die Lage versetzen, die fachlichen Zusammenhänge im Bereich der Agrarökonomie zu überblicken, Probleme zu erkennen und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse zu ihrer Lösung einzusetzen.

(2) Im Grundstudium erhält der Student zunächst einen Einblick in die Grundlagen mikro- und makroökonomischer Zusammenhänge, sowie einen Überblick über die betriebs- und marktwirtschaftlichen, agrarpolitischen und agrarsoziologischen Aspekte des Geschehens im landwirtschaftlichen Bereich.

(3) Im Hauptstudium soll eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem Sachgebiet erfolgen, wobei neben betriebswirtschaftlichen und agrarpolitischen auch entwicklungsländerbezogene, regionalpolitische und agrarsoziologische Themenbereiche gewählt werden können.


§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium im Nebenfach Agrarökonomie gliedert sich in

1. das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von 20 Semesterwochenstunden,
2. das Hauptstudium mit einer Dauer von weiteren 4 Semestern und einem Umfang von 16 Semesterwochenstunden.

(2) Im Grundstudium besucht der Student Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen) in

1. Volkswirtschaftslehre im Umfang von 8 SWS
2.
Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
des Landbaues im Umfang von

12 SWS

(3) Im Hauptstudium bildet der Student einen Schwerpunkt und besucht Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) in

1. Landwirtschaftlicher Betriebslehre

oder
2. Agrarpolitik und landwirtschaftliche Marktlehre

oder
3. Sozialökonomik und Soziologie der Agrarentwicklung

oder
4. Regionalplanung und Agrarsoziologie
im Umfang von jeweils 16 SWS

(4) Der Studienplan ist dieser Ordnung als Anlage 1 beigefügt.

§ 7
Studiennachweise

(1) Im Grundstudium hat der Student die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen nachzuweisen:

1.
Einführung in die makroökonomische Theorie für Nebenfachstudenten (ein Leistungsnachweis für Nr. 1-4 gemeinsam)
2. Übung zur makroökonomischen Theorie
3.
Einführung in die mikroökonomische Theorie für Nebenfachstudenten
4. Übung zur mikroökonomischen Theorie
5. Betriebsanalyse (Übung) (ein Leistungsnachweis)

(2)Im Hauptstudium hat der Student entsprechend de Wahl des Schwerpunktes die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nachzuweisen

1. Landwirtschaftliche Betriebslehre

a) Produktionsplanung II (Übung) (ein Leistungsnachweis)

b) Marketing im Agrar- und Ernährungsbereich I und II (ein Leistungsnachweis)
oder
2.
Agrarpolitik und landwirtschaftliche Marktlehre Seminar zur Agrar- und Ernährungspolitik

(ein Leistungsnachweis)

oder
3. Sozialökonomik und Soziologie der Agrarentwicklung

a) Seminar zur Welternährungswirtschaft (ein Leistungsnachweis)

und

b) soziologische Lehrveranstaltungen (ein Leistungsnachweis)


-

Stadt-Land-Soziologie
oder alternativ
Land- und Agrarsoziologie



-

Soziale Strategien in Entwicklungsländern
oder alternativ
Wirtschaftssoziologie



-


Sozialer Wandel und Innovationen
oder alternativ
Regionale Implikationen der Sozialreform in Entwicklungsländern

oder
4. Regionalplanung und Agrarsoziologie

a) Regionalplanung I und II (ein Leistungsnachweis)

und

b) soziologische Lehrveranstaltungen (ein Leistungsnachweis)


-

Stadt-Land-Soziologie
oder alternativ
Land- und Agrarsoziologie



-

Grundlagen sozialer Umweltanalyse
oder alternativ
Wirtschaftssoziologie



-

Umwelt als sozialer Lebensraum
oder alternativ
Arbeits- und Industriesoziologie

(3) Die Voraussetzungen für den Erwerb der Leistungsnachweise sind wie folgt geregelt:

1.
der Leistungsnachweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1-4 wird in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung erbracht.
2.
Der Leistungsnachweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 wird in Form einer einstündigen schriftlichen Prüfung erbracht.
3.
Der Leistungsnachweis nach § 7 Abs. 2 Nr. 1a wird nach erfolgreicher Durchführung mehrerer Betriebsplanungen erteilt.
4.
Der Leistungsnachweis nach § 7 Abs. 2 Nr. 1b wird als Erfolgsschein nach Ablegung einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten Dauer erbracht.
5.
Der Leistungsnachweis nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 wird als Erfolgsschein für ein Referat oder eine Hausarbeit oder eine Klausur erbracht.
6.
Die zwei Leistungsnachweise nach § 7 Abs. 2 Nr. 3a und b werden als Erfolgsscheine für je ein Referat, eine Hausarbeit oder eine Klausur erbracht.
7.
Die zwei Leistungsnachweise nach § 7 Abs. 2 Nr. 4a und b werden als Erfolgsscheine für je ein Referat, eine Hausarbeit oder eine Klausur erbracht.

Die Leistungsnachweise werden von den Fachvertretern ausgestellt, die die Lehrveranstaltungen verantwortlich durchführen.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist der Fachbereich Nahrungswirtschafts- und Haushaltswirtschaftswissenschaften verantwortlich.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden im Falle eines Studienfach-, Studiengang-, Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers in Kraft.


§ 10
Übergangsbestimmungen

Studenten, die das Grundstudium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können dieses nach den bisherigen Vorschriften beenden; in diesem Fall gelten für das Hauptstudium die Bestimmungen der neuen Ordnung. Studenten, die das Hauptstudium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können dieses nach den bisherigen Vorschriften beenden.


ANLAGE 1

zur Studienordnung des Fachbereichs 20 - Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Nebenfach Agrarökonomie vom 27. Januar 1982



Semester
SWS
Studiennachweise
1. Grundstudium 1.-2.



Einführung in die Makroökonomische Theorie
für Nebenfachstudenten

2


Übung zur Makroökonomischen Theorie
2


Einführung in die Mikroökonomische Theorie für Nebenfachstudenten
2
- ein Leistungsnachweis

Übung zur Mikroökonomischen Theorie
2








3.-4.



Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
3


Grundlagen der Standortlehre
1


Betriebsanalyse (Übung)
2
- ein Leistungsnachweis

Einführung in die Agrarpolitik
2


Einführung in die Marktlehre
2


Grundlagen der
Land- und Agrar-Soziologie

2




20

2. Hauptstudium
Wahlweise einer der folgenden vier Schwerpunkte




1. Landwirtschaftliche Betriebslehre 5.-8.




Ökonomik der
pflanzlichen Produktion

2



Ökonomik der
tierischen Produktion

2









Marketing im Agrar-
und Ernährungsbereich I

2

- ein Leistungsnachweis



Marketing im Agrar-
und Ernährungsbereich II

2



Produktionstheorie
2



Finanzierungstheorie
2



Produktionsplanung II
2
- ein Leistungsnachweis


Investitions- und Finanzierungsplanung
2





16


2. Agrarpolitik und landwirtschaftliche Marktlehre 5.-8.




Agrar- und Ernährungswirtschaft im Wirtschaftswachstum
2



Ziele und Mittel der Agrar- und Ernährungspolitik
2



Agrarmarktpolitik
2



Weltagrarmärkte
2



Seminar zur Agrar- und Ernährungspolitik
2

- ein Leistungsnachweis



Märkte tierischer Erzeugnisse in der EG oder alternativ
Märkte pflanzlicher Erzeugnisse in der EG

2



Ernährungwirtschaft oder alternativ Seminar zur Marktlehre
2



Agrarpolitik im internationalen Vergleich I oder alternativ
Agrarpolitik im internationalen Vergleich II


2


3. Sozialökonomik und Soziologie der Agrarentwicklung 5.-8.




Welternährungspolitik
2



Regionalplanung in
Entwicklungsländern

2



Ökonomische Strategien in Entwicklungsländern
2



Seminar zur Welternährungswirtschaft
2

- ein Leistungsnachweis



Projektplanung und Projektbeurteilung
2



Stadt-Land-Soziologie
oder alternativ
Land-Agrarsoziologie

2



Soziale Strategie in Entwicklungsländern
oder alternativ
Wirtschaftsoziologie

2



Sozialer Wandel und Innovationen
oder alternativ
Regionale Implikationen der Sozialreform in Entwicklungsländern


2


4. Regionalplanung und Agrarsoziologie 5.-8.




Raumnutzungstheorie
2



Regionalpolitik für den ländlichen Raum
2



Einführung in die Landentwicklungsplanung
2



Regionalplanung I
2
- ein Leistungsnachweis


Regionalplanung II
2









Stadt-Land-Soziologie
oder alternativ
Land- und Agrarsoziologie

2



Grundlagen sozialer
Umweltanalyse
oder alternativ
Wirtschaftssoziologie

2

- ein Leistungsnachweis



Umwelt als sozialer Lebensraum
oder alternativ
Arbeits- und Industriesoziologie

2



Erlaßgrundlage/Änderungsbeschlüsse


FBR
HKM Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 27.01.1982
31.01.1983
31.03.1983
174

FBR
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Ergänzung 04.05.1983
04.09.1984
31.10.1984
619