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Zuständigkeiten des Dezernats B3 in der Abfallwirtschaft der JLU

Das chemische Zwischenlager des Dezernats B3 entsorgt oder koordiniert die Entsorgung gefährlicher Abfälle (allgemein als chemischer Sonderabfall bezeichnet) aus Einrichtungen der Universität einschließlich der Versuchsgüter und Kliniken sowie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (Standort Gießen), mit Ausnahme der radioaktiven Abfälle. Zu den Aufgaben des Zwischenlagers gehören: Die Überwachung der Abwässer aus Einrichtungen, die mit Chemikalien und biologischen Stoffen arbeiten, die Beratung der Abfallerzeuger und der internen Abfallbeauftragten zur Handhabung und Sortierung gefährlicher Abfälle, die Zuordnung der Abfälle entsprechend dem Abfallrecht, die Beantragung von erforderlichen Genehmigungen, die Bereitstellung zugelassener Behälter, die transportrechtliche Einstufung und der Transport zu dem zugewiesenen Entsorger.

 

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie die Beratung zur Thematik werden durch die Zentrale Strahlenschutzgruppe wahrgenommen. Die Zentrale Strahlenschutzgruppe betreut die Arbeitsgruppen im Strahlenzentrum hinsichtlich der Strahlenschutz-Überwachung, dem Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Strahlenschutz-Messtechnik, entsorgt radioaktive Abfälle der Institute und Kliniken der Universität sowie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (Standort Gießen), bearbeitet/konditioniert die anfallenden Abfälle und leitet sie den verschiedenen Entsorgungswegen zu, überwacht Abluft und Abwasser aus allen Bereichen des Strahlenzentrums, in denen mit radioaktivem Material umgegangen wird und berät Mitarbeiter aus Instituten und Kliniken hinsichtlich Strahlenschutz und Abgabe von radioaktiven Abfällen (auch hinsichtlich der Gefahrgutverordnung Straße).