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Interne Revision

Aufgabe der Internen Revision ist die Optimierung der Geschäftsprozesse durch eine prozessunabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungstätigkeit in allen Bereichen der Universität.

Wichtigste Ziele der Internen Revision sind die Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch die Ordnungsmäßigkeit der Handlungen sowie die wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Hierbei kooperiert sie mit den geprüften Bereichen, um gemeinsam strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Interne Revision zeigt in ihren Prüfberichten Abweichungen und mögliche Schwachstellen in den Abläufen auf und erstellt eine Empfehlung zu deren Beseitigung bzw. Vermeidung. Die geprüften Einrichtungen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Prüfberichte der Universitätsleitung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen der Internen Revision sind verpflichtet, über alle im Rahmen der Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu wahren.
Aufgrund einer systematischen risikoorientierten Analyse und in Abstimmung mit der Universitätsleitung stellt die Interne Revision jährlich einen Prüfplan auf. Gegebenenfalls werden zusätzlich anlassbezogene Sonderprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus erstellt die Interne Revision Audit-Zertifikate für EU-Drittmittelprojekte.    

Die Interne Revision handelt im Auftrag der Universitätsleitung und ist der Kanzlerin direkt unterstellt. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Universitätsbereiche. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist die Dienstanweisung für die Internen Revisionen an den Hochschulen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 26.09.2018.     

 

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