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Für wen ist BEM gedacht?

In erster Linie ist BEM ein Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die länger als 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig waren. Die Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen kann entweder zusammenhängend oder mit Unterbrechungen vorliegen. Das Angebot der betrieblichen Eingliederung ist auch gesetzlich verankert. Der § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX beschreibt u.a., dass diesen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein Angebot für eine Eingliederung unterbreitet werden soll, um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Natürlich können Sie sich auch melden, weil Sie z.B. bereits absehen können, dass Ihre jetzige oder ggf. zukünftig geplante Arbeitsunfähigkeit längere Zeit dauert und Sie Ihre Rückkehr planen möchten bzw. sich Unterstützung bei Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz wünschen.