Anlagenbuchhaltung (Inventarisierung, Aussonderung und Inventur)
Die Anlagenbuchhaltung (D 2.1.3) betreut die Anlagen der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Inventarisierung und Verwaltung von Anlagen
Zeitgleich mit der Verbuchung einer Anlagerechnung wird die Inventarisierung durchgeführt. Hierzu wird ein Inventaraufkleber vergeben, der an der entsprechenden Anlage angebracht werden muss. Nicht alle Geräte jedoch sind zugleich auch Anlagen! Erst ein Anschaffungswert ab 800,- Euro netto (ohne Mehrwertsteuer) sowie eine selbständige Nutzungsfähigkeit müssen hierfür als Kriterien gegeben sein.
Aussonderung von Altanlagen
Auch die Aussonderung von Altanlagen (Altgeräte, Möbel, etc.) kann in der Anlagenbuchhaltung beantragt werden. Der hierzu notwendige Aussonderungsantrag muss vorher ausgefüllt und an die Anlagenbuchhaltung zurückgeschickt werden:
Falls der Platz auf dem Aussonderungsantrag nicht für alle auszusondernden Gegenstände ausreicht, können Sie das folgende Zusatzblatt beliebig oft beifügen. Geben Sie dann aber bitte auch im Hauptantrag an, wieviele Zusatzseiten zum Gesamtantrag gehören.
Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Richtlinie:
Nachdem die entsprechenden Anlagen in der Buchhaltung ausgebucht wurden, wird der Antrag intern an E 3.6.2 weitergeleitet, von wo aus die Abholung organisiert und die hierzu notwendigen Termine vereinbart werden.
Durchführung und Überwachung von Inventuren
In festen zeitlichen Abständen werden von der Anlagenbuchhaltung Inventuren durchgeführt. Hierzu zählen stichtagsbezogene Vorratsinventuren (Überprüfung des Vorratsvermögens, z.B. Werkstattmaterial, zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres) und permanente Anlageninventuren (Überprüfung des Anlagenbestandes hinsichtlich der Vollständigkeit). Die Aufforderung zur Inventur erfolgt durch ein gesondertes Anschreiben. Hierin wird die Dauer der Inventur festgelegt.