Vorlagefristen für Verwendungsnachweise in Drittmittelprojekten (betrifft FB01 - 10)
Die Drittmittelverwaltung der JLU möchte die projektverantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachbereiche 01 bis 10 auf die anstehenden Vorlagefristen für Verwendungsnachweise in Drittmittelprojekten aufmerksam machen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt über Vorlagefristen und Mittelanforderungen.
Drittmittelvorhaben im Fachbereich MEDIZIN sind hiervon NICHT betroffen. Hier gelten weiterhin die mit der Drittmittelverwaltung (Abteilung D5) für den Fachbereich vereinbarten Abläufe.