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Vorlagefristen für Verwendungsnachweise in Drittmittelprojekten (betrifft FB01 - 10)

In den nächsten Wochen ist den Geldgebern die Verwendung der Forschungsmittel durch Übersenden eines Verwendungsnachweises nachzuweisen. Bitte beachten Sie die aufgeführten Fristen zur Vorlage der Nachweise für das Haushaltsjahr 2021.

Die Drittmittelverwaltung der JLU möchte die projektverantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachbereiche 01 bis 10 auf die anstehenden Vorlagefristen für Verwendungsnachweise in Drittmittelprojekten aufmerksam machen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt über Vorlagefristen und Mittelanforderungen

 

Drittmittelvorhaben im Fachbereich MEDIZIN sind hiervon NICHT betroffen. Hier gelten weiterhin die mit der Drittmittelverwaltung (Abteilung D5) für den Fachbereich vereinbarten Abläufe.