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6.72.15 Nr. 1 Studienordnung Wahlfach Biologie L2, L5

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Studienordnung des Fachbereichs Biologie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Wahlfach Biologie
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
und dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Sonderschulen

Hinweis vom 12. Juni 1996

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen

Studienplan

Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich

(1) Das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen besteht aus dem Studium von zwei Wahlfächern und dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften).

(2) Das Studium des Lehramts an Sonderschulen besteht aus dem Studium eines Wahlfachs, dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) und zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen.

(3) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Wahlfach Biologie mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Biologie kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Biologie schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Wahlfachs Biologie unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. nach sechs Semestern zur Wahlfachprüfung im Rahmen des Studiums für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen melden kann.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Wahlfachs keine besonderen Voraussetzungen.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium des Wahlfachs Biologie soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen dieses Studienanteils erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Wahlfachs Biologie umfaßt 42 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich 6 SWS für das Schulpraktikum. Für den Fall, daß die Studentin oder der Student im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen eines der beiden Schulpraktika in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) ablegt, stehen für das Wahlfach, in dem das Schulpraktikum nicht abgelegt wird, 38 SWS zur Verfügung. (Der fachdidaktische Anteil erhöht sich damit von 17 auf 19 SWS).

(2) Das Studium des Wahlfaches soll sich gleichmäßig auf die Gesamtzeit des Studiums für das Lehramt an Haupt- und Realschulen verteilen.

(3) Das Studium des Fachs Biologie als Wahlfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

SWS



-

Vorlesung: Einführung in die Biologie

4



-

Vorlesung: Physiologie

2



-

Vorlesung: Ökologie

2



-

Vorlesung: Humanbiologie

2



-

Übung zu den Grundlagen der Biologie Teil 1 - 3

7*

(1 LN)


-

Übungen zur Kenntnis einheimischer Organismen

I Gefäßpflanzen (mit Exk.)

II Tiere (mit Exk.)

5*

(1 LN)


-

Mittelpraktikum in Zoologie oder Botanik

4*

(1 LN)


-

Übung (aus dem Angebot des Fachbereichs)

2*

(1 LN)





2.

Fachdidaktischer Bereich

SWS



-

Vorlesung: Grundfragen der Biologiedidaktik (als Voraussetzung für das Seminar)

2



-

Seminar: Grundfragen und Methodik des Biologieunterrichts

4

(1 LN)


-

Schulversuche

4*

(TN)


-

Entwicklung einer Unterrichtseinheit/ Fachübergreifendes Thema

4

(1 LN)


-

Seminar nach Wahl

2



-

Eine große (Dauer mind. 6 Tage) und sechs kleine Exkursionen

6*

(TN)

* Die Stundenzahl der mit * versehenen Veranstaltungen ist, da diese experimentellen Charakter haben, mit 0,5 zu multiplizieren, um die relevante Zahl an SWS zu erhalten.

(4) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student im Wahlfach am Schulpraktikum teil. Eines der Wahlfachpraktika kann ersetzt werden durch ein Praktikum in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften). Das Nähere hierzu regelt § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Der Fachbereich stellt sicher, daß die Veranstaltungen den Prüfungsanforderungen gem. Anlage 5 der Verordung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter Rechnung tragen.

§ 7
Studiennachweise

(1) Im Wahlfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich


-

Übung zu den Grundlagen der Biologie


-

Übung zur Kenntnis einheimischer Organismen


-

Mittelpraktikum in Zoologie oder Botanik


-

Übung (aus dem Angebot des Fachbereichs)



2.

Fachdidaktischer Bereich


-

Seminar: Grundfragen und Methodik des Biologieunterrichts


-

Entwicklung einer Unterrichtseinheit/Fachübergreifendes Thema

Die Teilnahmescheine (TN) für die Veranstaltung Schulversuche und die Exkursionen sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung "Entwicklung einer Unterrichtseinheit/Fachübergreifendes Thema".

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen auf der regelmäßigen Teilnahme und einer selbständigen Leistung (Referat, Klausur, Praktikumsaufgaben, Übungen, Hausarbeit). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs Biologie zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, den 9.09.1997

(Prof. Dr. rer. nat. Erich Schwartz)
Dekan des Fachbereichs Biologie

Studienplan Wahlfach Biologie (Haupt- und Realschule)

Zeichen: V = Vorlesung; S = Seminar; P = Praktikum; Exk = Exkursion


1. WS

2.
SS

3. WS

4.
SS

5. WS

6.
SS

Vorlesung: Einführung in die Biologie

2 V

2 V





Vorlesung: Physiologie


2 V





Vorlesung: Ökologie



2 V




Vorlesung: Humanbiologie

2 V






Übung zu den Grundlagen der Biologie Teil 1 - 3

2 P

2 P

3 P




Übungen zur Kenntnis einheimischer Organismen I und II


5 P





Mittelpraktikum in Botanik oder Zoologie




4 P



Übung (aus dem Angebot des Fachbereichs)





2 P


Vorlesung: Grundfragen der Biologiedidaktik (als Voraussetzung für das Seminar)

2 V






Seminar: Grundfragen und Methodik des Biologieunterrichts


4 S





Schulversuche




4 P



Entwicklung einer Unterrichtseinheit/fachübergreifendes Thema





4 S


Seminar/Übung nach Wahl





2 S


1 große Exkursion und kleine Exkursionen

3 Exk






Erlaßgrundlage


FB 15
12.06.1996
§ 22 Abs. 5 HUG

Beschlüsse


FBR

HMWK

StAnz


StudO

12.06.1996

01.11.1996

24.11.1997

S. 3580