Teilhaberichtlinien des Landes Hessen
Teilhaberichtlinien des Landes Hessen
Diese Richtlinien wenden sich an alle Beschäftigten des Landes Hessen, insbesondere an Führungskräfte. Ziel der Richtlinien ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in der Hessischen Landesverwaltung zu fördern und zu sichern.
Mit den Richtlinien setzt die Hessische Landesregierung das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – innerhalb der Hessischen Landesverwaltung um und konkretisiert damit die besondere Fürsorgepflicht des Landes Hessen gegenüber schwerbehinderten Menschen.
Teilhaberichtlinien - Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 24.12.2018
Handreichung für die tägliche Arbeit in der Anwendung des Schwerbehindertenrechts