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Kapazitätsrechnung

Aufgabenbereich Kapazitätsrechnung und -abbildung

Kapazitätsrechnung

Ziel der Kapazitätsrechnung ist es, Kennzahlen für den Lehraufwand für das Studienangebot und für die Lehrnachfrage zu ermitteln und Planungsgrundlagen für die Bereitstellung und Entwicklung des Lehrangebots zur Verfügung zu stellen.

Zu den zentralen Aufgaben gehört die Erstellung der Berichte über die Prognose der Kapazitätsauslastung in den Lehreinheiten, mit denen Aufnahmekapazitäten für die Studiengänge ermittelt werden. Ein solcher Kapazitätsbericht ist vorzulegen, wenn die Festlegung von Zulassungshöchstzahlen für einen Studiengang beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) beantragt wird.

Die Rechenverfahren der Kapazitätsrechnung werden in weiten Teilen durch die Kapazitätsverordnung (KapVO) vorgegeben.

 

Kontakt:

siehe auch KB6.1 bzw. KB6.2 im Geschäftsverteilungsplan

Curricularabbildung
Curricularabbildung der Studiengänge (CA-Ausfüllung)
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Rechtliche Grundlagen und Materialien
Rechtliche Grundlagen, Materialien zur Kapazitätsrechnung, Wissenswertes
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