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Rundfunkbeiträge ab 2013 - Neuregelung

Ab dem Geschäftsjahr 2013 wird der Rundfunkbeitrag auf Beschluss des Präsidiums zentral finanziert. Eine Kostenumlage auf die budgetierten Einrichtungen der JLU erfolgt nicht mehr.

Der Gesetzgeber hat die Rundfunkfinanzierung zum 01.01.2013 geräteunabhängig ausgestaltet. Dies bedeutet, dass sich der Rundfunkbeitrag zukünftig nicht mehr nach der Anzahl der bereit gehaltenen Empfangsgeräte, sondern nach der Anzahl der Betriebsstätten der JLU berechnet. Eine Betriebsstätte gemäß Definition ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht zu ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte.

Es ist insoweit auch nicht mehr erforderlich, Rundfunkempfangsgeräte an- bzw. abzumelden. Somit entfällt der Verwaltungsaufwand in den einzelnen Einrichtungen.

Grundsätzlich sind bereits alle Einrichtungen der JLU unter einer gemeinsamen Beitragsnummer gemeldet. Sollten Sie denoch vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) kontaktiert werden, leiten sie bitte alle Anfragen an das Dezernat D 3.3.1 weiter.

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