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Antragstellung, Formulare

Nachstehend finden Sie Links zu den aktuellen Formularen sowie weitere Hinweise:

Als Folge des Cyber-Angriffs vom 8. Dezember 2019 auf die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) können derzeit leider keine Mitarbeiterkarten produziert und ausgegeben. Sobald die Produktion von Mitarbeiterkarten wieder möglich ist, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.

1. Formulare Bereich FB 11, "rund um das BFS", ZTL, Anatomie:

  • Links zu Antragsformularen: Mitarbeiterkarte,  Gastkarte
  • Hinweis zur Nutzung von Gastkarten spät abends oder am Wochenende: Die Pforte des BFS ist nur von Mo-Fr tagsüber besetzt. Bitte bedenken Sie daher - gerade bei kurzzeitig befristeten Gastkarten, die Sie für eine Veranstaltung außerhalb der üblichen Dienstzeiten z.B. spät abends oder am Samstag benötigen  - dass Sie die Gastkarte(n) rechtzeitig vorher und unter Vorlage des unterzeichneten Antrags an der Pforte des BFS abholen! Alles weitere rund um die Veranstaltung (Öffnen der Türen für Gäste von Veranstaltungen) ist seitens der Nutzer zu organisieren.

2. kein schriftlicher Antrag erforderlich bei Verlängerung von Beschäftigungsverhältnissen!

Bei Verlängerung Ihres Beschäftigungsverhältnisses ist es ausreichend, wenn Sie eine kurze und formlose E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de senden, ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich.

 3. Sonstige Bereiche:

Die Fomulare für die weiteren Bereiche werden aktuell überarbeitet und zu geg. Zeit ins Netz gestellt. Bitte mailen Sie stattdessen formlos an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.

4. in Ausnahmefällen "Sammelbearbeitung" ohne einzelne schriftliche Anträge bei z.B. Inbetriebnahme neuer Gebäude

Die erstmalige Ausstellung von Mitarbeiterkarte bzw. Gastkarte erfolgt - z.B. bei Inbetriebnahme neuer Gebäude - aus zeitlichen und pragmatischen Gründen idR ohne aufwändiges Einzel-Antragsverfahren; Dezernat B und E stimmen sich hierzu immer mit dem HRZ sowie den betr. FBen ab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.

5. Hinweise:

  • Die Mitarbeiterkarte (bzw. die Gastkarte) ist ausschließlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und seitens Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückgefordert.
  • Nach Erlöschen der Berechtigung (z.B. wg. Beendigung des  Beschäftigungsverhältnisses, nach Ablauf der Befristung von Gastkarten oder aus anderen Gründen) ist die Karte umgehend an der jeweiligen kartenausgebenden Stelle zurückzugeben.
  • Bei Verlust oder Defekt von Mitarbeiterkarte bzw. Gastkarte sind unter Ziffer 2 des Antrags die Umstände darzulegen, die dazu geführt haben. Die Rechtsabteilung der JLU (Dezernat B 2, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen) wird prüfen, ob der Verlust oder Defekt von der Inhaberin/dem Inhaber grob fahrlässig verursacht wurde: Sollte dies der Fall sein, werden ihr/ihm die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.
    Evtl. – auch kurzfristig notwendige - (Teil)Sperrungen von Parkplätzen (z. B. aufgrund von Baumaßnahmen, Entsorgung gefährlicher Güter, Schneeräumung, Baumpflegearbeiten etc.) sind zu beachten und erfordern möglicherweise die Benutzung von anderen Parkplätzen.