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Berufsfeldpraktikum / Praktikumsmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BG-BA-13). Weitere Informationen werden in der Einführungsveranstaltung im 4. Semester erläutert.

FAQ´s - Häufig gestellte Fragen zum Berufsfeldpraktikum im Studiengang „Bewegung und Gesundheit“

Wie ist der Ablauf im Modul Berufsfeldpraktikum

  1. Fristgerechte Flexnow-Anmeldung für die Veranstaltung Berufsfeldpraktikum zum 4. Semester.

  2. Besuch der Praktikumsveranstaltungen.
  3. Beantragung des Praktikums durch Abgabe des entsprechenden Formulars bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Praktikumsbeginn bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann.
  4. Abgabe des vollständigen Praktikumsberichts nach Vollendung aller Praktika und Abgabe der Belege der Teilnahme an der Berufspraktikerveranstaltung bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann. Die Abgabe muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Thesisanmeldung erfolgen.
  5. Bewertung des Praktikums mit Hilfe der entsprechenden Vorlage durch den/die Praktikumsbetreuer/-in an Herrn Segieth oder Herrn Naumann.

 

In welchen Bereichen könnten mögliche Praktikumsstellen liegen? Beispiele?

Für  Berufs-  und  Tätigkeitsfeldpraktika  eignen  sich  alle  Betriebe  und  andere  Einrichtungen  zukünftiger  Berufsfelder  des  Studienganges  Bewegung  und  Gesundheit  die  sich  mit  bewegungs-  und gesundheitswissenschaftlichen  Anwendungs-  und  Forschungsgebieten  befassen.  In  der  Regel  werden  Tätigkeiten in  

  • Rehabilitationskliniken
  • Ambulanten Rehabilitationseinrichtungen
  • Zertifizierten Fitnessstudios
  • Krankenkassen

anerkannt. Konkrete Beispiele zu möglichen Praktikumsstellen erhalten Sie durch den Zugang zu einem Praktikumsportal, welches in den Veranstaltungen zum Berufsfeldpraktikum vorgestellt wird.

 

Wie lange muss das Praktikum sein? Wie viele Wochen/Stunden muss es umfassen?

Das reine Praktikum umfasst nach Modulordnung 320 Stunden, die sich normalerweise auf 8 Wochen und 40 Std./Woche aufteilen.

 

Ist das Praktikum teilbar und welcher Zeitraum ist minimal möglich?

Das Praktikum ist maximal in drei unterschiedliche Praktika teilbar und der minimale Zeitraum für ein Praktikum umfasst 80 Std. (2 Wochen).

 

Kann/muss man einen Praktikumsvertrag zwischen der Universität und der Praktikumseinrichtung schließen?

Nein – die Universität schließt keine Praktikumsverträge mit Praktikumseinrichtungen ab.

 

Meine Praktikumseinrichtung benötigt eine Bescheinigung von der Universität, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Woher bekomme ich diese Bescheinigung?

Eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie im Formularbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare. Das Dokument ist vollständig auszufüllen, inklusive der Anschrift der Praktikumseinrichtung, und entweder ausgedruckt oder per Mail an Herrn Segieth oder Herrn Naumann zu senden. Ein unterschriebenes Exemplar wird dann zeitnah im Sekretariat zur Abholung hinterlegt (https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/arbe/bewpsy/mitarb/Sekretariat99).

 

Können Praktika, die vor dem Studium absolviert worden sind, rückwirkend anerkannt werden?

Vor dem Studium geleistete Praktika können in Ausnahmefällen für eine Dauer von maximal 4 Wochen anerkannt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden des Praktikumsausschusses für den Bachelor-Studiengang Bewegung und Gesundheit (Herr Prof. Müller) zu stellen, bitte zu Händen von Herrn Segieth oder Herrn Naumann. Kopien der entsprechenden Bescheinigungen der geleisteten Praktika sind dem Schreiben beizulegen.

 

Gibt es für den Antrag, den Bericht und den Beurteilungsbogen Vorlagen und wo findet man diese?

Entsprechende Vorlagen befinden sich im Downloadbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare

 

Was ist eine Berufspraktiker-Veranstaltung?

Mit einer Berufspraktiker-VA ist ein Kongress, eine Tagung oder eine ähnliche Veranstaltung gemeint, bei der sich Berufsgruppen aus Tätigkeitsfeldern, in denen Absolventen des Studiengangs „Bewegung und Gesundheit“ Arbeitsmöglichkeiten hätten, austauschen. Beispiele werden in der Veranstaltung zum „Berufsfeldpraktikum“ genannt.

 

Gibt es Zuschüsse für den Besuch einer finanziell aufwendigen Berufspraktiker-VA?

Für den Besuch der Berufspraktikerveranstaltung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 50€ möglich. Zulässige Verwendungszwecke sind auf Teilnahmegebühren und Fahrtkosten beschränkt. Die genaue Vorgehensweise inklusive Antragsformular sind als Datei im Formularbereich unter https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare zu finden.

 

Kann das Praktikum im Ausland durchgeführt werden?

Ein Praktikum ist prinzipiell auch im Ausland durchführbar, hier wird jedoch eine vorherige persönliche Absprache mit einem Berufsfeldpraktikumsbeauftragten dringend empfohlen. Des Weiteren muss der Praktikumsantrag vorher durch den Modulverantwortlichen bewilligt werden. Für die Kontaktaufnahme, Organisation etc. ist der Studierende selbst verantwortlich. Eine entsprechende Beratung erfolgt über zentrale Beratungsstellen: http://www.uni-giessen.de/cms/internationales/auslandsstudium/auslandspraktikum. Für die notwendige Praktikumsbeurteilung steht im Downloadbereich des Instituts eine englischsprachige Version zur Verfügung (https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/formulare).

 

Muss der Bericht vor der Thesis-Anmeldung abgegeben werden? Wie lange vorher?

Der Bericht muss bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Thesis-Anmeldung in schriftlicher Form bei Herrn Segieth oder Herrn Naumann abgegeben werden.

 

Werden der Praktikumsbericht und das Praktikumsmodul benotet?

Das ist abhängig davon, welche Studienordnung für Sie gültig ist. Wurde das Studium im Wise 2021-22 oder später begonnen, wird der Praktikumsbericht benotet. Diese Note geht zu 100% als Modulabschlussnote ein. Wurde das Studium zum WiSe 2020-21 oder früher begonnen, werden der Bericht und somit auch das Modul mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.