Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz
Der Personalrat der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen tragen mit dieser Dienstvereinbarung, die auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 HPVG geschlossen wird, der Erkenntnis Rechnung, dass Suchtabhängigkeit Krankheit ist.
Grundsätzlich soll mit dieser Dienstvereinbarung den Betroffenen die individuelle Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten eröffnet werden, um ihre Sucht zum Stillstand zu bringen.
Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz (Stand 06/2019)