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Datenschutzabfälle jeglicher Art

Beschreibung

Datenschutzabfälle sind Unterlagen und Datenträger mit personenbezogenen Daten oder sonstigen schutzwürdigen Inhalten, welche vor dem Zugriff Unbefugter bei der Bearbeitung, der Aufbewahrung, dem Transport und der Vernichtung geschützt werden müssen. Dazu gehören Datenschutzpapier (lose Einzelblätter), Aktenordner, Magnetbänder, Disketten, Videokassetten/-bänder, beschriftete Folien, etc.

Aus Kostengründen nicht zuzuordnen sind beschriftete Papiere ohne persönliche Daten, zerkleinertes Datenschutzpapier aus dem Aktenvernichter oder Datenträger auf denen die Informationen sicher gelöscht wurden.

Die Kosten der Vernichtung der Datenschutzabfällewerden in der Regel durch das Dezernat E3 getragen.

Sammelsystem

1. Kleine Mengen an Datenschutzabfällen (loses Material)

kleine Mengen loses Material ist in einem Aktenvernichter zu vernichten und dann als Altpapier zu entsorgen. Kleinere Mengen an Datenschutzabfällen die nicht mit einem Aktenvernichter beseitigt werden können, können nach vorheriger telefonischer Anmeldung  unter der Rufnummer 12538, durch Mitarbeiter des Dezernats E 3 abgeholt werden und einer ordnungsgemäßen Vernichtung zugeführt werden.

3. Große Mengen an Datenschutzabfällen (ab einem Volumen vom 0,2 m³)

Für große Mengen an Datenschutzabfällen, z.B. aus Archiv- oder Büroräumungen, werden nach elektronischer Anmeldung per Email (Abfall@admin.uni-giessen.de), Sammelbehälter (240 oder 660 Liter Fassungsvermögen) einer Spezialfirma zur Verfügung gestellt. Die Sammelbehälter werden nach der Befüllung durch die Spezialfirma wieder abgeholt und einer ordnungsgemäßen Vernichtung zugeführt. Hierfür bitte unbedingt in Ihrer Email folgende Punkte mit angeben:

  1. das geschätzte Volumen, bzw. Anzahl und Größe der benötigten Behälter
  2. Anschrift des Instituts/Einrichtung
  3. Telefonnummer sowie die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit zwecks Vereinbarung der Anlieferung und Abholung der Behälter

4. Daten-CD´s

Kleinere Mengen Daten-CD´s sind durch einen hierfür geeigneten Aktenvernichter unbrauchbar zu machen und über den Restmüll zu entsorgen. Bei größeren Mengen an Datenträgern kann die Vernichtung über eine Spezialfirma erfolgen. Dazu wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 12538 an die Mitarbeiter des Dezernats E 3.

Sollten Sie weiter Rückfragen bezüglich der Vernichtung von Datenschutzmaterial haben, so wenden Sie sich bitte ebenfalls die Mitarbeiter des Dezernats E 3 unter der Rufnummer 12538.