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Schutz vor Diskriminierung

An der JLU gibt es vielfältige Anlauf- und Beratungsstellen zum Schutz vor Diskriminierung sowie eine offizielle Beschwerdestelle.

Als international ausgerichtete Volluniversität vereint die JLU eine Vielzahl von Fachdisziplinen und -kulturen. Anerkennung der Diversität einer jeden und eines jeden Einzelnen setzt die Fähigkeit und Bereitschaft aller Mitglieder und Angehörigen der JLU voraus, sensibel und offen für die bildungssoziale, ethnische, geschlechtliche, körperliche sowie religiöse Vielfalt aller Personen zu sein. Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, den Auf- und Ausbau von Infrastrukturen zu stärken, die zur Professionalisierung im Umgang mit Diversität beitragen und den Schutz vor (mehrdimensionaler) Diskriminierung sicherstellen.

Das Verbot von Diskriminierung ist gesetzlich verankert. Nicht nur Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung, auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt fest, dass Diskriminierung auf Grund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität in Deutschland zu verhindern oder zu beseitigen ist. Zur Sicherstellung dieser gesetzlichen Aufträge hat die JLU in 2020 eine hochschuleigene Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung der Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für alle Mitglieder und Angehörigen der Justus-Liebig-Universität, insbesondere für Studierende verabschiedet. Weitere Details können Sie dem Rundschreiben der JLU zur Antidiskriminierungsrichtlinie entnehmen.

Von Diskriminierung betroffene Personen finden an der JLU verschiedene Anlauf- und Beratungsstellen.

Anlaufstellen bieten Betroffenen niedrigschwellig Zugang zu Informationen und Unterstützung. Aufgabe der Anlaufstellen ist es, die von Benachteiligung Betroffenen über die Möglichkeit der Unterstützung zu informieren und Personen dabei zu unterstützen mit ihren Anliegen zu den entsprechenden internen oder externen Beratungsstellen und ggf. zur Beschwerdestelle weitergeleitet zu werden.

Beratungsstellen bieten qualifizierte, oft auf eine Diskriminierungskategorie spezialisierte Beratung. Zu den Aufgaben der Beratungsstellen zählt, den von Benachteiligung Betroffenen eine Möglichkeit zur Aussprache zu geben und sie über die Möglichkeit der Unterstützung und über ihre Rechte zu informieren.

Das Angebot der Anlauf- und Beratungsstellen kann zur Wahrung der eigenen Anonymität auch unter Einschaltung einer dritten Person Ihres Vertrauens oder durch Verwendung eines Pseudonyms wahrgenommen werden.

Neben den Anlauf-und Beratungsstellen gibt es an der JLU eine offizielle Beschwerdestelle im Dezernat B, Recht, Zentrale Aufgaben, Sicherheit und Angelegenheiten der Studierenden. Die Beschwerdestelle leitet offizielle Beschwerdeverfahren nach §9 der Antidiskriminierungsrichtlinie ein und begleitet die Prozesse der Beschwerdeverfahren.

Neben den JLU internen Anlauf- und Beratungsstellen finden sich auch in der Stadt Gießen eine Reihe von Einrichtungen, an die sich Betroffene und Personen, die sich informieren möchten, wenden können.

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Geschlecht

Finden Sie Anlauf- Beratungs- und Beschwerdestellen an der JLU, in Gießen und bundesweit.

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Sexuelle Belästigung / Stalking

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Ethnische Herkunft / Sprache / Religion

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Sexuelle Orientierung

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Bildungshintergrund

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Behinderung / Chronische Erkrankung

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