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Möbel

Beschreibung:

Alle Arten von Altmöbeln, die für eine Abgabe an das interne Gebrauchtmöbellager nicht mehr geeignet sind. Über die Gebrauchsfähigkeit entscheidet in der Regel die Leitung der Beschaffungsabteilung/Materialwirtschaft (Herr Becker, Rufnummer 12410)

 

Sammelsystem:

Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände müssen zunächst über die Abteilung D 2.1.3 ausgesondert und vom Bestand abgesetzt werden.

  1. Alle Möbel, egal ob mit und ohne Inventarnummer, müssen vor ihrer Verwertung zunächst über das Dezernat D  ausgesondert und vom Bestand abgesetzt werden. Dazu muss ein schriftlicher Aussonderungsantrag vom Nutzer an die Abteilung D 2.1.3 (Rufnummer 12436) gestellt werden. Hierfür gibt es auf den Internetseiten des Dezernat D, unter dem Stichwort Formulare, ein Formblatt.
  2. Die auszusondernden Möbel können entweder bei den Hausmeistern vor Ort zwischengelagert werden, oder müssen bis zur Abholung durch den Nutzer verwahrt werden. Die ausgesonderten Möbel dürfen jedoch nicht in Fluchtwegen gelagert werden. Es ist von großem Vorteil die Ausgesonderten Möbel mit einer Kopie des Aussonderungsantrags zu kennzeichnen.
  3. Nach erfolgter Aussonderung erfolgt die Abholung der Möbel durch das Dezernat E 3 (Liegenschaftsverwaltung). Hierrüber wird der Nutzer in der Regel 1-2 Wochen vorher schriftlich per Mail informiert. Bei kurzfristig freien Transportkapazitäten werden die Gegenstände auch ohne vorherige Benachrichtigung abgeholt.

Für Rückfragen und weitere Informationen bezüglich dem Stand der Aussonderung steht Ihnen die Abteilung D2.1.3 unter der Rufnummer 12436 oder 12438 zur Verfügung. Für Fragen zur Abholung/Terminvereinbarung bereits ausgesonderter Gegenstände stehen Ihnen die Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung unter der Rufnummer 12617 zur Verfügung.