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Rechtsangelegenheiten

Der Bereich B 1 bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten der Universität von der Beratung bis zur Prozessführung.

Dies betrifft Fragestellungen insbesondere

  • zu der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen und Vereinbarungen aller Art, wie z.B. Kaufverträge, Mietverträge
  • zu Forschungsverträgen, insbesondere damit zusammenhängende Fragen, welcher Partei die Ergebnisse und Verwertungsrechte sowie die Veröffentlichungsrechte zustehen
  • zu Kooperationsverträgen mit anderen Hochschulen (z.B. Mittelhessenvertrag vom 09.02.2011)
  • zu Kooperationsverträgen mit außeruniversitären Einrichtungen
  • zu arbeits- und beamtenrechtlichen  Problemen, sofern nicht das Personaldezernat bereits weiterhelfen konnte
  • zu tierärztlichen Behandlungsverträgen
  • zur Anmeldung von Patenten
  • zum Haftungsrechts
  • zum Grundstücksrecht
  • zu den von der Universität verwalteten Stiftungen
  • zum Unfallversicherungssschutz
  • zum Urheberrecht
  • zum Prüfungsrecht
  • zur Gestaltung von Satzungen und Ordnungen
  • zu Verfahren der Gremien und deren Geschäftsordnungen
  • zum Steuerrecht
  • im Zusammenhang mit der Privatisierung des Universitätsklinikums
  • zum Hausrecht
  • zur Vergabe von Aufträgen, sofern nicht das Dezernat Liegenschaften, Bau und Technik weiterhelfen konnte, insbesondere zu Submissionen
  • zum Schadensersatz.
  • Für das Thema "Erfindungsmeldungen" ist seit März 2015 die Stabsabteilung WTT (Wissens- und Technologietransfer) zuständig, nicht mehr Dezernat B. Für die Angehörigen der JLU steht auf der WTT-Homepage auch ein entsprechendes Formular zur Meldung von Diensterfindungen zur Verfügung.

Dies  stellt nur einen Auszug der Rechtsgebiete dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern Sie ein rechtliches Problem außerhalb der oben aufgeführten Rechtsgebiete haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates gerne zur Verfügung.