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6.72.08 Nr. 1 Studienordnung Wahlfach Geschichte Lehramt Haupt- und Realschulen und Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen

6.72.08 Nr. 1
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Studienordnung

des Fachbereichs Geschichtswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Wahlfach Geschichte mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung 
für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
und dem Abschluß Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Sonderschulen

Hinweisvom 02. Juli 1997


Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse


Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.

Inhalt

§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Beginn des Studiums
§ 3  Dauer des Studiums
§ 4  Studienvoraussetzungen
§ 5  Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6  Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7  Studiennachweise
§ 8  Studienfachberatung
§ 9  Inkrafttreten
§ 10  Übergangsbestimmungen
Anlage: Studienplan für das Wahlfach Geschichte

§ 1
Geltungsbereich


(1) Das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen besteht aus dem Studium von zwei Wahlfächern und dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften).

(2) Das Studium des Lehramts an Sonderschulen besteht aus dem Studium eines Wahlfachs, dem Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (Pädagogische Grundwissenschaften) und zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen.

(3) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Wahlfach Geschichte mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).


§ 2
Beginn des Studiums


Das Studium des Wahlfachs Geschichte kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Empfohlen wird ein Studienbeginn im Wintersemester.

§ 3
Dauer des Studiums


Der Fachbereich Geschichtswissenschaften schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Wahlfachs Geschichte unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. nach sechs Semestern zur Wahlfachprüfung im Rahmen des Studiums für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen melden kann.

§ 4
Studienvoraussetzungen


Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Wahlfachs keine besonderen Voraussetzungen. Es werden jedoch diejenigen Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Mitarbeit an den besuchten Lehrveranstaltungen erforderlich sind, vorausgesetzt.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums


(1) Das Studium des Wahlfachs Geschichte soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen dieses Studienanteils erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln. Die Geschichtswissenschaft besitzt eine unersetzliche Funktion für das Selbstverständnis der Menschen in Staat und Gesellschaft. Historisch vermittelte Einsichten in die gegenseitige Abhängigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen der Orientierung in der politischen und sozialen Gegenwart dienen und die Verankerung menschlicher Existenz in der Vergangenheit sichtbar machen.

Hierzu ist die Vermittlung von Kenntnissen aus der industriellen Welt und den vorindustriellen Gesellschaften unabdingbar. Deshalb sind der Alten und Mittelalterlichen Geschichte, der Geschichte der Frühen Neuzeit und der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts jeweils angemessene Anteile am geschichtswissenschaftlichen Studium zugewiesen. Dabei soll eine möglichst breite Vielfalt der Aspekte vorgestellt werden.

(2) Das Studium des Wahlfaches Geschichte umfaßt folgende Bereiche:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich (siehe § 6 )

2. Fachdidaktischer Bereich

Die Geschichtsdidaktik ist die Wissenschaft vom Historischen Lernen. Die Gegenstände der Geschichtsdidaktik sind das Lehren und Lernen von Geschichte in der Schule und die historische Kommunikation in der Öffentlichkeit. Dabei geht es um Bedingungen, Ziele, Inhalte, Darstellungsformen, Medien und Wirkungen historischer Information und Bewußtseinsbildung. Die Studierenden erwerben durch theoretische Überlegungen, empirische Erkundungen und praktische Versuche die Kompetenz zur Geschichtsvermittlung in Schule und Öffentlichkeit. In der schulbezogenen Geschichtsdidaktik richtet sich die Ausbildung nach den Erfordernissen der einzelnen Schulstufen.

Das Studium des Wahlfaches Geschichte umfaßt im fachdidaktischen Bereich

A. Theorie der Geschichtswissenschaft im Verhältnis zur Didaktik der Geschichte

B. Möglichkeiten der problemorientierten Darstellung im Geschichtsunterricht

C. Geschichte und Funktion des Geschichtsunterrichts

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums


(1) Das Studium des Wahlfachs Geschichte umfaßt 41 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich 6 SWS für das Schulpraktikum. Wenn das Schulpraktikum nicht im Wahlfach Geschichte abgelegt wird, stehen für das Wahlfach Geschichte 37 SWS zur Verfügung.

(2) Das Studium gliedert sich in

  • 1. das Grundstudium mit einer Dauer von 3 Semestern und einem Umfang von 19 Semesterwochenstunden (SWS).
  • 2. das Hauptstudium mit einer Dauer von 3 Semestern und einem Umfang von 18 Semesterwochenstunden (SWS).
  • 3. das Schulpraktikum mit einem Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWS), von denen 4 SWS durch die Teilnahme am Proseminar A (zugleich Vorbereitung auf das Fachpraktikum Geschichte) und am Proseminar B (zugleich Nachbereitung des Fachpraktikums Geschichte) abgedeckt sind.
(3) Das Grundstudium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:
1. Fachwissenschaftlicher Bereich 11 SWS
1.1 Seminare insgesamt (5 SWS)
- 1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS
- 1 Proseminar nach Wahl Alte oder Mittelalterliche Geschichte 2 SWS
1.2 Vorlesungen insgesamt (6 SWS)
- 1 Vorlesung Alte Geschichte 2 SWS
- 1 Vorlesung Mittelalterliche Geschichte 2 SWS
- 1 Vorlesung Neuere Geschichte 2 SWS
2. Fachdidaktischer Bereich 8 SWS
2.1 Seminare insgesamt (4 SWS)
- Grundseminar Didaktik der Geschichte 2 SWS
- Proseminar A: Analyse und Planung von Geschichtsunterricht (zugleich Vorbereitung auf das Fachpraktikum Geschichte) 2 SWS
2.2 Vorlesungen insgesamt (4 SWS)
- Vorlesung: Theorie der Geschichtsdidaktik 2 SWS
- Vorlesung: Geschichte der Geschichtsdidaktik und des Geschichtsunterrichts 2 SWS

(4) Das Hauptstudium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich 12 SWS
1.1 Seminare insgesamt (6 SWS)
- Hauptseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte 2 SWS
- Hauptseminar Neuere Geschichte 2 SWS
- Hauptseminar oder Oberseminar nach Wahl aus Alter, Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte 2 SWS
1.2 Vorlesungen insgesamt (6 SWS)
- Vorlesung Alte Geschichte 2 SWS
- Vorlesung Mittelalterliche Geschichte 2 SWS
- Vorlesung Neuere Geschichte 2 SWS
1.3 Exkursionen
Es wird die Teilnahme an einer mindestens eintägigen landesgeschichtlichen Exkursion dringend empfohlen.
2. Fachdidaktischer Bereich 6 SWS
2.1 Seminare insgesamt (4 SWS)
- Proseminar B: Methodik und Medien des Geschichtsunterrichts 2 SWS
- Proseminar B: Konzepte von Geschichtsunterricht (zugleich Nachbereitung des Fachpraktikums Geschichte) [2 SWS *]
- Hauptseminar: Zur Theorie historischen Lernens und historischer Kommunikation 2 SWS
2.2 Vorlesungen insgesamt (2 SWS)
- Vorlesung: Geschichtskultur und historisches Lernen 2 SWS

* Diese Veranstaltung muß nur besucht werden, wenn das Praktikum im Wahlfach Geschichte absolviert wird.

(5) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student im Wahlfach am Schulpraktikum teil. Das Nähere hierzu regelt § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7
Studiennachweise


(1) Während des Grundstudiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:


1. Fachwissenschaftlicher Bereich
1.1 Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten sind zu erbringen in den Pflichtveranstaltungen
- Grundseminar Neuere Geschichte 1 LN
- Proseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte 1 LN
2. Fachdidaktischer Bereich
2.1 Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten sind zu erbringen in den Pflichtveranstaltungen
- Grundseminar Didaktik der Geschichte 1 LN
2.2 Ein Teilnahmenachweis ist durch regelmäßige und aktive Mitarbeit in der folgenden Veranstaltung zu erbringen
- Proseminar A: Analyse und Planung von Geschichtsunterricht (zugleich Vorbereitung des Fachpraktikums Geschichte 1 TN

(2) Während des Hauptstudiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäߧ 6 Abs. 5 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

1. Fachwissenschaftlicher Bereich
1.1 Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten sind zu erbringen in den Pflichtveranstaltungen
- Hauptseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte 1 LN
- Hauptseminar Neuere Geschichte 1 LN
1.2 Ein Teilnahmenachweis ist zu erbringen in dem je nach Interessenschwerpunkt zu wählenden sonstigen Haupt- oder Oberseminar
2. Fachdidaktischer Bereich
2.1 Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten sind zu erbringen in den Pflichtveranstaltungen
- Hauptseminar: Zur Theorie historischen Lernens und historischer Kommunikation 1 LN
2.2 Ein Teilnahmenachweis ist durch regelmäßige und aktive Mitarbeit in der folgenden Veranstaltung zu erbringen
- Proseminar B: Methodik und Medien des Geschichtsunterrichts 1 TN

(3) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeit, Hausarbeit. Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.

(4) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung


(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs Geschichtswissenschaften zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, zu Beginn des Hauptstudiums, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.


§ 9
Inkrafttreten


Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.


§ 10
Übergangsbestimmungen


Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.


Gießen, 14. Januar 1999 gez.: Prof. Dr. Norbert Werner
Dekan des Fachbereichs Geschichtswissenschaften


 

Anlage

Studienplan für das Wahlfach Geschichte


Grundstudium 1. WS 2. SS 3. WS
Fachwissenschaftlicher Bereich
- Grundseminar Neuere Geschichte (1 LN) 3 SWS ® ®
- Proseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte (1 LN) 2 SWS ® ®
- Vorlesung Alte Geschichte 2 SWS ® ®
- Vorlesung Mittelalterliche Geschichte 2 SWS ® ®
- Vorlesung Neuere Geschichte 2 SWS ® ®
Fachdidaktischer Bereich
- Grundseminar Didaktik der Geschichte
(1 LN)
2 SWS ® ®
- Proseminar A: Analyse und Planung von Geschichtsunterricht (1 TN) 2 SWS ® ®
- Vorlesung Theorie der Geschichtsdidaktik 2 SWS ® ®
- Vorlesung Geschichte der Geschichts-didaktik und des Geschichtsunterrichts 2 SWS ® ®

 
Hauptstudium 4. SS 5. WS 6. SS
Fachwissenschaftlicher Bereich
- Hauptseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte (1 LN)
2 SWS ® ®
- Hauptseminar Neuere Geschichte (1 LN)
2 SWS ® ®
- Haupt- o. Oberseminar nach Wahl aus Alter, Mittelalterliche o. Neuerer Geschichte (1 TN)
2 SWS ® ®
- Vorlesung Alte Geschichte
2 SWS ® ®
- Vorlesung Mittelalterliche Geschichte
2 SWS ® ®
- Vorlesung Neuere Geschichte
2 SWS ® ®

 
Fachdidaktischer Bereich (+ nachbereitendes Seminar, falls das Praktikum in Geschichte

Absolviert wird)

- Proseminar B: Methodik und Medien des Geschichtsunterricht (1 TN)
2 SWS ® ®
- Hauptseminar Zur Theorie historischen Lernens u. historischer Kommunikation (1 LN)
2SWS ® ®
- Vorlesung Geschichtskultur und historisches Lernen
2SWS ® ®

 

Erlaßgrundlage/Änderungsbeschlüsse

FB 08 HMWK Bekanntm./Genehm. StAnz. Seite
StudO 02.07.1997 12.04.1999 17/1999 26.04.1999 1250