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Autoklavierte Abfälle

Beschreibung:

Abfälle aus

  • gentechnischen Anlagen
  • Bereichen, die mit Materialien nach Biostoffverordnung, TierseuchenerregerV,  oder dem Infektionsschutzgesetz arbeiten.

dürfen nicht ohne vorherige Dekontamination (z.B. Autoklavieren) der Entsorgung zugeführt werden. Die Projektleiter bzw. Verantwortlichen der Bereiche sind zuständig für eine ordnungsgemäße Entsorgung.

Achtung: Es dürfen keine spitzen und scharfen Gegenstände in normalen Müllbeuteln entsorgt werden. Solche Gegenstände sind in speziellen Behältern zu sammeln:  siehe Sharps

 

Sammelsystem:

Die Entsorgung der autoklavierten Abfälle erfolgt nach deren Abkühlung durch die Mitarbeiter der jeweiligen Spülküchen/Autoklaven. Diese müssen den Müll in den dafür vorgesehenen Presscontainer am Müllsammelpunkt entsorgen. Die Presscontainer werden durch die Hausmeister verwaltet. Diese Abfälle werden als nicht infektiöse Abfälle aus klinischen Bereichen (AVV 180104 und 180203) einer thermischen Verwertung zugeführt.