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Allgemeines

Die Abfallwirtschaft innerhalb der Universität wird von verschiedenen Abteilungen wahrgenommen. Dies liegt vor allem an den unterschiedlichen Abfallarten und deren rechtlichen Bestimmungen zur Beseitigung, bzw. Verwertung. Die ordnungsgemäße Sammlung, Entsorgung und Lagerung gefährlicher Abfälle sowie radioaktiver Abfälle erfolgt aufgrund der besonderen gesetzlichen Anforderungen durch die Abteilung B 3 (Sicherheit und Umwelt). Die Abteilung besteht aus unterschiedlichen Bereichen, hierzu zählen unter anderem das Zwischenlager sowie die Zentrale Strahlenschutzgruppe. Für die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist grundsätzlich die Liegenschaftsverwaltung des Dezernats E3 zuständig.