Schwerbehinderte
Informationen zu den Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und dem Umgang mit Bewerbungen von Schwerbehinderten
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Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung folgende Hinweise gegeben (Auszug aus dem Erlass vom 7. August 2006 im Wortlaut):
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Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat hinsichtlich der Bewerbung von Schwerbehinderten folgende Hinweise gegeben (Auszug aus dem Erlass im Wortlaut):
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Diese Richtlinien wenden sich an alle Beschäftigten des Landes Hessen, insbesondere an Führungskräfte. Ziel der Richtlinien ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in der Hessischen Landesverwaltung zu fördern und zu sichern
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Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
StAnz. Nr. 44/2019 S. 1043 ff.