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7.35.03 Nr.6 Bachelor "Berufliche und Betriebliche Bildung"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Berufliche und Betriebliche Bildung" (7.35.03 Nr.6)

 

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                                                  Änderungsbeschluss

Die Ordnung tritt am 17.10.2023 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2023/2024.

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit                                                                     

Die Ordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023.

Spezielle Ordnung (13. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Änderungsbeschluss  

Die 13. Änderungsfassung tritt am 11.10.2018 in Kraft und gilt für alle Studierenden.

Spezielle Ordnung (12. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Änderungsbeschluss  

Die 12. Änderungsfassung trat am 06.05.2017 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/2018 aufnehmen.

Spezielle Ordnung (11. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Synopse

Die 11. Änderungsfassung trat am 13.04.2016 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2016/2017.

Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Synopse

Die 10. Änderungsfassung trat am 30.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/16.

Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                       Synopse                                       Synopse Übergangsregelungen

Die 9. Änderungsfassung trat am 16.04.2014 in Kraft. Sie ist gültig für alle Studierenden, die das Studium dieses Studiengangs zum Wintersemester 2014/15 im ersten oder in einem höheren Fachsemester aufnehmen. Studierende, die ihr Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts bzw. Master of Arts vor dem Wintersemester 2014/15 an der JLU begonnen haben, können schriftlich bis zum 31.08.2014 gegenüber dem Prüfungsamt am Zentrum für Lehrerbildung erklären, ob sie ihr Studium nach den bisherigen Regelungen oder nach der 9. Änderungsfassung fortsetzen wollen.

Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                          Synopse 

Die 8. Änderungsfassung trat am 18.01.2013 in Kraft.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit      Synopse                                                                                                                                                                

Die 7. Änderungsfassung trat am 22.06.2012 in Kraft.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                           Synopse

Die 6. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                            Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 25.07.2011 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2011/2012. Die Regelungen unter §21 Abs. 3 gelten für die Absolventenjahrgänge 2011 bis 2014. Studierende, die im Sommersemester 2011 in einem der Bachelor-Studiengänge eingeschrieben sind, können entscheiden, dass für sie die Notenbildung nach der bisher gültigen Fassung §21 Abs.3 vorgenommen wird. Sie müssen dies bei der Meldung zur Bachelor-Thesis beim Prüfungsamt schriftlich beantragen.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 4. Änderungsfassung trat am 03.02.2011 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2011.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft. Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2009 in dieser Fachrichtung eingeschrieben waren, bleiben Studienverlaufsplan und Modulbeschreibung in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft.

 letzte Überarbeitung: 10.10.2018, Vera Schnabel