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Reisekostenfonds für Dienstreisen mit Kindern

Der Reisekostenfonds stellt Mittel für die Mitnahme von Kindern unter 14 Jahren auf Dienstreisen zur Verfügung.

Der Reisekostenfonds richtet sich an Postdoktorandinnen und -doktoranden sowie Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren.

Der Reisekostenfonds für Dienstreisen mit Kindern ermöglicht die Einwerbung zusätzlicher Mittel für die Mitnahme von Kindern unter 14 Jahren und Begleitpersonen auf Dienstreisen, wenn vor Ort durch den Veranstalter keine geeignete Kinderbetreuung angeboten wird. Die Finanzierung erfolgt über den Mittelpool für Familienfreundlichkeit und Gleichstellung der Justus-Liebig-Universität.

Der Zuschuss beträgt maximal 300 € pro Antrag und maximal 600 € pro Jahr. Auf den maximalen Zuschuss von 600 € pro Jahr werden weitere Zuschüsse zur Kinderbetreuung, die von der Justus-Liebig-Universität ausgezahlt werden, angerechnet. Weitere Zuschüsse für Kinderbetreuung müssen bei Antragstellung im Antragsformular angegeben werden.

Anträge im Reisekostenfonds für Dienstreisen mit Kindern können jederzeit an das Büro für Chancengleichheit gerichtet werden. Zusätzlich ist eine elektronische Version des Antrages im PDF-Format per E-Mail an BueroChancengleichheit zu versenden. Anträge sollten spätestens vier Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden.

Detaillierte Informationen zu den Bewerbungs- und Fördermodalitäten finden Sie in der Rubrik Ausschreibungen. Das Antragsformular, das zusammen mit einer Begründung für den Unterstützungsbedarf eingereicht werden soll, finden Sie unter Formulare.

 

Kontakt

Stefanie Armbrecht

Telefon: 0641-99-12057