Das LandesTicket Hessen
Gültigkeit des LandesTickets Hessen während des Aktionszeitraums des 9 EURO-Tickets
Das LandesTicket Hessen ist im Aktionszeitraum vom 01.06. bis einschließlich 31.08.2022 bundesweit im ÖPNV gültig. Inhaber des LandesTickets Hessen können unentgeltlich den Nahverkehr in ganz Deutschland in der 2. Klasse nutzen (alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse). Es gilt außerdem bundesweit im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress), nicht jedoch im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. InterCity, ICE, EC) oder anderer Bahnen/Fernbusbetreiber (z.B.FlixTrain / FlixBus).
Hinsichtlich der Mitnahmeregelung ist zu beachten, dass beim Verlassen des regulären Gültigkeitsbereichs des LandesTickets Hessen die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen nicht möglich ist. Innerhalb des regulären Gültigkeitsbereichs des LandesTickets Hessen gibt es keine Änderungen an den bestehenden Mitnahmeregelungen.
Das LandesTicket - Aktionszeitraum 9 EURO-Ticket
LandesTicket 2022
Die LandesTickets Hessen 2022 sind im November 2021 an die Privatadressen der Anspruchsberechtigten gesendet worden. Bei Neueinstellungen oder Vertragsverlängerungen im Laufe des Jahres 2022 werden die LandesTickets von dem für Sie zuständigen Sachgebiet des Personalmanagements ausgestellt.
Rückfragen zum LandesTicket Hessen können Sie an folgende Funktionsmailadresse richten:
Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum LandesTicket finden Sie hier:
Das LandesTicket - Fragen und Antworten
Das LandesTicket - Gültigkeitsbereich (Karte)
Wenn die Gültigkeit Ihres LTH schon vor dem 31.12.2022 endet, Ihr Beschäftigungsverhältnis jedoch über diesen Gültigkeitszeitraum hinaus noch andauert, können Sie sich durch das Personalmanagement ein neues LTH ausstellen lassen. Dies geschieht in der Regel, wenn Sie zur Vertragsunterzeichnung ins Personalmanagement kommen.
Das für Sie zuständige Sachgebiet des Personalmanagements finden Sie hier:
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/zust
Bei Fragen und Anregungen zum Postversand des LandesTickets Hessen wenden Sie sich bitte an:
Rückgabe des LandesTickets Hessen
Bei Wegfall der Nutzungsberechtigung (z.B. vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, Auflösung, Rente, etc.) oder einer Beurlaubung mit Wegfall der Nutzungsberechtigung) senden Sie das LandesTicket Hessen entweder per Post oder Hauspost zurück an:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Dezernat C - Personaldezernat
Goethestraße 58
35390 Gießen
oder geben Sie es ab in der
Goethestraße 58
Erwin-Stein-Gebäude
Dezernat C - Sekretariat
1. Stock, Raum 102
Verlust des LandesTickets Hessen
Der Verlust ist - vorzugsweise per E-Mail - in dem für Sie zuständigen Sachgebiet des Personalmanagements anzuzeigen.
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/zust
Schildern Sie bitte nachvollziehbar die Umstände, die zum Verlust geführt haben. In der Regel kann ein neues LandesTicket Hessen ausgestellt werden.
Hinweis für Studierende mit einem LandesTicket Hessen
Studierende mit einem LandesTicket Hessen können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag des Betrages zum Semesterticket rückerstatten lassen; Näheres hierzu finden Sie unter
http://asta-giessen.de/service/semesterticket/rueckerstattung/