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Forschung - Frage 1

Anleitung

Überprüfen Sie zunächst anhand der Beispiele, ob Sie Ihr konkretes Vorhaben eindeutig zuordnen können. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Fragen des Prüfleitfadens am Ende der Seite beantworten und so zu einer Zuordnung gelangen.

Beispiele

Das grundsätzliche Ziel der Wissenschaft ist die "Publizität". Dem steht bei der Auftragsforschung entgegen, dass sich exklusive Verwertungsrechte von Privaten angeeignet werden.

wirtschaftlich

Forschung

  • Forschung mit wirtschaftlichem Vorteil für den Mittelgeber ("Gegenleistung")
    Indizien:
    • Forschungstätigkeiten in Ausführung von gegenseitigen Verträgen (z.B. auch Projekte/Aufträge auf Ausgabenbasis des BMBF (AAA))
    • Nicht selbst geschaffene Verwertungsrechte/ Arbeitsergebnisse stehen ohne oder nicht ohne angemessene Gegenleistung auch oder ausschließlich dem Auftraggeber zu
    • Arbeitsergebnisse (nicht schutzrechtsfähige Ergebnisse) dürfen nicht, oder nur mit Einschränkungen, veröffentlicht werden
      

nicht wirtschaftlich

Forschung (unabhängige FuE)

  • Gegenleistung besteht nur in der Erstellung eines Verwendungsnachweises oder eines Sachberichts
  • Verwertungsrechte verbleiben allein bei der HS
  • Leistungsempfänger ist unbestimmt/ist die Allgemeinheit
  • Forschungskooperationen i.S. des 3.2.2. Nr. 2 Beihilferahmen: d.h. wenn nicht schutzrechtsfähige Ergebnisse ohne Einschränkungen veröffentlicht werden können und Rechte an schutzrechtsfähigen Ergebnissen der Hochschule in vollem Umfang auch nur bei dieser Hochschule verbleiben
  • Nicht-beihilfekonforme Programme wie zum Beispiel Forschung mit Mischfinanzierung aus öffentlichen Mitteln und Industrie (z.B. BMBF-Verbundprojekte, BMWi – ZIM, LOEWE 3 u.a.) sind dann beihilfekonform, wenn die Ergebnisse ohne Einschränkungen veröffentlicht werden dürfen und Rechte an schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen zu marktüblichem Entgelt verwertet werden
 


      

Verbreitung von Forschungsergebnissen

  • Von Hochschulen und Forschungseinrichtungen organisierte Kongresse, Tagungen und Workshops zu wissenschaftlichen Fragestellungen
  • Verkauf wissenschaftlicher Publikationen
  • Gastaufenthalt/Gastvortrag von Wissenschaftlern

Technologietransfer

  • Alle anderen Formen des Technologietransfers (weil exklusive Verwertung durch den Auftraggeber) wie z.B.
    • Wissenschaftliche Analysen
    • Materialprüfungen, Gutachtenerstellung
    • Beratungsleistungen
      

Technologietransfer

  • Lizenzierung und Gründung von Spin-offs, wenn diese interner Natur (Wissensmanagement durch eine zentrale Einrichtung der Hochschule) sind und alle Einnahmen daraus wieder in die Haupttätigkeit der Hochschule investiert werden, z.B.
    • Lizenzierung, Verkauf von Patenten oder Software zu einem marktüblichen Entgelt
    • Privatwirtschaftliche Ausgründungen aus der Hochschule (…)
 

Prüfleitfaden

Falls Sie Ihr konkretes Vorhaben bei den oben genannten Beispielen nicht gefunden haben, können Sie es anhand des folgenden Prüfleitfadens zuordnen:

Ist eine Forschungskooperation gegeben?

Dies ist der Fall, wenn mindestens zwei Partner (Hochschule und Unternehmen) gemeinsam an der Konzeption des Vorhabens (Forschung) mitwirken, zu seiner Durchführung beitragen und seine Risiken und Ergebnisse teilen.

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