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Parkberechtigung Erwin-Stein-Gebäude

Parkberechtigung für den beschrankten Parkplatz am Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58:

Der Parkplatz am Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58 ist rund um die Uhr geschlossen, dieser ist ausschließlich dem Personenkreis vorbehalten, welcher im Besitz einer Schrankenkarte ist.

Die Ein- und Ausfahrt am Erwin-Stein-Gebäude ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr täglich nur mit dieser Schrankenkarte möglich. Studierende, Besucher bzw. Gäste des Erwin-Stein-Gebäudes sollen den Parkplatz beim Hauptgebäude nutzen.

Anlieferer des Erwin-Stein-Gebäudes können durch Betätigung eines Klingelknopfes an der Schrankenanlage, der mit der Poststelle und der Druckerei verbunden ist, den Parkplatz zum Entladen befahren; die Öffnung der Schranke erfolgt über die Telefonanlage.