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Glossar

Hier ist ein Glossar der wichtigsten statistischen Begriffe aus der Studierendenstatistik zusammengestellt.

Die Begriffsdefinitionen sollen nach Bedarf weiter ergänzt werden.
Bitte schicken Sie Vorschläge und Kritik an KB-Statistik@admin.uni-giessen.de.


  • Studierende (Köpfe): Alle Studierenden werden genau einmal gezählt. Dabei werden die Studierenden bei den studienfachbezogenen Auswertungen jeweils dem 1. Studienfach im ersten Studiengang zugeordnet und damit dem Fach bzw. einem der Fächer, die den größten Teil des gewählten Studiengangs charakterisieren. Die Zahlen können daher als Verteilung der Studierenden auf die jeweiligen Studiengänge bzw. Teilstudiengänge interpretiert werden. Die Verteilung der Studierenden auf die Fächer nach Köpfen kann der Übersichtstabelle (A-Teil) "Studierende im 1. Studiengang im 1. Fach" entnommen werden.

 

  • Studienfälle: Alle Studierenden werden in sämtlichen Fächern gezählt, in die sie eingeschrieben sind. Insbesondere in Mehr-Fächer-Studiengängen (z.B. Bachelor mit Haupt und Nebenfächern, L2 oder L3) werden die Studierenden also öfter als einmal gezählt. Die Zahlen geben wieder, wieviele Studierende tatsächlich Lehre in den ausgewiesenen Fächern nachfragen.

 

  • Studierende, die einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben (EBAb.): Entspricht der Kopfzahl der Studierenden, die einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben. In der hochschulpolitischen Diskussion werden diese Abschlüsse auch als "Grundständige Studiengänge" bezeichnet. Zu den ersten berufsqualifizierenden Abschlüssen werden gezählt (Spalten in den Übersichtstabellen im A-Teil in Klammern): Bachelor (2-4), Master (5-8), Diplom bzw. Staatsexamen (9), Abschluss im Ausland (10), L1 (11), L2 (12), L3 (13), L5 (14) sowie Bachelor BBB (15).

 

  • 1. Fachsemester vs. 1. Hochschulsemester: Es handelt sich dabei um unterschiedliche Definitionen von Studienanfänger/innen:
    Studierende im 1. Hochschulsemester:
    sind erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben (z.B. Schulabgänger/innen, die ein erstes Studium beginnen oder Ausländer/innen, die sich erstmals in Deutschland einschreiben);
    Studierende im 1. Fachsemester
    sind in einem Studienfach im ersten Semester eingeschrieben (z.B. bei Studienbeginn, aber auch nach einem Fachwechsel).
    Alle Studierenden im 1. Hochschulsemester sind zugleich auch im 1. Fachsemester, aber nicht alle Studierende im 1. Fachsemester sind im 1. Hochschulsemester.

 

  • Neueinschreibungen: Studierende, die sich im aktuellen Semester an der Universität Gießen erneut eingeschrieben haben. Darunter zählen Ersteinschreibungen oder Personen, die sich nach mindestens einem Semester ohne Einschreibung an der Universität Gießen erneut eingeschrieben haben.

 

  • Studierende in Lehramtsstudiengängen (L1, L2, L3, L5): Die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen schreiben sich in mehreren Unterrichtsfächern ein:
    L1: Mathematik, Deutsch und ein drittes Fach;
    L2, L3: zwei Unterrichtsfächer;
    L5: zwei Fachrichtungen und ein Unterrichtsfach.
    In der JLU-Studierendenstatistik werden die Studierenden in ihren eingeschriebenen Unterrichtsfächern gezählt. Weitere eingeschriebene Fächer werden in einer zusätzlichen Kategorie ausgewiesen (WEZ). Die Gesamtstudierendenzahlen für die Lehramtsstudiengänge sind in den Übersichtstabellen (A-Teil) in den Summenzeilen am Fuß der Tabelle zu finden. Dabei gibt "Summe Gesamt" die Summe aller Studienfälle in dem jeweiligen Lehramtsstudiengang an (bei L2 ergibt sich damit z.B. aufgrund der Mehrfachzählung im Wesentliche das Doppelte der tatsächlichen Studierenden-(Kopf-)Zahl). "Köpfe" gibt die tatsächliche Zahl der Studierenden in dem jeweiligen Lehramtsstudiengang an. In den Grunddaten zu den Studiengängen (B-Teil) sind ebenfalls die Zahlen der Studierenden pro Lehramt (Köpfe) ausgewiesen.

 

  • Studierende im Lehramt berufliche und betriebliche Bildung (L4 bzw. BBB): Die Studierenden im auslaufenden L4-Studiengang werden nur in der Fachrichtung (Landwirtschaft, Hauswirtschaft oder Nahrungsgewerbe) gezählt, in die sie eingeschrieben sind. Die Studierenden in den Bachelor- und Master-Studiengängen BBB werden sowohl in der eingeschriebenen Fachrichtung als auch in dem eingeschriebenen Unterrichtsfach gezählt (Studienfälle). Weitere eingeschriebene Fächer werden in einer zusätzlichen Kategorie ausgewiesen (WEZ).
    Die Gesamtstudierendenzahlen für L4 bzw. BBB sind in den Übersichtstabellen (A-Teil) in den Summenzeilen am Fuß der Tabelle zu finden. Dabei gibt "Summe Gesamt" die Summe aller Studienfälle in dem jeweiligen Abschluss an (in der Spalte "BBa/L4 BF" werden somit sowohl die Einschreibungen in den Fachrichtungen als auch die Einschreibungen in den Unterrichtsfächern im Bachelor BBB gezählt). "Köpfe" gibt die tatsächliche Zahl der Studierenden im Bachelor BBB und L4 bzw. im Master BBB an. In den Grunddaten zu den Studiengängen (B-Teil) sind die Zahlen der Studierenden im Bachelor bzw. im Master BBB (Köpfe) ausgewiesen.

 

  • WEZ (Weitere Fächer sowie Erweiterungs- und Zusatzprüfungen): Die Einschreibung für eine Erweiterungs- oder Zusatzprüfung im Lehramt kann aufgrund der bestehenden Regelungen erst nach Abschluss des 1. Staatsexamens erfolgen. Darüber hinaus besteht im Rahmen des Lehramtsstudiums grundsätzlich die Möglichkeit mehr als die vorgegebene Zahl von Unterrichtsfächern zu studieren. "Weitere Fächer" in diesem Sinne sind somit: das 3. und alle weiteren Fächer bei L2 und L3 sowie das 4. und alle weiteren Fächer bei L1 und L5. Im Bachelor- und Master-Studiengang BBB können keine weiteren Fächer studiert werden. Unter dem Kürzel WEZ werden daher Erweiterungs- und Zusatzprüfungen sowie weitere Fächer im Lehramt zusammengefasst.

 

  • Doppelstudium: Es ist möglich, sich an der Universität in mehr als einem Studiengang einzuschreiben. Als Doppelstudium gilt dabei der zweite eingeschriebene Studiengang.

 

  • Ausländische Studierende: Studierende mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

 

  • Bildungsausländer/innen: Ausländische Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung zählt dabei diejenige, die für die Aufnahme des ersten Studiums in Deutschland vorlag. Ein Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule führt nach dieser Definition also nicht dazu, dass aus einer Bildungsausländer/in eine Bildungsinländer/in wird. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sind nach der vorliegenden Definition hingegen keine (!) Bildungsausländer/innen.

 

  • Exmatrikulationen: Unter Exmatrikulationen werden diejenigen Studierenden gezählt, die im Vorsemester exmatrikuliert wurden. In der Statistik werden also Exmatrikulationen im laufenden Semester noch als Studierende gezählt und erst im nachfolgenden Semester als Exmatrikulationen berücksichtigt.