Inhaltspezifische Aktionen

Kontrollmitteilung für das Finanzamt

Bei Zahlungen für Werkverträge, Übungsleitervergütungen (AHS) und Honorare sowie ähnliche Leistungen muss eine sogenannte Kontrollmitteilung für das zuständige Finanzamt erstellt werden.

Die Meldung für die relevanten Geschäftsvorfälle erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2019 durch die Finanzbuchhaltung unmittelbar aus dem SAP-System (elektronisch). Eine manuelle Kontrollmitteilung ist daher mehr erforderlich.

Damit eine automatisierte Erstellung der Meldung erfolgen kann, müssen die eingereichten Abrechnungsunterlagen bzw. Rechnungen vollständig sein und folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname der Zahlungsempfängerin / des Zahlungsempfängers.
  • vollständige Anschrift (Anschrift des Erstwohnsitzes, keine Dienstanschrift) der Zahlungsempfängerin / des Zahlungsempfängers.
  • Geburtsdatum der Zahlungsempfängerin / des Zahlungsempfängers.
  • die Steuernummer oder Steuer-ID der Zahlungsempfängerin / des Zahlungsempfängers (sofern bekannt).

Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Informationen der Finanzbuchhaltung übermittelt werden, da ansonsten keine Zahlung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben auf dem Zahlungsbeleg muss der Beleg an die absendende Stelle mit der Bitte zur Vervollständigung der Daten zurückgesandt werden.

Schlagwörter
Dienstleistungen