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6.70.03 Nr.1 Studienordnung Grundwissenschaften (L1)


6.70.03 Nr. 1
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Studienordnung
der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium der Grundwissenschaften (Erziehungswissenschaften, Psychologie, Politologie und Soziologie)
im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
und mit dem Abschluß
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
Hinweis  vom 16.12.1998 / 15.04.1998 / 11.02.1998


FB 03, 04, 06 Genehmigung HMWK StAnz. Seite
StudO 16.12.1998/
15.04.1998/
11.02.1998
20.05.1999 Nr. 41 - 11.10.1999 3061

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1    Geltungsbereich
§ 2    Beginn des Studiums
§ 3    Dauer des Studiums
§ 4    Studienvoraussetzungen
§ 5    Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6    Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7    Studiennachweise
§ 8    Studienfachberatung
§ 9    Inkrafttreten
§ 10  Übergangsbestimmungen

Anlagen: 
Studienplan (Lehramt an Grundschulen)

Studienplan (Lehramt an Haupt- und Realschulen)


Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erlassen die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung für die Grundwissenschaften. Die Fachbereiche erklären, Änderungen dieser Studienordnung nur durch einen gemeinsamen Beschluß herbeizuführen.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Grundwissenschaften mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I, 1995, S. 233) i. d. F. vom 06.03.1998 (GVBl. I, 1998, S. 59).

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium der Grundwissenschaften kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.

§ 3
Dauer des Studiums

Die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student den Studienanteil Grundwissenschaften unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile erbringen und sich nach sechs Semestern zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen melden kann.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium der Grundwissenschaften keine besonderen Voraussetzungen.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium der Grundwissenschaften soll die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen erforderlichen gesellschaftswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und psychologischen Grundlagen, Methoden, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

I. Lehramt an Grundschulen

(1) Das Studium der Grundwissenschaften für das Lehramt an Grundschulen umfaßt 32 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen:

1.

auf das Studium der Erziehungswissenschaften

8 SWS,

2.

auf das Studium der Psychologie

8 SWS,

3.

auf das Studium der Politologie

8 SWS,

4.

auf das Studium der Soziologie

8 SWS.

Für den Fall, daß das Schulpraktikum in einer der Grundwissenschaften abgeleistet wird, erhöht sich die Zahl der Semesterwochenstunden in diesem Fachgebiet um 6 SWS.

(2) Das Studium der Grundwissenschaften soll sich gleichmäßig auf die Gesamtstudienzeit verteilen.

(3) Das Studium der Grundwissenschaften umfaßt Lehrveranstaltungen in: 

1. Erziehungswissenschaften 8 SWS

a)

Pflichtbereich: Eine Einführungsveranstaltung

2 SWS

- "Einführung in die Erziehungswissenschaft"

EW I,1

b)

Wahlpflichtbereich: Drei weiterführende Veranstaltungen

6 SWS

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten

- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung

EW I,3

 (z.B. Schule als Institution -Schulsysteme - Schultheorie)

oder

- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht

EW I,6

 (z.B.: Geschichte der Pädagogik - Das Schulwesen im europäischen Vergleich)

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten

- Theorien der Erziehung und Bildung

EW I,4

 (z.B. Grundprobleme der Erziehung und Bildung Integrationskonzepte - Bildungsforschung)

oder

- Theorien des Lehrens und Lernens

EW I,5

 (z.B. Didaktik - Methodik - Unterrichtstheorie)

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus noch nicht gewählten Gebieten
(einschließlich Pädagogische Berufe)

EW I,2

2. Psychologie 8 SWS

a)

Pflichtbereich: : Zwei Einführungsvorlesungen (je 2 SWS)

4 SWS

- Einführungsvorlesung "Instruktionspsychologie"




- Einführungsvorlesung "Erziehungspsychologie"

b)

Wahlpflichtbereich: Zwei Seminare (je 2 SWS)

4 SWS

Ein Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie

- Theorien der Motivation, des Lernens und des Denkens und deren Bedeutung
für den Unterricht
oder

- Theorien und Methoden der Schülerbeurteilung und der Beratung von Schülern,
Schülerinnen und Eltern

Ein Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie

- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters oder

- Sozialpsychologie der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Integration
besonderer Schülergruppen
oder

- Psychologie der Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und der Lern- und Verhaltensstörungen

3. Politologie 8 SWS

Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen:

- Politisch-gesellschaftliches System der BRD; Historische Entwicklung und internationales Umfeld

- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen

- Geschlechterverhältnis, Schule und Politik

- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme

- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration

Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche.

4. Soziologie 8 SWS

Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen:

- Sozialisation

- Soziologie der Schule und des Bildungswesens

- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein

- Das Verhältnis der Geschlechter in Schule und Gesellschaft

- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen

(4) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student am Praktikum in der Allgemeinen Didaktik der Grundschule oder in einem der Grundschulfächer teil. Ersatzweise kann das Praktikum in den Grundwissenschaften absolviert werden. Das Nähere regelt die Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

II. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen

(1) Das Studium der Grundwissenschaften für das Lehramt an Haupt- und Realschulen umfaßt 36 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen:

1.

auf das Studium der Erziehungswissenschaften

8 SWS,

2.

auf das Studium der Psychologie

8 SWS,

3. auf das Studium des Faches,
in dem die Prüfung abgelegt werden soll, weitere

2 SWS,

4.

auf das Studium der Politologie

9 SWS,

5.

auf das Studium der Soziologie

9 SWS.

Für den Fall, daß das grundwissenschaftliche Studium mit einem Praktikum verbunden wird, umfaßt das Studium 40 Semesterwochenstunden, wobei auf dasjenige grundwissenschaftliche Fach, in dem das Praktikum abgeleistet wird, 7 Semesterwochenstunden zuzüglich 6 Semesterwochenstunden für das Praktikum entfallen.

(2) Das Studium der Grundwissenschaften soll sich gleichmäßig auf die Gesamtstudienzeit verteilen.

(3) Das Studium der Grundwissenschaften umfaßt Lehrveranstaltungen in:

1. Erziehungswissenschaften 8 SWS

a)

Pflichtbereich: Eine Einführungsveranstaltung

2 SWS

- "Einführung in die Erziehungswissenschaft"

EW I,1

b)

Wahlpflichtbereich: Drei weiterführende Veranstaltungen

6 SWS

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten

- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung

EW I,3

 (z.B. Schule als Institution -Schulsysteme - Schultheorie)

oder

- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht

EW I,6

 (z.B.: Geschichte der Pädagogik - Das Schulwesen im europäischen Vergleich)

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten

- Theorien der Erziehung und Bildung

EW I,4

 (z.B. Grundprobleme der Erziehung und Bildung Integrationskonzepte - Bildungsforschung)

oder

- Theorien des Lehrens und Lernens

EW I,5

 (z.B. Didaktik - Methodik - Unterrichtstheorie)

Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus noch nicht gewählten Gebieten
(einschließlich Pädagogische Berufe)

EW I,2

2. Psychologie 8 SWS

a)

Pflichtbereich: : Zwei Einführungsvorlesungen (je 2 SWS)

4 SWS

- "Instruktionspsychologie"




- "Erziehungspsychologie"

b)

Wahlpflichtbereich: Zwei Seminare (je 2 SWS)

4 SWS

Ein Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie

- Theorien der Motivation, des Lernens und des Denkens und deren Bedeutung
für den Unterricht
oder

- Theorien und Methoden der Schülerbeurteilung und der Beratung von Schülern,
Schülerinnen und Eltern

Ein Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie

- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters oder

- Sozialpsychologie der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Integration
besonderer Schülergruppen
oder

- Psychologie der Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und der Lern- und Verhaltensstörungen

In dem Fach, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, ist eine weitere Veranstaltung im Umfang von 2 SWS aus dem in § 6 Abs. 3 Ziffern 1 b) bzw. 2 b) aufgeführten Wahlpflichtbereichen zu besuchen.


3. Politologie 9 SWS

Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen:

- Politisch-gesellschaftliches System der BRD; Historische Entwicklung und internationales Umfeld

- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen

- Geschlechterverhältnis, Schule und Politik

- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme

- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration

Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche.

4. Soziologie 9 SWS

Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen:

- Sozialisation

- Soziologie der Schule und des Bildungswesens

- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein

- Das Verhältnis der Geschlechter in Schule und Gesellschaft

- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen

Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche.

(4) Die Praktika werden grundsätzlich in den beiden Wahlfächern abgeleistet. Kooperative Formen des Praktikums mit den Grundwissenschaften sind möglich. Ersatzweise kann ein Praktikum in den Grundwissenschaften absolviert werden. Das Nähere regelt die Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7
Studiennachweise

I. Lehramt an Grundschulen

(1) Während des Studiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben.

Die Prüfung ist
a) in Erziehungswissenschaften oder Psychologie,
b) in Politologie oder Soziologie
abzulegen.

1. Erziehungswissenschaften

In den Erziehungswissenschaften ist ein Leistungsnachweis "Erziehungswissenschaftliches Grundwissen" zu erbringen. Er beruht auf der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an zwei zweistündigen Veranstaltungen (4 SWS):

a)

Pflichtbereich

1 LN

- Einführung in die Erziehungswissenschaft

EW I,1

b)

Wahlpflichtbereich

1 LN

- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung

EW I,3  oder

- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht

EW I,6  oder

- Theorien der Erziehung und Bildung

EW I,4  oder

- Theorien des Lehrens und Lernens

EW I,5

Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt und wird vergeben aufgrund eines Referats, einer Klausur oder aufgrund einer Hausarbeit. Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

2. Psychologie

a) Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Psychologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung einen Leistungsnachweis vorzulegen.
Dieser Leistungsnachweis ist im Bereich Instruktionspsychologie oder im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. Der Bereich, für den kein Leistungsnachweis erworben wurde, ist Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
b) Studierende, die im Rahmen der Ersten Staatsprüfung keine Prüfung in Psychologie ablegen, haben bei der Meldung zur Prüfung zwei Leistungsnachweise vorzulegen.
Diese Leistungsnachweise sind im Bereich Instruktionspsychologie und im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben.
c) Der Leistungsnachweis "Instruktionspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Instruktionspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus.
d) Der Leistungsnachweis "Erziehungspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Erziehungspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus.

Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt.

3. Politologie und Soziologie

In Politologie und Soziologie müssen insgesamt drei Leistungsnachweise erbracht werden.

3.1  Prüfung in Politologie

Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Politologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Politologie und einen Leistungsnachweis aus der Soziologie.

- Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. 1 LN

- Veranstaltung in der Politikwissenschaft nach Wahl in einem Grundarbeitskreis, einem Proseminar oder einem Seminar. 1 LN

- Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. 1 LN




3.2 Prüfung in Soziologie

Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Soziologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Soziologie und einen Leistungsnachweis aus der Politologie.

- Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. 1 LN

- Fortgeschrittenenveranstaltung (Proseminar) in der Soziologie 1 LN

- Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. 1 LN

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf einer schriftlichen Leistung (Referat, Hausarbeit, Protokoll, Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.

(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

II. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen

(1) Während des Studiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben.

Die Prüfung ist
a) in Erziehungswissenschaften oder Psychologie,
b) in Politologie oder Soziologie
abzulegen.

1. Erziehungswissenschaften

In den Erziehungswissenschaften ist ein Leistungsnachweis "Erziehungswissenschaftliches Grundwissen" zu erbringen. Er beruht auf der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an zwei zweistündigen Veranstaltungen (4 SWS):

a)

Pflichtbereich

1 LN

- Einführung in die Erziehungswissenschaft

EW I,1

b)

Wahlpflichtbereich

1 LN

- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung

EW I,3  oder

- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht

EW I,6  oder

- Theorien der Erziehung und Bildung

EW I,4  oder

- Theorien des Lehrens und Lernens

EW I,5

Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt und wird vergeben aufgrund eines Referats, einer Klausur oder aufgrund einer Hausarbeit. Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

2. Psychologie

a) Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Psychologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung einen Leistungsnachweis vorzulegen.
Dieser Leistungsnachweis ist im Bereich Instruktionspsychologie oder im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. Der Bereich, für den kein Leistungsnachweis erworben wurde, ist Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
b) Studierende, die im Rahmen der Ersten Staatsprüfung keine Prüfung in Psychologie ablegen, haben bei der Meldung zur Prüfung zwei Leistungsnachweise vorzulegen.
Diese Leistungsnachweise sind im Bereich Instruktionspsychologie und im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben.
c) Ein Leistungsnachweis "Instruktionspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Instruktionspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus.
d) Ein Leistungsnachweis "Erziehungspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Erziehungspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus.

3. Politologie und Soziologie

In Politologie und Soziologie müssen insgesamt drei Leistungsnachweise erbracht werden.

3.1 Prüfung in Politologie

Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Politologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Politologie und einen Leistungsnachweis aus der Soziologie.

- Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. 1 LN

- Veranstaltung in der Politikwissenschaft nach Wahl in einem Grundarbeitskreis, einem Proseminar oder einem Seminar. 1 LN

- Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. 1 LN




3.2 Prüfung in Soziologie

(1) Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Soziologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Soziologie und einen Leistungsnachweis aus der Politologie.

- Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. 1 LN

- Fortgeschrittenenveranstaltung (Proseminar) in der Soziologie 1 LN

- Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. 1 LN

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf einer schriftlichen Leistung (Referat, Hausarbeit, Protokoll, Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.

(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung in jeder der Grundwissenschaften sind insbesondere die Beauftragten der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, 9. Juni 1999 gez.: Prof. Dr. Klaus Fritzsche
Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften
Gießen, 17. Juni 1999 gez.: Prof. Dr. Wilfried Lippitz
Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaften
Gießen, 21. Juni 1999 gez.: Prof. Dr. Siegfried Sporer
Dekan des Fachbereichs Psychologie

Anlage: Studienpläne

1. Erziehungswissenschaften

2. Psychologie

3. Politologie

4. Soziologie


Anlage 1

Studienplan für das Studium der Grundwissenschaften im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen vom 16. Dezember 1998 / 11. Februar 1998 / 15. April 1998

1. Erziehungswissenschaften

1. Semester: Einführung in die Erziehungswissenschaft 2 SWS
2. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den Gebieten Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung, Probleme der Erziehung und Bildung, Theorien der Erziehung und Bildung, Theorien des Lehrens und Lernens 2 SWS
3. - 6. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den unter Nr. 2 angegebenen Gebieten 2 SWS
sowie eine weiterführende Veranstaltung aus den nicht gewählten Gebieten (einschließlich pädagogische Berufe) 2 SWS

8 SWS

2. Psychologie

A. Studienbeginn im Wintersemester

entweder oder * oder *
Semester Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
1 Vorlesung (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
2 Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
3 Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
4 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
5 Seminar (2 SWS)
6

oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.

B. Studienbeginn im Sommersemester

entweder oder * oder *
Semester Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
1 Vorlesung (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
2 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
3 Seminar (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
4 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
5 Seminar (2 SWS)
6

oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.

3. Politologie

1. Semester: Einführung in die Politische Bildung (Grundkurs) 3 SWS
2. Semester: Eine Veranstaltung aus den folgenden Themenbereichen:
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD oder 2-3 SWS
- Historische Entwicklung und internationales Umfeld (PS, GAK) 2-3 SWS
3. - 6. Semester: Zwei Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: 2-3 SWS
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen (PS) oder
- Geschlechterverhältnisse, Schule und Politik (PS) oder
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme (PS, S, V.) oder
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration (PS, S, V)

4. Soziologie

1. Semester: Einführungsveranstaltung oder Proseminar: Einführung in die Soziologie 2-3 SWS
2. Semester: Eine Veranstaltung aus dem Themenbereich: Sozialisation 2 SWS
3.-6. Semester: Zwei Veranstaltungen zu den Themenbereichen: 4 SWS
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein
- Das Verhältnis der Geschlechter in der Schule und Gesellschaft
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen

GAK = Grundarbeitskreis
PS = Proseminar
S = Seminar
V = Vorlesung


Anlage 2

Studienplan für das Studium der Grundwissenschaften im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen vom 16. Dezember 1998 / 11. Februar 1998 / 15. April 1998

1. Erziehungswissenschaften

1. Semester: Einführung in die Erziehungswissenschaft 2 SWS
2. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den Gebieten Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung, Probleme der Erziehung und Bildung, Theorien der Erziehung und Bildung, Theorien des Lehrens und Lernens 2 SWS
3. - 6. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den unter Nr. 2 angegebenen Gebieten 2 SWS
sowie eine weiterführende Veranstaltung aus den nicht gewählten Gebieten (einschließlich pädagogische Berufe) 2 SWS

8 SWS

2. Psychologie

A. Studienbeginn im Wintersemester

entweder oder * oder *
Semester Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
1 Vorlesung (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
2 Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
3 Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
4 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
5 Seminar (2 SWS)
6

oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.

B. Studienbeginn im Sommersemester

entweder oder * oder *
Semester Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
Instruktions-
psychologie
Erziehungs-
psychologie
1 Vorlesung (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
2 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
3 Seminar (2 SWS) Seminar (2 SWS) Vorlesung (2 SWS)
4 Vorlesung (2 SWS) Seminar (2 SWS)
5 Seminar (2 SWS)
6

oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.

3. Politologie

1. Semester: Einführung in die Politische Bildung (Grundkurs) 3 SWS
2. Semester: Eine Veranstaltung aus den folgenden Themenbereichen:
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD oder 2-3 SWS
- Historische Entwicklung und internationales Umfeld (PS, GAK) 2-3 SWS
3. - 6. Semester: Zwei Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: 2-3 SWS
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen (PS) oder
- Geschlechterverhältnisse, Schule und Politik (PS) oder
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme (PS, S, V.) oder
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration (PS, S, V)

4. Soziologie

1. Semester: Einführungsveranstaltung oder Proseminar: Einführung in die Soziologie 2-3 SWS
2. Semester: Eine Veranstaltung aus dem Themenbereich: Sozialisation 2 SWS
3.-6. Semester: Zwei Veranstaltungen zu den Themenbereichen: 4 SWS
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein
- Das Verhältnis der Geschlechter in der Schule und Gesellschaft
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen

GAK = Grundarbeitskreis
PS = Proseminar
S = Seminar
V = Vorlesung