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BFS: Mitarbeiterkarten, Gastkarten

Nachstehend finden Sie Informationen rund um die o.a. Thematik; die Informationen sind bis auf Weiteres vorläufig und werden im Rahmen eines Identity-Management-Projekts (IDM) an der JLU abschließend untersucht und optimiert inkl. der Festlegung von Zuständigkeiten.

Antragsformulare

Als Folge des Cyber-Angriffs auf die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) können derzeit leider keine Mitarbeiterkarten produziert und ausgegeben. Sobald die Produktion von Mitarbeiterkarten wieder möglich ist, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.

Antrag auf Mitarbeiterkarte

Antrag auf Gastkarte

Application for Guest Keycard (Antrag auf Gastkarte in englischer Sprache)

 

Mit dem ausgefüllten Gastkartenantrag können Sie an einer der Ausgabestellen eine Gatskarte erhalten.

Informationen rund um die Mitarbeiterkarte


  1. Antragsberechtigung, Personenkreis
  2. Antragstellung, Formulare
  3. Digitale Fotos
  4. Grundsätzliches zur Abholung von Chipkarten der JLU
  5. Erreichbarkeit Pforte BFS
  6. Erreichbarkeit E3
  7. Bezahlfunktion Mensa
  8. Parken rund um das BFS

 

Kontakt für Rückfragen

 

Für evtl. Rückfragen – die nicht anhand dieser Informationen auf der Homepage geklärt werden können - wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse:

Mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de

 

Arten von Chipkarten an der JLU

 

  1. Mitarbeiterkarte mit Lichtbild (InterCard/Zutrittssystem Intrakey); Varianten:
    a) Mitarbeiterkarte mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag, die seitens der JLU administriert werden
    b) Mitarbeiterkarte mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag oder UKGM-Vertrag, die seitens UKGM administriert werden, aber ihren Dienstort in einem JLU-Gebäude haben wie z.B. BFS
  2. Studierenden-Chipkarten mit Lichtbild (InterCard/Zutrittssystem Intrakey): soweit vorhanden, idR Verwendung zur Vermeidung einer "doppelten" Kartenausgabe
  3. (Weiße) Gastkarten ohne Lichtbild (InterCard/Zutrittssystem Intrakey): a) idR Ausgabe z.B. an Beschäftigte, die nicht unter Ziffer 1 + 2 fallen wie z.B. externe Lehrbeauftragte b) Personen mit nur kurzzeitigem Bedarf oder c) übergangsweise Ausgabe bis zur Fertigstellung einer Mitarbeiterkarte