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Frist zum Nachweis des Bachelorabschlusses

Satzung zur Fristverlängerung zum Nachweis des Bachelorabschlusses veröffentlicht

Wann

25.05.2020 00:00 bis 31.12.2020 23:55 (Europe/Berlin / UTC200)

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Sehr geehrte Studierende,

aufgrund der zahlreichen Nachfragen folgender Hinweis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

Studierende, die zum Sommersemester 2020 oder zum Wintersemester 2020/21 auf Basis eines vorläufigen Zeugnisses zum Masterstudium zugelassen wurden, müssen das endgültige Bachelorzeugnis erst bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester (und nicht am 01.06. oder 01.12.2020) nachweisen. Die entsprechende Satzungsregelung finden Sie im MUG unter 

https://www.uni-giessen.de/mug/8/findex0.html/resolveuid/fff6cd69bc1441b1b4df8b00c25fc6b1

 

Freundliche Grüße
Ihr Studierendensekretariat