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6.71.11 Nr. 1 Lehramt an Grundschulen - Grundschul- und Verbundfach Französisch


6.71.11.1
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Lehramt an Grundschulen

Grundschul- und Verbundfach Französisch

Hinweis vom 17. Dezember 1997

Erlaßgrundlage




FB 11 HMWK Bekanntm./Genehm. StAnz. Seite
StudO 17.12.1997 08.07.1998 07.09.1998 2844


Studienordnung
des Fachbereichs Sprachen und Kulturen
des Mittelmeerraumes und Osteuropas
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Grundschul- und Verbundfach1 Französisch
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Grundschulen
vom 17.12.1997

Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.

1 Das in § 32 Abs. 1 der Verordnung genannte "Fach für die Klassen 1-4" wid in dieser Studienordnung "Grundschulfach" genannt. Das an gleicher Stelle der Verordnung genannte Fach für die Klassen 1-4, in dem "zusätzlich eine fachwissenschaftliche und fachdidaktische Prüfung für das Wahlfach" abzulegen ist, wird in dieser Studienordnung "Verbundfach" genannt.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfaßt neben dem Studium dreier Fächer (zwei Grundschulfächer, ein Verbundfach) das Studium der Erziehungs und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) und das Studium der Allgemeinen Didaktik der Grundschule.

(2) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Fachs Französisch als Grundschul- und Verbundfach im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).



§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Grundschulfachs und Verbundfachs Französisch kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.



§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student den Studienanteil Grundschulfach und Verbundfach Französisch unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen melden kann.



§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Grundschulfachs und Verbundfachs Französisch keine besonderen Voraussetzungen.



§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums


Das Studium des Fachs Französisch als Grundschulfach und Verbundfach soll die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer in diesem Fach erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Fachs Französisch umfaßt:
1. als Grundschulfach 16 Semesterwochenstunden (SWS)
2. als Verbundfach 46 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich des Schulpraktikums; davon

2.1 für den grundschuldidaktischen Anteil des Verbundfachs 8 SWS

2.2 für den fachwissenschaftlichen und den Anteil für die Didaktik der Sekundarstufe I 32 SWS

2.3 für das Schulpraktikum 6 SWS

(2) Das Studium des Grundschulfachs und des Verbundfachs soll sich gleichmäßig auf die Gesamtzeit des Studiums für das Lehramt an Grundschulen verteilen.

(3) Das Studium besteht aus einem sechssemestrigen Studium und einem Schulpraktikum mit einem Umfang von 6 SWS.

(4) Das Studium des Fachs Französisch als Grundschulfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:
1. Fachdidaktik:
a) Pflichtbereich

- Grundkurs: Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen
2 SWS

- Proseminar: Grundschulspezifische Formen der Fremdsprachenvermitlung/ Unterrichtsmaterialien in der Grundschule
b) Wahlfplichtbereich

ein Hauptseminar aus einem der folgenden Bereiche*:
2 SWS
- Didaktik und Methodik der Fremdsprachenvermittlung
- Spracherwerb und Spracherwerbstheorie
- Textdidaktik
- Landeskundedidaktik
- Interkulturelles Leben
- Mediendidaktik
-

primarstuflich bezogene Sprachwissenschaft




*Zur Erlangung von Leistungsnachweisen sind Referats- bzw. Hausarbeitsthemen mit Bezug zum angestrebten Lernkontext zu wählen.
2. Landeskunde 2 SWS
- Introduction à la civilisation française 2 SWS
3. Sprachpraxis 8 SWS
- Eine Übung: Commentaire dirigé 2 SWS
- Eine Übung: Übersetzung
Deutsch-Französisch II
2 SWS
- Eine Übung: Exercices pratiques et de prononciation 2 SWS
- Eine Übung: Textes et discussion 2 SWS

(5) Das Studium des FachsFranzösisch als Verbundfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:
1. Fachwissenschaftlicher Bereich 12 SWS
a) Literaturwissenschaft
- Grundwissenschaftiche Einführung
(Vorlesung und Übung)

4 SWS
- Hauptseminar:
Unterrichtsbezogene Sprachwissenschaft*

2 SWS
2. Fachdidaktischer Bereich 12 SWS
a) Pflichtbereich
- Grundkurs: Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen
2 SWS
- Proseminar: Grundschulspezifische Formen der Fremsprachenvermittllung**
2 SWS
b) Wahlpflichtbereich:Je zwei Proseminare und zwei Hauptseminare (davon je eines mit grundschulspezifischer Ausrichtung) aus folgenden Bereichen***:


8 SWS
- Didaktik und Methodik der Fremdsprachenvermittlung
- Spracherwerb und Sprachewernstheorie
- Textdidaktik
- Landeskundedidaktik
- Interkulturelles Lernen
- Mediendidaktik
- (Unterrichtsbezogene Sprachwissenschaft)*


* Das Hauptseminar Unterrichtsbezogene Sprachwissenschaft kann in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik abgelegt werden. Voraussetzung für die Anerkennung innerhalb des Studienganges ist der Unterrichtsbezug.
** Die Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen ist die Grundvoraussetzung für den Besuch eines Proseminars oder einer wissenschaftlichen Übung.
*** Pro- und Hauptseminar sind aus zwei unterschiedlichen Bereichen zu wählen. Zur Erlangung von Leistungsnachweisen sind Referats- bzw. Hausarbeitsthemen mit Bezug zum angestrebten Lernkontext zu wählen.
3. Landeskundlicher / Fachdidaktischer Bereich 4 SWS
- Introduction à la civilisation française 2 SWS
- Eine wissenschaftliche Übung/ Proseminar Landeskunde mit thematischer Spezifizierung (in französischer Sprache)

2 SWS
4. Sprachpraxis 12 SWS
- Zwei Übungen: Grammatik I und II
4 SWS
- Eine Übung: Composition/ Commentaire dirigé 2 SWS
- Eine Übung: Textes et discussion
- Eine Übung: Übersetzung
Deutsch-Französisch / Klausurenkurs

2 SWS
- Eine Übung: Exercices pratiques et de prononciation 2 SWS



(6) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student des Verbundfachs am Schulpraktikum teil. Das Nähere hierzu regelt §7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.


§ 7
Studiennachweise

(1) Im Grundschulfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:
a) Ein Hauptseminar mit grundschulspezifischem Thema
1 LN
b) Sprachpraxis: Übersetzung
Deutsch - Französisch II

1 LN

(2) Im Verbundfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:
1. Fachwissenschaftlicher Bereich
a) Literaturwissenschaft

Ein Hauptseminar: Literaturwissenschaft 1 LN
b) Sprachwissenschaft

Ein Hauptseminar:
Unterrichtsbezogene Sprachwissenschaft

1 LN
2. Fachdidaktischer Bereich
a) Pflichtbereich
- Ein Proseminar: Grundschulspezifische Formen der Fremdsprachenvermittlung
1 LN
b) Wahlpflichtbereich: Ein Hauptseminar aus den folgenden Bereichen
1 LN
- Didaktik und Methodik der Fremdsprachenvermittlung
- Spracherwerb und Spracherwerbstheorie
- Landeskundedidaktik
- Interkulturelles Lernen
- Textdidaktik
- Mediendidaktik
3. Landeskunde
- Introduction à la civilisation française 1 LN
4. Sprachpraxis
- Grammatik 1 LN

Zu den Proseminaren wird nur zugelassen, wer die Einführungsveranstaltung (s.o. § 6 Abs. 4 Nr.1 a, Abs. 5 Nr.1 a und b und 2 a). Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hauptseminar ist die Teilnahme an einem Proseminar aus dem entsprechenden Fachgebiet.

Die Leistungsnachweise werden aufgrund einer schriftlichen Arbeit erworben.


(3) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen auf einer schriftlichen und/oder mündlichen Leistung (Referat/ Hausarbeit/Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

(4) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, zu Beginn des Hauptstudiums, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.
Gießen, den 16.07.98
gez.
(Prof. Dr. Helga Finter)
Dekanin des FB Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas



Anlage:

Studienplan für das Grundschulfach und das Verbundfach Französisch

Studienplan Grundschulfach Französisch
Semester Fachdidaktik & Landeskunde Fachwissenschaft Sprachpraxis

1

bis

4


Fachdidaktik

=> 2 SWS Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen

=> 2 SWS Proseminar

Landeskunde

=> 2 SWS Einführung



=> 2 SWS Commentaire dirigé

=> 2 SWS Exercices pratiques et de prononciation

=> 2 SWS Textes et discussion

2

bis

6


Fachdidaktik

=> 2 SWS Hauptseminar (1 LN)



=> 2 SWS Übersetzung
Deutsch - Französisch II
(1 LN)

Studienplan Verbundfach Französisch

Semester

Fachdidaktik & Landeskunde
Fachwissenschaft
Sprachpraxis

1

bis

4


Fachdidaktik

=> 2 SWS Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen

=> 6 SWS Proseminare (1 LN)

Landeskunde

=> 2 SWS Einführung (1 LN)

=> 2 SWS Wissenschatliche Übung / Proseminar


Literaturwissenschaft

=> 4 SWS Grundwissenschaftliche Einführung (Vorlesung und Übung)

=>

Sprachwissenschaft

=> 4 SWS Grundwissenschaftliche Einführung (Vorlesung und Übung)




=> 4 SWS Grammatik
(1 LN)

=> 2 SWS Composition / Commentaire dirigé

=>


=> 2 SWS Textes et discussion

5

und

6


Fachdidaktik / Sprachwissenschaft

=> 4 SWS Hauptseminare (1 LN)


=> 2 SWS Hauptseminar:
primarstuflich bezogene Sprachwissenschaft
(1 LN)


Literaturwissenschaft

=> 2 SWS Hauptseminar:
Literaturwissenschaft (1 LN)





=> 2 SWS Übersetzung Deutsch - Französisch II

=> 2 SWS Exercices pratiques et de prononciation

Erlaßgrundlage:

FB 11

17.12.1997

§ 22 Abs. 5 HUG