Frist zum Nachweis des Bachelorabschlusses
Satzung zur Fristverlängerung zum Nachweis des Bachelorabschlusses veröffentlicht
- https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/dez/b/aktuelles/Nachweis%20Bachelorabschluss
- Frist zum Nachweis des Bachelorabschlusses
- 2020-05-25T00:00:00+02:00
- 2020-12-31T23:55:00+01:00
- Satzung zur Fristverlängerung zum Nachweis des Bachelorabschlusses veröffentlicht
25.05.2020 00:00 bis 31.12.2020 23:55 (Europe/Berlin / UTC200)
Sehr geehrte Studierende,
aufgrund der zahlreichen Nachfragen folgender Hinweis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Studierende, die zum Sommersemester 2020 oder zum Wintersemester 2020/21 auf Basis eines vorläufigen Zeugnisses zum Masterstudium zugelassen wurden, müssen das endgültige Bachelorzeugnis erst bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester (und nicht am 01.06. oder 01.12.2020) nachweisen. Die entsprechende Satzungsregelung finden Sie im MUG unter
https://www.uni-giessen.de/mug/8/findex0.html/resolveuid/fff6cd69bc1441b1b4df8b00c25fc6b1.
Freundliche Grüße
Ihr Studierendensekretariat