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Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsabläufen und –plätzen.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung sind

  • das Minimieren der Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • der kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und
  • die rechtliche Absicherung der Verantwortlichen, Beschäftigten und sonstigen Versicherten.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden

  • mögliche Gefährdungen einschließlich ihrer Wechselwirkungen erfasst und bewertet,
  • geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt,
  • Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert und ggf. nachgebessert und
  • alle Tätigkeiten dokumentiert.

Für die Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind die Führungskräfte verantwortlich. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder die Betriebsärzte unterstützend und beratend zur Verfügung.

 

Zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen dienen die nachfolgenden Vorlagen als Hilfestellung:

Ein Beispiel einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier: