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7.30.08 Nr.01 Vorbemerkungen zu der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Biologie



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Vobemerkungen zu der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Biologie

Hinweis vom 15. Oktober 2000

Erlaßgrundlage

BITTE BEACHTEN !



Vorbemerkungen zu der Diplomprüfungsordnung für den
Studiengang Biologie





1.

Für den Studiengang Biologie gelten übergangsweise zwei Diplomprüfungsordnungen nebeneinander, nämlich

1.1. die "Ordnung für die Diplomprüfung im Fach Biologie ..." vom 18. Juni 1980

- veröffentlicht: ABl. 1980 S. 665

- alte Systemstelle: MUG 7.30.15 Nr. 2
1.2. die "Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Biologie ... für den Studien-gang Biologie ..." vom 4. November 1998

- veröffentlicht: StAnz. 1999 S. 1872

- neue Systemstelle: MUG 7.30.08 Nr. 1

2. Die Diplomprüfungsordnung von 1998, in Kraft seit dem 15. Juni 1999, sieht in ihrem § 30 folgende Übergangsbestimmungen vor:


(1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.


(2) Für Studierende, die einen Studienabschnitt nach § 3 Abs.(2) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung beginnen, findet diese Anwendung. Studierende, die einen Studienabschnitt vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen haben, können wahlweise nach dieser oder nach den alten Vorschriften geprüft werden.

Im Auftrag:

gez. Berner




Erlaßgrundlage

Präsident

15.10.2000