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6.72.12 Nr. 1 Studienordnung Wahlfach Mathematik L2, L5

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Studienordnung des Fachbereichs Mathematik
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Wahlfach Mathematik
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
und dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Sonderschulen

Hinweis vom 7. Februar 1996

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

Studienplan
Informationen

Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.



§ 1
Geltungsbereich

(1) Das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen besteht aus dem Studium von zwei Wahlfächern und dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften).

(2) Das Studium des Lehramts an Sonderschulen besteht aus dem Studium eines Wahlfachs, dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) und zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen.

(3) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Wahlfach Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).



§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Mathematik kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden, jedoch empfiehlt sich ein Studienbeginn zum Wintersemester.



§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Mathematik schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Wahlfachs Mathematik unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. nach sechs Semestern zur Wahlfachprüfung im Rahmen des Studiums für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen melden kann.



§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Wahlfachs keine besonderen Voraussetzungen.



§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Mathematik soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen dieses Studienanteils erforderlichen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.



§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Wahlfachs Mathematik umfaßt 42 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich 6 SWS für das Schulpraktikum. Für den Fall, daß die Studentin oder der Student im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen eines der beiden Schulpraktika in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) ablegt, stehen für das Wahlfach, in dem das Schulpraktikum nicht abgelegt wird, 38 SWS zur Verfügung (der fachdidaktische Anteil erhöht sich damit von 16 auf 18 SWS).

(2) Das Studium des Wahlfaches soll sich gleichmäßig auf die Gesamtzeit des Studiums für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bzw. an Sonderschulen verteilen.

(3) Das Studium des Fachs Mathematik als Wahlfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

Gruppe a - fachwissenschaftlicher Bereich

Wissenschaftliche Grundlagen des mathematischen Schulstoffs I - IV (WGMS)

(Vorlesung)

je 4 SWS

(Übung)

je 2 SWS

Wahlpflichtveranstaltung


2 SWS

Gruppe b - fachdidaktischer Bereich



Didaktik der Mathematik I, II

(Vorlesung)

je 2 SWS


(Übung)

je 2 SWS

Computer im Mathematikunterricht

(Vorlesung)

2 SWS


(Übung)

2 SWS

2 Seminare (Sekundarstufe I)


je 2 SWS

1 bzw. 2 Wahlpflichtveranstaltungen


je 2 SWS

In den Veranstaltungen werden Prüfungsbereiche zur Mathematik der Anlage 5 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter behandelt.

Die Veranstaltungen zu WGMS werden in einem jährlich jeweils im Wintersemester beginnenden Kurs gehalten. Die Studierenden müssen mindestens 3 der 4 Teile besuchen.

Die fachdidaktischen Veranstaltungen setzen fachwissenschaftliche Grundlagen voraus, deshalb beginnt das Studium der Didaktik der Mathematik erst im 2. Studiensemester.

Für die Seminare (Sekundarstufe I) werden der Besuch der Veranstaltungen Didaktik I und II sowie der Erwerb des zugehörigen Leistungsnachweises vorausgesetzt.

Jede Studentin und jeder Student muß mindestens eine Wahlpflichtveranstaltung besuchen. Wird das Schulpraktikum nicht im Wahlfach Mathematik abgelegt (vgl. Abs. (4), so sind wenigstens zwei Wahlpflichtveranstaltungen zu besuchen, davon wenigstens eine zur Mathematikdidaktik. Wahlpflichtveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis als solche gekennzeichnet und haben besondere Themen zur Mathematik oder zur Mathematikdidaktik zum Inhalt.

(4) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student im Wahlfach am Schulpraktikum teil. Das Nähere hierzu regelt § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.



§ 7
Studiennachweise

(1) Im Wahlfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

Gruppe a - fachwissenschaftlicher Bereich

- ein Leistungsnachweis zu WGMS I oder II
- ein Leistungsnachweis zu WGMS III oder IV

Gruppe b - fachdidaktischer Bereich

- ein Leistungsnachweis zu Computer im Mathematikunterricht
- ein Leistungsnachweis zu Didaktik I oder II
- je ein Leistungsnachweis zu den beiden Seminaren (Sekundarstufe I)

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen auf

- Klausur oder
- Klausur und Bearbeitung von Übungsblättern oder
- Seminarvortrag oder
- Hausarbeit oder
- Kolloquium.

Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.



§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs Mathematik zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, zu Beginn des Hauptstudiums, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.



§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.



§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, den 21. Mai 1997

Prof. Dr. Marianne Franke
Dekanin des Fachbereichs Mathematik

Anlage:

Informationen zum Studium des Faches Mathematik als Wahlfach
für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bzw. für das Lehramt an Sonderschulen

I. Studienplan

Zeichen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, WP = Wahlpflichtveranstaltung

Studienplan

Wochenstunden

Semester



1.

2.

3.

4.

5.

6.

1. Wissenschaftliche Grundlagen des mathematischen Schulstoffs I-IV

12 V 6 Ü*

4 V
2 Ü

4 V
2 Ü

4 V
2 Ü

4 V
2 Ü



2. Didaktik
der Mathematik

4 V 4 Ü

Teil I 2V+2Ü

Teil II 2V+2Ü





3. Computer
im Mathematikunterricht

2 V 2 Ü



2V 2Ü




4. zwei Seminare

4 S




2S

2S

®

5. Wahlpflichtveranstaltung zum Mathematikunterricht in der Sekundarstufe I

2 WP bzw. 4 WP




2 WP

®
2 WP

®
®

* Von WGMS I-IV müssen die Studierenden mindestens drei Teile belegen.

II. Leistungsnachweise während des Studiums

Es sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
- ein Leistungsnachweis zu WGMS I oder II
- ein Leistungsnachweis zu WGMS III oder IV
- ein Leistungsnachweis zu Computer im Mathematikunterricht
- ein Leistungsnachweis zu Didaktik I oder II
- je ein Leistungsnachweis zu den beiden Seminaren

Außerdem ist während des Studiums der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum zu erbringen.

III. Erläuterungen zum Studienplan

Zu 1.: Die Vorlesungen mit Übungen werden in einem jeweils im Wintersemester neu beginnenden Kurs gehalten. Die Vorlesungen umfassen die Teile Geometrie, Algebra, Analysis, Stochastik/Kombinatorik.

Zu 2.: Die Vorlesungen "Didaktik des Mathematikunterrichts" I und II umfassen die Didaktik des Geometrieunterrichts, des Algebraunterrichts und weiterer Unterrichtsinhalte.

Zu 4.: Die Seminare I und II soll der Studierende seinen besonderen Neigungen entsprechend aus dem wechselnden Themenangebot spezieller Abschnitte aus der Fachdidaktik auswählen. Eines der beiden Seminare soll in der Regel ein geometrisches, das andere ein außergeometrisches Thema zum Mathematikunterricht in der Sekundarstufe I haben.

Studierende des Lehramts an Sonderschulen sollen eines der beiden Seminare zur Didaktik des Mathematikunterrichts in der Grundschule wählen.

In den Seminaren ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.

Zu 5.: Jeder Studierende muß während seines Studiums (ab 4. Semester) mindestens eine bzw. zwei Wahlpflichtveranstaltung(en) besuchen (vgl. StO § 6 Abs. (3). Diese sind im Vorlesungsverzeichnis als solche gekennzeichnet. Die Wahlpflichtveranstaltungen beschäftigen sich mit besonderen Themen der Fachmathematik oder Mathematikdidaktik.

Informationen zum Studium des Faches Mathematik
als Erweiterungsfach für die Haupt- und Realschule

Die Studierenden haben die Veranstaltungen für das Studium des Fachs Mathematik als Wahlfach für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (36 SWS) zu absolvieren und die dazu geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.

Empfohlen wird ein Studiengang von mindestens vier Semestern.

Dazu wird folgender Studienplan empfohlen:

1. Semester:

-

1. Teil aus WGMS I bis IV

(6 SWS)


1. Teil aus Didaktik der Mathematik

(4 SWS)

2. Semester:

-

2. Teil aus WGMS I bis IV

(6 SWS)


2. Teil aus Didaktik der Mathematik

(4 SWS)

3. Semester:

-

3. Teil aus WGMS I bis IV

(6 SWS)

-

Computer im Mathematikunterricht

(4 SWS)

-

1. Seminar zum Mathematikunterricht in der Sekundarstufe I

(2 SWS)

4. Semester:

-

2. Seminar zum Mathematikunterricht in der Sekundarstufe I

(2 SWS)

-

Wahlpflichtveranstaltung zum Mathematikunterricht in der Sekundarstufe I

(2 SWS)

Erlaßgrundlage
FB 12
07.02.1996
§ 22 Abs. 5 HUG

Beschlüsse


FBR

HMWK

StAnz


StudO

07.02.1996

01.10.1996

14.07.1997

S. 2083