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Rahmenvorgaben zur Durchführung von Jahresgesprächen an der JLU

Die Regeln der Durchführung sind in den Rahmenvorgaben zur Durchführung von Jahresgesprächen an der JLU festgehalten, welche u.a. folgende Vorgehensweisen festlegen:

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Das Jahresgespräch ist zwischen unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen. Unmittelbare Vorgesetzte sind diejenigen Personen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Arbeitsalltag Anordnungen erteilen können und die fachliche Weisungsbefugnis haben. Im Falle einer großen Führungsspanne kann das Führen der Jahresgespräche auch an eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter delegiert werden, sofern diese bzw. dieser ebenfalls fachlich weisungsbefugt ist.
  • Verbindlichkeit: Auf das Jahresgespräch kann nur im gegenseitigen Einverständnis verzichtet werden. Ein einseitiger Verzicht bzw. eine einseitige Ablehnung eines Jahresgespräches ist nicht möglich.
  • Vertraulichkeit: Die Inhalte des Jahresgesprächs sind vertraulich. Grundsätzlich gilt für das Jahresgespräch das „Vier-Augen-Prinzip“. Informationen dürfen an Dritte nur im beiderseitigen Einvernehmen weitergegeben werden. Hinweise über die Durchführung oder Inhalte des Jahresgesprächs werden nicht in die Personalakte aufgenommen.
  • Dokumentation: 
    • Die Tatsache, dass ein Gespräch stattgefunden hat, bzw. dass auf ein Gespräch in beiderseitigem Einvernehmen verzichtet wurde, ist schriftlich auf einem Dokumentationsbogen zur Durchführung eines Jahresgesprächs festzuhalten. Das Dokument ist über die nächsthöheren Vorgesetzten an die Abteilung Personalentwicklung weiterzuleiten. Es dient den Berichtspflichten der JLU gegenüber dem Land.
    • Die Gesprächsergebnisse und die ggf. vereinbarten Ziele sollten unabhängig hiervon schriftlich als vertrauliches Protokoll zum Jahresgespräch dokumentiert und von beiden Seiten unterschrieben werden. Die Gesprächsinhalte und -ergebnisse sowie die ggf. vereinbarten Ziele sind vertraulich, das Protokoll ist daher von beiden Seiten unzugänglich für Dritte aufzubewahren.
    • Sofern im Jahresgespräch Personalentwicklungsbedarfe festgestellt werden, können diese in beiderseitigem Einvernehmen in einem separaten Dokument als Bedarfsmeldung Personalentwicklung an die Abteilung Personalentwicklung adressiert werden.